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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.1990 - 1 B 98.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3706
BVerwG, 24.10.1990 - 1 B 98.90 (https://dejure.org/1990,3706)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.1990 - 1 B 98.90 (https://dejure.org/1990,3706)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 1 B 98.90 (https://dejure.org/1990,3706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Ausstattung eines Personalausweises mit einem Lichtbild mit der Religionsfreiheit des Einzelnen - Einschränkung des Grundrechts der Religionsfreiheit durch Dienen für die Sicherheit des Bundes - Verpflichtung zur Ausstellung eines Personalausweises ohne ...

  • gewissensfreiheit.de

    Personalausweispflicht - Anspruch auf Ausstellung eines Personalausweises ohne Lichtbild

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Paß- und Ausweisrecht: Ausstellung eines Personalausweises ohne Lichtbild

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 24.10.1990 - 1 B 98.90
    Auch wenn man mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 41, 29 ) davon ausgeht, daß Art. 4 Abs. 1 GG nicht nur ein individuelles Abwehrrecht enthält, das dem Staat die Einmischung in den höchstpersönlichen Bereich der Glaubens- und Gewissensfreiheit verbietet, sondern auch in positivem Sinne gebietet, Raum für die aktive Betätigung der Glaubensüberzeugung und die Verwirklichung der autonomen Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet zu sichern, so folgt daraus noch nicht ein Anspruch auf Ausstellung eines lichtbildfreien Personalausweises für denjenigen, der aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Anfertigung eines Lichtbildes seiner Person ablehnt.
  • BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 41.90

    Beiladung; Bundesrepublik Deutschland; rechtliches Interesse; materielle …

    Aus der grundsätzlichen Verpflichtung zum Besitz eines Personalausweises folgt auch ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Personalausweises (Beschluß vom 24. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 98.90 - Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 3; Beschluß vom 14. Mai 1991 - BVerwG 1 CB 49.90 - Ordemann, Paßrecht, Ausweisrecht, Melderecht des Bundes, 1988, § 1 PAuswG Anm. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2017 - L 11 KR 3562/16

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Lichtbilderfordernis - …

    Rn. 33 Aus dem Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit (Artikel 4 Abs. 1 GG) folgt kein Anspruch auf Ausstellung einer lichtbildfreien elektronischen Gesundheitskarte (vgl zum Personalausweis Bundesverwaltungsgericht 24.10.1990, 1 B 98/90 = Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 3).
  • VG Münster, 10.11.2022 - 1L819/22

    Ausnahme, Ausnahmeregelung, Ausweispflicht, Ausweisrecht, Bekenntnisfreiheit, …

    Rn. 22 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 B 98.90 -, Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 3 = juris, Rn. 4, zu § 1 Abs. 2 des Gesetzes über Personalausweise i.d.F. vom 21. April 1986.

    Rn. 43 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1990 - 1 B 98.90 -, Buchholz 402.02 PAuswG Nr. 3 = juris, Rn. 5. Die Entscheidung des VG Wiesbaden, Urteil vom 10. Juli 1984 - VI/1 E 596/82 -, NVwZ 1985, 137, leitet einen entsprechenden Anspruch zwar aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG her, allerdings fehlte es zum damaligen Entscheidungszeitpunkt an einer § 7 Abs. 3 Satz 4 PAuswV vergleichbaren Regelung; in der Sache handelte es sich ohnehin um ein derivatives, an entsprechende Vorschriften zugunsten u.a. anderer Religionsgemeinschaften anknüpfendes Recht.

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