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Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7084
BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73 (https://dejure.org/1974,7084)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1974 - I B 90.73 (https://dejure.org/1974,7084)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1974 - I B 90.73 (https://dejure.org/1974,7084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungsverfügung nach Verurteilung wegen eines Verbrechens - Vorbeugung vor einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der BRD - Schutz der Verbindung mit den nichtehelichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.06.1968 - I C 13.67

    Ausübung des Ermessens bei der Ausweisung eines Ausländers - Ausweisung eines …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73
    Die Revision kann auch nicht wegen der vom Kläger geltend gemachten Abweichungen des Berufungsurteils von den Urteilen des beschließenden Senats vom 11. Juni 1968 - BVerwG 1 C 13.67 - (MDR 1969, 245 = …

    Das Berufungsgericht versteht den Zweck der Ausweisung im angefochtenen Urteil nicht anders als das Bundesverwaltungsgericht im Urteil BVerwG I C 13.67 dahin, daß "einer künftigen Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder einer künftigen Beeinträchtigung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland vorgebeugt" wird.

  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 43.68

    Berücksichtigung einer nicht rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilung im …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1974 - I B 90.73
    19, 964 = Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 4) und vom 24. April 1969 - BVerwG I C 43.68 - (DRspr. V [549] Bl. 277 = JB 1969, 474 = GewArch. 1971, 65 - VerwRspr. 20, 847 - Buchholz a.a.O. Nr. 11) zugelassen werden.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …

    Allerdings - darin stimmt der Senat dem Berufungsgericht zu - wird das Gewicht, mit dem das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG zugunsten eines Zusammenlebens des Klägers mit seinen Adoptiveltern in die Waagschale fällt, durch die Tatsache, daß der vom Kläger erstrebte Schutz dieser Familienbeziehung auf Kosten der ebenfalls durch Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Familieneinheit mit seinen Kindern geht, noch weiter gemindert (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 31. Januar 1974 - BVerwG 1 B 90.73 - DÖV 1974, 249; vom 9. Februar 1983 - BVerwG 1 B 17.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 44; vom 22. Juni 1983 - BVerwG 1 B 126.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 48).
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