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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.12.1997 - 1 B 95.2014   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,28779
VGH Bayern, 18.12.1997 - 1 B 95.2014 (https://dejure.org/1997,28779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 (https://dejure.org/1997,28779)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - 1 B 95.2014 (https://dejure.org/1997,28779)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 489 (Ls.)
  • DVBl 1998, 601 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.1997 - 1 B 95.2014
    Dabei widerspricht auch die bandartige oder fingerartige Form der Bebauung nicht den Anforderungen an eine organische Siedlungsstruktur, da sie auf die Insellage zurückzuführen ist (vgl. BVerwGE 31, 22 [28]).
  • OVG Thüringen, 25.09.2017 - 1 ZKO 402/17

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil über Gemeindegrenzen hinaus; Bauvorbescheid; …

    So habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 18. Dezember 1997 - 1 B 95.2014 - juris) die Auffassung vertreten, dass diese Beurteilung anhand tatsächlicher und optisch wahrzunehmender Merkmale zu erfolgen habe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit seinem Urteil vom 3. Dezember 1998 (- 4 C 7/98 - juris) gerade nicht der hierzu vertretenen Auffassung angeschlossen, nach der sich ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil i. S. d. § 34 Abs. 1 BauGB auch über Gemeindegebietsgrenzen hinaus erstrecken könne (vgl. u. a. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 1997 - 1 B 95.2014 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 31. März 1995 - 1 L 4063/93 - beide zit. nach juris).

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 C 2.98

    Innenbereich, unbeplanter; Bebauungszusammenhang; Ortsteil; Gemeindegrenze.

    BVerwG 4 C 2.98 VGH 1 B 95.2014.
  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 446/13

    Rechtsschutz einer Nachbargemeinde gegen eine Baugenehmigung für ein …

    Folgewirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art besagen für sich genommen nichts darüber, ob das Vorhaben den Maßstäben gerecht wird, die sich beschränkt auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale aus der Bebauung ergeben, die in der näheren Umgebung vorhanden sind.(BVerwG, Urteil vom 11.03.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174) Der BayVGH hat das im Urteil vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 -, BRS 59 Nr. 77, zusammengefasst, dass im Rahmen der gebundenen Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Raum für eine Abwägung widerstreitender kommunaler Interessen ist.
  • VG Saarlouis, 04.12.2013 - 5 K 486/13

    Nachbargemeinde gegen Baugenehmigung für ein Factory-Outlet-Center im unbeplanten …

    Folgewirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art besagen für sich genommen nichts darüber, ob das Vorhaben den Maßstäben gerecht wird, die sich beschränkt auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale aus der Bebauung ergeben, die in der näheren Umgebung vorhanden sind.(BVerwG, Urteil vom 11.03.1993 - 4 C 15.92 -, BRS 55 Nr. 174) Der BayVGH hat das im Urteil vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 -, BRS 59 Nr. 77, zusammengefasst, dass im Rahmen der gebundenen Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Raum für eine Abwägung widerstreitender kommunaler Interessen ist.
  • VG Saarlouis, 06.01.2014 - 5 K 486/13

    Keine interkommunale Abstimmung im unbeplanten Innenbereich!

    Folgewirkungen der in § 11 Abs. 3 BauNVO bezeichneten Art besagen für sich genommen nichts darüber, ob das Vorhaben den Maßstäben gerecht wird, die sich beschränkt auf die in § 34 Abs. 1 BauGB genannten Merkmale aus der Bebauung ergeben, die in der näheren Umgebung vorhanden sind.21 Der BayVGH hat das im Urteil vom 18.12.1997 - 1 B 95.2014 -, BRS 59 Nr. 77, zusammengefasst, dass im Rahmen der gebundenen Entscheidung nach § 34 Abs. 1 BauGB kein Raum für eine Abwägung widerstreitender kommunaler Interessen ist.
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