Rechtsprechung
| BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 29.06.1987 - 13 S 871/87
- BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Soweit danach das Verlöbnis eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht hindert, greift übrigens nach der Eheschließung der aufenthaltsrechtliche Schutz uneingeschränkt ein, der ausländischen Ehegatten Deutscher nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]aufgrund des Art. 6 Abs. 1 GG zusteht. - BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76
Ausweisungsanfechtung I
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Die in der Beschwerdeschrift als rechtsgrundsätzlich aufgeworfene Frage, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines belastenden Verwaltungsaktes allein auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung ankommt, oder ob davon Ausnahmen zu machen sind, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt (vgl. insbes. BVerwGE 60, 133). - BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich außerdem wiederholt mit der Frage befaßt, welchen aufenthaltsrechtlichen Schutz ein Verlöbnis zwischen einem Ausländer und einer deutschen Staatsangehörigen begründet (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47; vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuflR 1985, 130: vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 76.87 -), und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442.79 -).
- BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75
Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Soweit danach das Verlöbnis eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht hindert, greift übrigens nach der Eheschließung der aufenthaltsrechtliche Schutz uneingeschränkt ein, der ausländischen Ehegatten Deutscher nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]aufgrund des Art. 6 Abs. 1 GG zusteht. - BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79
Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Soweit danach das Verlöbnis eine aufenthaltsbeendende Maßnahme nicht hindert, greift übrigens nach der Eheschließung der aufenthaltsrechtliche Schutz uneingeschränkt ein, der ausländischen Ehegatten Deutscher nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]aufgrund des Art. 6 Abs. 1 GG zusteht. - BVerwG, 30.05.1983 - 1 B 75.83
Erfordernis der Formulierung einer grundsätzlichen Rechtsfrage bei der Revision …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich außerdem wiederholt mit der Frage befaßt, welchen aufenthaltsrechtlichen Schutz ein Verlöbnis zwischen einem Ausländer und einer deutschen Staatsangehörigen begründet (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47;… vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuflR 1985, 130: vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 76.87 -), und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442.79 -). - BVerwG, 09.07.1987 - 1 B 76.87
Aufenthaltsrechtlicher Schutz durch ein Verlöbnis eines Ausländers mit einer …
Auszug aus BVerwG, 18.09.1987 - 1 B 96.87
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich außerdem wiederholt mit der Frage befaßt, welchen aufenthaltsrechtlichen Schutz ein Verlöbnis zwischen einem Ausländer und einer deutschen Staatsangehörigen begründet (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47; vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuflR 1985, 130: vom 9. Juli 1987 - BVerwG 1 B 76.87 -), und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442.79 -).
- BVerwG, 14.03.1994 - 1 B 40.94
Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich wiederholt mit der Frage des aufenthaltsrechtlichen Schutzes eines Verlöbnisses zwischen einem Ausländer und einer deutschen Staatsangehörigen befaßt (vgl. z.B. Beschlüsse vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47; vom 2. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 114.84 - InfAuslR 1985, 130; vom 18. September 1987 - BVerwG 1 B 96.87 -), und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Ausschußbeschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442.79 -).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Berlin, 21.09.1988 - 1 B 96.87 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 21.09.1988 - 1 B 96.87
- BVerwG, 21.11.1988 - 7 B 179.88
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".