Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.12.1997 - 1 B 95.2014 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 489 (Ls.)
- DVBl 1998, 601 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 18.12.1997 - 1 B 95.2014
Dabei widerspricht auch die bandartige oder fingerartige Form der Bebauung nicht den Anforderungen an eine organische Siedlungsstruktur, da sie auf die Insellage zurückzuführen ist (vgl. BVerwGE 31, 22 [28]).
- OVG Thüringen, 25.09.2017 - 1 ZKO 402/17
Im Zusammenhang bebauter Ortsteil über Gemeindegrenzen hinaus; Bauvorbescheid; …
So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 18. Dezember 1997 - 1 B 95.2014 - juris) die Auffassung vertreten, dass diese Beurteilung anhand tatsächlicher und optisch wahrzunehmender Merkmale zu erfolgen habe.Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit seinem Urteil vom 3. Dezember 1998 (- 4 C 7/98 - juris) gerade nicht der hierzu vertretenen Auffassung angeschlossen, nach der sich ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB auch über Gemeindegebietsgrenzen hinaus erstrecken könne (vgl. u. a. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 1 B 95.2014 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. März 1995 - 1 L 4063/93 - beide zit. nach juris).
- BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98
Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze.
BVerwG 4 C 2.98 VGH 1 B 95.2014. - VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 446/13
Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein …
Folgewirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art besagen für sich genommen nichts darüber, ob das Vorhaben den Maßstäben gerecht wird, die sich beschränkt auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale aus der Bebauung ergeben, die in der näheren Umgebung vorhanden sind.(BVerwG, Urteil vom 11.03.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174) Der BayVGH hat das im Urteil vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 -, BRS 59 Nr. 77, zusammengefasst, dass im Rahmen der gebundenen Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Raum für eine Abwägung widerstreitender kommunaler Interessen ist. - VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 486/13
Nachbargemeinde gegen Baugenehmigung für ein Factory-Outlet-Center im unbeplanten …
Folgewirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art besagen für sich genommen nichts darüber, ob das Vorhaben den Maßstäben gerecht wird, die sich beschränkt auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale aus der Bebauung ergeben, die in der näheren Umgebung vorhanden sind.(BVerwG, Urteil vom 11.03.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174) Der BayVGH hat das im Urteil vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 -, BRS 59 Nr. 77, zusammengefasst, dass im Rahmen der gebundenen Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Raum für eine Abwägung widerstreitender kommunaler Interessen ist. - VG Saarlouis, 06.01.2014 - 5 K 486/13
Keine interkommunale Abstimmung im unbeplanten Innenbereich!
Folgewirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art besagen für sich genommen nichts darüber, ob das Vorhaben den Maßstäben gerecht wird, die sich beschränkt auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale aus der Bebauung ergeben, die in der näheren Umgebung vorhanden sind.21 Der BayVGH hat das im Urteil vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 -, BRS 59 Nr. 77, zusammengefasst, dass im Rahmen der gebundenen Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Raum für eine Abwägung widerstreitender kommunaler Interessen ist.
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