Rechtsprechung
| BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für Dublin-Rückkehrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 412 Abs. 1
Geltung einer verspäteten Leistungsgewährung an Asylbewerber für Dublin-Rückkehrer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 09.08.2013 - A 11 K 1520/13
- VGH Baden-Württemberg, 18.11.2014 - A 3 S 616/14
- BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12
Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag; …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15
Reichen indes die in das Verfahren bereits eingeführten Erkenntnismittel zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren aus, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 = NVwZ-RR 2013, 620, jeweils Rn. 4). - BVerwG, 19.08.2010 - 10 B 22.10
Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrags; Antrag auf Erläuterung eines …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15
Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrages aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 und vom 19. August 2010 - 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 - juris Rn. 10). - BVerwG, 28.07.2014 - 1 B 6.14
Begründung einer Aufklärungsrüge mit der Aufdrängung einer weiteren …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15
Diese ist nur dann begründet, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3). - BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15
Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrages aus § 86 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 VwGO ergeben, wird mit einem nur hilfsweise gestellten Beweisantrag lediglich die weitere Erforschung des Sachverhalts nach § 86 Abs. 1 VwGO angeregt (BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302 …und vom 19. August 2010 - 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 - juris Rn. 10). - BVerwG, 11.02.1982 - 9 B 429.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 04.03.2015 - 1 B 9.15
Denn dieser Umstand ist eine allgemeinkundige Tatsache, da sich hierüber jedermann ohne besondere Fachkunde aus allgemein zugänglichen, zuverlässigen Quellen unterrichten kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 1982 - 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 = DÖV 1983, 207).
- BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 43.19
Voraussetzungen der Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung des Gutachtens
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228…, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris). - BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 54.19
Anforderungen an den asylrechtlichen Begriff der "soziale Gruppe"
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228…, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris). - BVerwG, 23.09.2019 - 1 B 40.19
Beweiserleichterung für die erstmalige Anerkennung eines Asylsuchenden als …
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228…, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris).
- BVerwG, 14.02.2022 - 1 B 49.21
Mitberücksichtigung von Reintegrationsleistungen bei der Frage der …
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228…, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris). - VG Cottbus, 04.11.2021 - 5 K 1633/16
Tschad: Dublin Italien: Rückführung 6-köpfiger international schutzberechtigter …
Berücksichtigt man bei nicht vulnerablen Personen eine regelmäßige Verweildauer von sechs Monaten und die allgemeinkundige Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Asylbewerber und der als schutzberechtigt Anerkannten Italien wieder verlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. März 2015 - 1 B 9.15 - Juris Rn. 6), wobei der vorliegende Fall ist ein augenfälliges Beispiel für diese Sekundärmigration bietet, kann von Erschöpfung der Unterbringungskapazitäten keine Rede sein.Zudem ist es eine allgemeinkundige Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Asylbewerber und der als schutzberechtigt Anerkannten Italien wieder verlässt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. März 2015 - 1 B 9.15 - Juris Rn. 6).
- BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 48.21
Feststellung von Abschiebungsverboten für Nigeria hinsichtlich der Frage der …
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228…, vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris). - BVerwG, 17.11.2015 - 5 B 17.15
Ausschluss des Erfüllungsanspruchs nach § 1 Abs. 1 DDR-EErfG
Die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrages kann daher grundsätzlich - und so auch hier - nur mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Juni 1999 - 9 B 81.99 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 302…, vom 19. August 2010 - 10 B 22.10, 10 PKH 11.10 - juris Rn. 10…, vom 28. Juli 2014 - 1 B 6.14 - juris Rn. 3 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 3). - BVerwG, 05.09.2019 - 1 B 62.19
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228 S. 36 f., vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. Aufenthaltsgesetz Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - InfAuslR 1993, 349 ). - BVerwG, 03.09.2019 - 1 B 35.19
Drohen der Gefährdung eines leitenden Beamten Syriens im Falle seiner Rückkehr …
Eine solche Würdigung findet ihre Grundlage im Prozessrecht und verletzt weder das rechtliche Gehör noch die richterliche Aufklärungspflicht, wenn die in das Verfahren eingeführten Erkenntnisse zur Beurteilung der geltend gemachten Verfolgungsgefahren ausreichen und dies spätestens im Rahmen der in der Berufungsentscheidung vorzunehmenden Beweiswürdigung dargestellt und belegt wird; dann kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen (…BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2000 - 9 B 613.99 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 228 S. 36 f., vom 8. März 2006 - 1 B 84.05 - Buchholz 402.242 § 6o Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 11 Rn. 7 m.w.N., vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 109 Rn. 4 und vom 4. März 2015 - 1 B 9.15 - juris Rn. 4; s.a. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 22/93 - juris). - OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 12 LB 148/20
Beweisantrag, bedingter; Beweisantrag, unbedingter; Koordinierungsgebot; …
Denn die Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich allein mit der Aufklärungsrüge angegriffen werden, die ihrerseits nur dann begründet wäre, wenn sich dem Gericht auf der Grundlage seiner eigenen [materiell-rechtlichen] Rechtsauffassung eine weitere Beweisaufnahme hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.3.2015 - BVerwG 1 B 9.15 -, juris, Rn. 3, m. w. N.;… Kukk, in: Peters/Kukk/Ritgen, Der Beweis im Verwaltungsrecht, München 2019, S. 78 f., Rn. 103, S. 95, Rn. 160, m. w. N. auch zur Gegenansicht). - VGH Hessen, 27.07.2015 - 7 A 695/14
- VG Cottbus, 14.11.2019 - 5 K 949/19
Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 a) AsylG)
- VG Cottbus, 08.09.2022 - 5 K 754/19
Syrien: Dublin Italien: Kein Abschiebungsverbot, internationaler Schutz in …
- VG Cottbus, 24.11.2020 - 5 K 122/20
Internationaler Schutz in EU-Staat, Italien, Unzulässigkeit, Übergangsregelung, …
- VG Cottbus, 26.08.2020 - 5 K 1123/19
- VGH Bayern, 12.02.2018 - 11 ZB 18.30008
Auskünfte des Auswärtigen Amts sind keine untauglichen oder unzuverlässigen …
- VG Cottbus, 29.11.2022 - 5 K 328/20
- VG Stuttgart, 25.02.2021 - A 4 K 1044/20
Rücküberstellung nach Italien
- VG Cottbus, 07.05.2019 - 5 K 811/14
Asylrecht-Hauptsacheverfahren (Dublin-Verfahren nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 B. a) …
- VGH Bayern, 29.04.2019 - 13a ZB 18.32127
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit
- VG Cottbus, 12.10.2017 - 5 L 66/17
Dublin-Verfahren
- VG Cottbus, 14.05.2019 - 5 K 1672/18
- VG Köln, 31.01.2023 - 6 K 1375/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2021 - 6 A 860/21
Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren
- VG Cottbus, 15.04.2021 - 5 K 1863/20
Sudan: Dublin Italien: Unbegründete Anfechtungsklage; Anerkannt …
- VGH Bayern, 18.07.2019 - 10 ZB 19.32567
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung - Verwertung von amtlichen …
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 1 ZB 18.30107
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines …
- VGH Bayern, 22.03.2023 - 8 ZB 22.2505
Heranziehung zur Reinigung eines Gehwegs - straßenrechtlicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2020 - 1 A 440/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 11 A 796/17
Gewährung wirksamen innerstaatlichen Schutzes vor Blutrache durch die Behörden in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - 4 A 598/18
Einholung eines psychiatrischen Gutachtens wegen Erkrankung an einer Depression …
- OVG Sachsen, 08.06.2022 - 5 A 862/20
Existenzsicherung; Familienangehörige; Beweisantrag; rechtliches Gehör
- VG Münster, 06.10.2017 - 1 K 775/16
Asylrecht Bangladesch Konversion Konvertit Christentum Christlicher Glauben …
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 1 B 9.15 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- bussgeldsiegen.de
Fahrerlaubnisprüfung - Zulassung eine Cannabiskonsumenten
- RA Kotz
Zulassung eines Cannabiskonsumenten zur Fahrerlaubnisprüfung für die Klasse B
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zulassung eines Cannabiskonsumenten zur Fahrerlaubnisprüfung
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2015 - 1 N 88.14
Ernstliche Zweifel an der Ergebnisrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2015 - 1 B 9.15
Gegen dieses Urteil hat der Senat auf Antrag des Beklagten die Berufung mit Beschluss vom 17. April 2015 - OVG 1 N 88.14 - wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel (§ 124 Abs. 2Nr. 1 VwGO) zugelassen.
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