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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10827
BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05 (https://dejure.org/2005,10827)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 1 B 98.05 (https://dejure.org/2005,10827)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 1 B 98.05 (https://dejure.org/2005,10827)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Anspruchs auf asylrechtlichen Abschiebungsschutz bei Mehrstaatigkeit; Grundsatz der Subsidiarität im Flüchtlingsrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 60 Abs. 1; GFK Art. 1 A Nr. 2; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Volksrepublik Korea, Nordkorea, Republik Korea, Südkorea, Staatsangehörigkeit, Genfer Flüchtlingskonvention, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05
    Danach sind Personen, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, nur dann Flüchtlinge, wenn sie den Schutz desjenigen Staates entbehren, dem sie angehören (Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 - BVerwGE 101, 328, 335 m.w.N.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch nach der Genfer Flüchtlingskonvention Personen, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen sind, wenn sie den Schutz eines der Staaten in Anspruch nehmen können (vgl. Urteil vom 6. August 1996, a.a.O., 336).

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05
    Auch und gerade mit Blick auf die nunmehr in § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG aufgenommene ausdrückliche Verweisung auf die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention hat das Bundesverwaltungsgericht an dieser Rechtsprechung festgehalten (vgl. Urteil vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - DVBl 2005, 982 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92

    Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu § 51 Abs. 1 AuslG entschieden, dass die Vorschrift nur eine verkürzte Wiedergabe des Art. 1 A Nr. 2 GFK darstellt und daher so auszulegen und anzuwenden ist, dass beide Begriffe übereinstimmen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 und vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05
    Insoweit könnte und müsste ihr außerdem erneut die Inanspruchnahme effektiven Rechtsschutzes im Hinblick auf eine Abschiebung nach Nordkorea eröffnet werden (vgl. Urteil vom 16. November 1999 - BVerwG 9 C 4.99 - BVerwGE 110, 74 zur inländischen Fluchtalternative).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2005 - 1 B 98.05
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung zu § 51 Abs. 1 AuslG entschieden, dass die Vorschrift nur eine verkürzte Wiedergabe des Art. 1 A Nr. 2 GFK darstellt und daher so auszulegen und anzuwenden ist, dass beide Begriffe übereinstimmen (vgl. Urteile vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 und vom 18. Januar 1994 - BVerwG 9 C 48.92 - BVerwGE 95, 42 ).
  • VG Freiburg, 29.11.2023 - A 9 K 2991/18

    Flüchtlingsanerkennung für Nordkoreaner; Möglichkeit der Aufnahme in Südkorea

    Diese Definition ist hier wegen der Bezugnahme des § 3 Abs. 1 AsylG auf die GFK bei der Auslegung und Anwendung des § 3 AsylG ergänzend heranzuziehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 05.01.2006 - 1 B 99.05 -, Rn. 5 m.w.N und Beschluss vom 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, Rn. 4, juris).

    Rn. 108 Insoweit aber ist es seit Jahren nicht nur einhellige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte (von der ersten bis zur letzten Instanz) sondern auch der Asylgerichte anderer Aufnahmestaaten in der Welt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. auf eine Flüchtlingsanerkennung nach der GFK haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzen, von Südkorea insofern auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich (wie hier eigenem Vorbringen zufolge auch bei den Antragstellern) nicht um desertierte nordkoreanische Militärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstellungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG, B. v. 01.12.2006 - 1 B 42/06 -, juris, Rn. 4 und B. v. 10.08.2006 - 1 B 41/06 u.a. -, juris, Rn. 4 ff. sowie B. v. 05.01.2006 - 1 B 99.05 - und B. v. 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, juris, Rn. 4 ff.; ebenso SächsOVG, B. v. 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, juris; siehe auch VGH Bad.-Württ., U. v. 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, juris und B. v. 09.01.2006 - A 8 S 858/05 - und U. v. 03.06.2005 - A 8 S 199/04 und U. v. 03.06-2005 - A 8 S 139/05 -, juris; siehe ferner VG Bayreuth, U. v. 14.07.2006 - B 5 K 06.30023 -, juris und VG Stuttgart, U. v. 18.07.2005 - A 8 K 10334/05 -, juris sowie VG Sigmaringen, U. v. 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 -, juris und VG Freiburg, U. v. 13.12.2004 - A 6 K 11017/03 -, juris;… siehe auch Refugee Review Tribunal Australia, Entscheidung v. 19.10.2009 - 0905614 [2009] RRTA 1009 -, Rn. 68 ff. und Entscheidung v. 29.05.2007 - 071283924 [2007] RRTA 98 -, beide Entscheidungen im englischen Volltext veröffentlicht unter www.refworld.org; zum Standard-Ablehnungsgrund der südkoreanischen Staatsangehörigkeit in europäischen Asylverfahren von Nordkoreanern siehe auch Power, in: The Diplomat, "Why are North Korean Defectors Being Turned Away in Europe ?", v. 17.06.2015).

  • VG Freiburg, 15.01.2020 - A 9 K 3079/19

    Verfolgungsicherheit für nordkoreanische Asylbewerber in Süd-Korea

    Rn. 14 Insoweit aber ist es seit Jahren nicht nur einhellige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte (von der ersten bis zur letzten Instanz) sondern auch der Asylgerichte anderer Aufnahmestaaten in der Welt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. auf eine Flüchtlingsanerkennung nach der GFK haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzen, von Südkorea insofern auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich (wie hier eigenem Vorbringen zufolge auch bei den Antragstellern) nicht um desertierte nordkoreanische Militärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstellungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG, B. v. 01.12.2006 - 1 B 42/06 -, juris, Rn. 4 und B. v. 10.08.2006 - 1 B 41/06 u.a. -, juris, Rn. 4 ff. sowie B. v. 05.01.2006 - 1 B 99.05 - und B. v. 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, juris, Rn. 4 ff.; ebenso SächsOVG, B. v. 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, juris; siehe auch VGH Bad.-Württ., U. v. 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, juris und B. v. 09.01.2006 - A 8 S 858/05 - und U. v. 03.06.2005 - A 8 S 199/04 und U. v. 03.06-2005 - A 8 S 139/05 -, juris; siehe ferner VG Bayreuth, U. v. 14.07.2006 - B 5 K 06.30023 -, juris und VG Stuttgart, U. v. 18.07.2005 - A 8 K 10334/05 -, juris sowie VG Sigmaringen, U. v. 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 -, juris und VG Freiburg, U. v. 13.12.2004 - A 6 K 11017/03 -, juris;… siehe auch Refugee Review Tribunal Australia, Entscheidung v. 19.10.2009 - 0905614 [2009] RRTA 1009 -, Rn. 68 ff. und Entscheidung v. 29.05.2007 - 071283924 [2007] RRTA 98 -, beide Entscheidungen im englischen Volltext veröffentlicht unter www.refworld.org; zum Standard-Ablehnungsgrund der südkoreanischen Staatsangehörigkeit in europäischen Asylverfahren von Nordkoreanern siehe auch Power, in: The Diplomat, "Why are North Korean Defectors Being Turned Away in Europe ?", v. 17.06.2015).

    Denn dann fehlt es für die Feststellung eines Abschiebungsverbots bezüglich dieses Staates an einem Rechtsschutzbedürfnis, weil effektiver Rechtsschutz dann noch immer möglich ist, wenn dem Betreffenden eine Abschiebung dorthin später doch noch durch ausdrückliche Verfügung angedroht oder zumindest angekündigt wird (vgl. BVerwG, U. v. 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, juris, Rn. 5 und BVerwG, U. v. 02.08.2007 - 10 C 13/07 -, juris, Rn. 11, 12 = BVerwGE 129, 155 ff. = AuAS 208, 8 = DVBl. 2007, 1568; so im Anschluss daran [und unter weiterem Verweis auf BVerwG, U. v. 04.12.2001 - 1 C 11/01 -, juris, Rn. 11 = BVerwGE 115, 267] auch SächsOVG, B. v. 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, juris, Rn.9, 10, wonach für die Feststellung eines Abschiebungsverbots auch bezüglich Nordkorea [in einem dem vorliegenden Fall gleichgelagerten Fall] kein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, weil selbst eine positive Feststellung eines Abschiebungsverbots bezüglich Nordkorea für einen Antragsteller im Ergebnis aufenthaltsrechtlich nutzlos sei, da er gem. § 25 Abs. 3 S. 2, Alt.1 AufenthG wegen der ihm zumutbaren Möglichkeit, aus Deutschland nach Südkorea auszureisen, nicht in den Genuss einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 3 S. 1 AufenthG kommen könne, und weil auch der - wie im vorliegenden Fall - in dem angefochtenen Ablehnungsbescheid enthaltene Hinweis keinen Regelungscharakter habe, der Betreffende könne "auch in einen anderen Staat abgeschoben werden", in den er "einreisen dürfe oder der zu seiner Rückübernahme verpflichtet" sei, und dieser Hinweis das Bundesamt nicht davon entbinde, einen konkret ins Auge gefassten neuen Abschiebezielstaat rechtzeitig vorher mitzuteilen, damit der Betreffende etwaige Abschiebungsverbote bezüglich dieses Staates geltend machen und Rechtsspruch in Anspruch zu nehmen, so dass für einen gewissermaßen vorbeugenden Rechtsschutz gegen eine Abschiebung in Zielstaaten, die vom Bundesamt nicht erkennbar ins Auge gefasst seien, kein Bedürfnis bestehe; ebenso VGH Bad.-Württ., U. v. 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, juris, Rn. 29 und insbes.

  • VG Freiburg, 03.08.2020 - A 9 K 9336/17

    Flüchtlingsschutz und Asylanerkennung für einen nordkoreanischen …

    Diese Definition ist dann wegen der Bezugnahme des § 3 Abs. 1 AsylG auf die Genfer Flüchtlingskonvention bei der Auslegung und Anwendung des § 3 AsylG ergänzend heranzuziehen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 05.01.2006 - 1 B 99.05 -, Rn. 5 m.w.N und Beschluss vom 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, Rn. 4, juris).

    Rn. 33 Vor diesem Hintergrund ist es seit Jahren nicht nur einhellige Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte sondern auch der Asylgerichte anderer Aufnahmestaaten in der Welt, dass Nordkoreaner keinen Anspruch auf eine Asylanerkennung nach Art. 16a Abs. 1 GG bzw. auf eine Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention haben, weil sie automatisch auch die südkoreanische Staatsangehörigkeit besitzen, von Südkorea insofern auch aufgenommen werden, dort ungeachtet gewisser Diskriminierungen und Zurücksetzungen ohne existenzielle Probleme leben und arbeiten können und - sofern es sich nicht um desertierte nordkoreanische Militärangehörige oder hochrangige Funktionäre der nordkoreanischen kommunistischen Partei handelt - in Südkorea auch ausreichend sicher vor Übergriffen und Nachstellungen nordkoreanischer Agenten und Spione sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 01.12.2006 - 1 B 42/06 -, Rn. 4, …und Beschluss vom 10.08.2006 - 1 B 41/06 -, Rn. 3 ff. …sowie Beschluss vom 05.01.2006 - 1 B 99.05 -, Rn. 5 und Beschluss vom 29.09.2005 - 1 B 98/05 -, Rn. 4 ff.; ebenso Sächsisches OVG…, Beschluss vom 17.01.2012 - A 5 A 283/09 -, Rn. 6 ff.; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.02.2008 - A 8 S 136/05 -, und Beschluss vom 09.01.2006 - A 8 S 858/05 - und Urteil vom 03.06.2005 - A 8 S 199/04 - siehe auch VG Stuttgart, Urteil vom 18.07.2005 - A 8 K 10334/05 -, sowie VG Sigmaringen…, Urteil vom 13.06.2005 - A 2 K 12290/03 -, Rn. 20 ff. und VG Freiburg, Urteil vom 13.12.2004 - A 6 K 11017/03 - …und Beschluss vom 15.01.2020 - A 9 K 3079/19 -, Rn. 8 ff., jeweils juris;… siehe auch Refugee Review Tribunal Australia, Entscheidung vom 24.03.2014 - RRT Case No. 1401255 -, Rn. 51 ff. und Entscheidung vom 21.03.2010 - RRT Case No. 1001549 -, beide Entscheidungen im englischen Volltext veröffentlicht unter www.refworld.org; zum Standard-Ablehnungsgrund der südkoreanischen Staatsangehörigkeit in europäischen Asylverfahren von Nordkoreanern siehe auch Power, "Why are North Korean Defectors Being Turned Away in Europe?", in: The Diplomat, Beitrag vom 17.06.2015).

  • VG Berlin, 01.12.2022 - 28 K 330.17

    Äthiopien: Kein Familienschutz aus abgeleitetem Recht der Kinder für Mutter, …

    Die Frage der Staatsangehörigkeit der Klägerin ist entscheidend, weil Personen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AsylG nur dann als politisch Verfolgte anzusehen sind, wenn sie des Schutzes desjenigen Staates entbehren, dem sie angehören (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 9 C 172.95 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 29. September 2005 - BVerwG 1 B 98.05 -, juris Rn. 4).

    Aus diesem auch der Genfer Flüchtlingskonvention zugrunde liegenden Subsidiaritätsprinzip folgt zugleich, dass bei Personen, die zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten besitzen, eine Anerkennung als Asylberechtigte bzw. als Flüchtling nicht in Betracht kommt, wenn sie den Schutz eines dieser Staaten in Anspruch nehmen können (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 B 142.04 -, juris Rn. 4, und Beschluss vom 29. September 2005 - BVerwG 1 B 98.05 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 01.12.2006 - 1 B 42.06

    Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, rechtliches Gehör, Darlegungserfordernis, …

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 29. September 2005 - BVerwG 1 B 98.05 - Bezug genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2006 - A 8 S 858/05
    Der Senat hat dazu in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 3.6.2005 - A 8 S 199/04 - wie auch in weiteren Urteilen vom selben Tag (- A 8 S 135/05 -, • A 8 S 137/05 -, - A 8 S 138/05 - und - A 8 S 139/05 -, letzteres bestätigt durch: BVerwG, Beschluss vom 29.9.2005 -1 B 98.05 -) ausgeführt: "... aa) Alle Nordkoreaner besitzen zugleich die Staatsangehörigkeit Südkoreas.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2006 - A 8 S 840/05

    Nordkorea, Demokratische Volksrepublik Korea, interne Fluchtalternative, Südkorea …

    Der Senat hat dazu in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 3.6.2005 - A 8 S 199/04 - wie auch in weiteren Urteilen vom selben Tag (- A 8 S 135/05 -, - A 8 S 137/05 -, - A 8 S 138/05 - und - A 8 S 139/05 -, letzteres bestätigt durch: BVerwG, Beschluss vom 29.9.2005 - 1 B 98.05 -) ausgeführt: (...).
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