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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 30.09.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98   

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https://dejure.org/1998,674
BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 B 92.98, 1 PKH 13.98 (https://dejure.org/1998,674)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die ordnungsgemäße "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Anrechnung einer Zeit des Getrenntlebens auf die Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinn des § 19 Abs. 1 S. 1 ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Begriff und Dauer der ehelichen Lebensgemeinschaft im Sinne des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 225.94

    Rechtsfehlerfreie Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Trennung eines Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 B 92.98
    Der beschließende Senat hat bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 AuslG beabsichtigt hat, Härten zu begegnen, die sich dadurch ergeben können, daß Ausländer - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile erleiden (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer …

    Ob von einem Fortbestand der eheliche Lebensgemeinschaft auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzuheben, hat es offen gelassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92/98 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 5 = InfAuslR 1999, 72).

    Eine solche Verfestigung kann unter dem Gesichtspunkt der familiären Verbundenheit nicht erreicht werden, wenn die Eheleute tatsächlich auf Dauer getrennt leben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998, aaO).

    Erfüllte die Klägerin im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids schon nicht das zeitliche Erfordernis von § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AuslG a.F., kann im vorliegenden Zusammenhang offen bleiben, ob in ihrem Fall eine besondere Härte im Sinn der Vorschrift gegeben war (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 30.9.1998 a.a.O.; BVerwG, Beschl. v. 7.4.1997 - 1 B 118/96 -, Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 3).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 11 S 800/02

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht - Ehebestandszeit - Unterbrechung der …

    Mit der Forderung einer bestimmten Mindestbestandsdauer der "gelebten" Ehe von - nur noch - zwei Jahren in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AuslG soll der sich hieraus ergebenden Verfestigung der Lebensverhältnisse des nachgezogenen Ausländers in Deutschland Rechnung getragen werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, [IURIS].

    Das Bundesverwaltungsgericht hat es offen gelassen, ob von einem Fortbestand der ehelichen Lebensgemeinschaft dann auszugehen ist, wenn eine räumliche Trennung der Ehegatten vom beiderseitigen Willen getragen wird, die Trennung alsbald wieder aufzunehmen (vgl. Beschluss vom 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, InfAuslR 1999, 72 - Hervorhebung durch den Senat -).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei …

    Mit der Härtefallregelung des § 63 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1 NSchG sollen regelmäßig die schwerwiegenden Umstände erfasst werden, denen sich eine Schülerin und ein Schüler bzw. ihre/seine Familie nicht entziehen kann (…vgl. zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Härte" in anderen Rechtsgebieten auch BVerwG, Urt. v. 12.4.2017 - 2 C 16.16 -, juris Rn. 36, BVerwGE 158, 364 - 387, Urt. v. 5.10.1972 - 5 C 71.71 - BVerwGE 41, 26 ff, zur Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG; Beschl. v. 30.9.1998 - 1 B 92.98 -, Buchholz 402.240 Nr. 5 zu § 19 AuslG 1990; B. v. 13.5.1991 - 3 B 36.91 -, Buchholz 427.3 Nr. 4 zu § 301 b LAG).
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BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 PKH 13.98, 1 B 92.98 (https://dejure.org/1998,19770)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 PKH 13.98, 1 B 92.98 (https://dejure.org/1998,19770)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 PKH 13.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 09.01.1995 - 1 B 225.94

    Rechtsfehlerfreie Versagung der Aufenthaltserlaubnis - Trennung eines Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 PKH 13.98
    Eine dauerhafte Trennung beendet die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. Beschlüsse vom 12. Juni 1992 - BVerwG 1 B 48.92 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 1 und vom 9. Januar 1995 - BVerwG 1 B 225.94 - Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 2).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem …

    Auszug aus BVerwG, 30.09.1998 - 1 PKH 13.98
    Der beschließende Senat hat bereits ausgeführt, daß der Gesetzgeber mit der Neuregelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Satz 2 AuslG beabsichtigt hat, Härten zu begegnen, die sich dadurch ergeben können, daß Ausländer - besonders Frauen - aus bestimmten Herkunftsländern bei der Rückkehr in ihre Heimat gerade wegen der Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft besondere Nachteile erleiden (Urteil vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 C 28.96 - Buchholz 402.240 § 19 AuslG 1990 Nr. 4).
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