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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,2349
VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18 (https://dejure.org/2019,2349)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 (https://dejure.org/2019,2349)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2019 - 1 B 997/18 (https://dejure.org/2019,2349)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    DIFFERENZIERTHEIT; BEWERTUNGSMAßSTAB; AUSSAGEKRAFT; BEURTEILUNGSZEITRAUM; QUALIFIKATIONSVERGLEICH; AKTUALITÄT; DIENSTPOSTENBEZOGENE ANFORDERUNGEN; ORGANISATIONSERMESSEN; ANFORDERUNGSPROFIL

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Notwendige Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen für den Leistungs- und Eignungsvergleich; Bestimmung von dienstpostenbezogenen Anforderungen zu zwingenden Merkmalen eines Anforderungsprofils durch den Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 14.06.2018 - 1 B 2345/17

    Beförderung

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18
    {RN: 5} Der Anordnungsanspruch eines unterlegenen Beförderungsbewerbers, der die Verwirklichung der getroffenen Auswahlentscheidung durch die Beförderung des ausgewählten Mitbewerbers durch eine einstweilige Anordnung zu verhindern sucht, setzt voraus, dass die getroffene Auswahlentscheidung fehlerhaft ist und es jedenfalls möglich erscheint, dass der unterlegene Beförderungsbewerber bei einer rechtsfehlerfreien Bestenauslese nach Art. 33 Abs. 2 GG ausgewählt würde (Senatsbeschl. v. 14.06.2018 - 1 B 2345/17 - juris Rn. 19).

    Da für den für die Auswahlentscheidung vorzunehmenden Qualifikationsvergleich ein aktueller Leistungsstand der Bewerber ausschlaggebend ist, erfordert dies grundsätzlich, dass die von den dienstlichen Beurteilungen abgedeckten, noch hinreichend aktuellen Beurteilungszeiträume zumindest nicht zu erheblich auseinanderfallenden Stichtagen geendet haben (vgl. Senatsbeschl. v. 14.06.2018 - 1 B 2345/17 - juris Rn. 42;… OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2018 - 6 B 1135/18 - juris Rn. 16 ff.).

  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18
    {RN: 8} a) Neben der hinreichenden Differenziertheit und der Zugrundelegung gleicher Bewertungsmaßstäbe (vgl. Senatsbeschl. v. 16.01.2019 - 1 B 229/18 - juris Rn. 17) setzt die für den Leistungs- und Eignungsvergleich notwendige Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen in zeitlicher Hinsicht deren Aktualität sowie Beurteilungszeiträume voraus, die einen Qualifikationsvergleich am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG ermöglichen.

    Sind dienstliche Beurteilungen indes auf der Grundlage hinreichend differenzierter administrativer Beurteilungsgrundlagen und damit eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs getroffen worden, verlangt Art. 33 Abs. 2 GG im Grundsatz keine weiteren Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Vorgaben der administrativen Beurteilungsgrundlagen von den Beurteilern auch beachtet worden sind (vgl. zu Vorstehendem: Senatsbeschl. v. 16.01.2019 - 1 B 229/18 - juris Rn. 18).

  • VGH Hessen, 22.06.2016 - 1 B 649/16

    Aktualität dienstlicher Beurteilungen im Auswahlverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18
    Die Aktualität einer dienstlichen Beurteilung ist dabei jedenfalls gegeben, wenn der von ihr erfasste Beurteilungszeitraum im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht länger als ein Jahr zuvor geendet hat (vgl. Senatsbeschl. v. 22.06.2016 - 1 B 649/16 - juris Rn. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 6 B 1135/18

    Anordnungsanspruch des nicht ausgewählten Bewerbers um eine Beförderungsstelle …

    Auszug aus VGH Hessen, 29.01.2019 - 1 B 997/18
    Da für den für die Auswahlentscheidung vorzunehmenden Qualifikationsvergleich ein aktueller Leistungsstand der Bewerber ausschlaggebend ist, erfordert dies grundsätzlich, dass die von den dienstlichen Beurteilungen abgedeckten, noch hinreichend aktuellen Beurteilungszeiträume zumindest nicht zu erheblich auseinanderfallenden Stichtagen geendet haben (…vgl. Senatsbeschl. v. 14.06.2018 - 1 B 2345/17 - juris Rn. 42; OVG NRW, Beschl. v. 26.11.2018 - 6 B 1135/18 - juris Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 09.09.2021 - 2 A 3.20

    Dienstliche Regelbeurteilung und Funktion der Gleichstellungsbeauftragten

    Bei den Regelungen zur Besprechung allgemeiner Maßstäbe für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen und für die Abfassung von Beurteilungsrichtlinien handelt es sich um verwaltungsinterne Verfahrensvorschriften, auf deren Einhaltung eine Beurteilung zu überprüfen ist (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 6. Mai 2014 - 4 S 1095/13 - juris Rn. 32; OVG Münster…, Urteil vom 17. August 2018 - 1 A 379/17 - juris Rn. 76; VGH Kassel, Beschluss vom 29. Januar 2019 - 1 B 997/18 - Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/D I 2 Nr. 150 Rn. 14 f.; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 13. August 2010 - 6 PB 9.10 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 1 Rn. 4).
  • VGH Hessen, 25.02.2021 - 1 B 376/20

    Konkurrentenstreit um Direktorenstelle eines Amtsgericht

    Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume sind demgegenüber unschädlich, soweit sie nicht willkürlich gewählt sind und verlässliche und langfristige Aussagen über die Eignung der Bewerber zulassen (vgl. zu Vergleichbarkeit, Aktualität und inhaltlicher Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen: Senatsbeschlüsse vom 16. April 2020 - 1 B 2734/18 -, juris Rn. 60 ff., vom 29. Januar 2019 - 1 B 997/18 -, Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 150 Rn. 7 ff. …sowie vom 16. Januar 2019 - 1 B 229/18 -, juris Rn. 17 ff. = Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 149 Rn. 17 ff.).

    Dies gilt allerdings nicht, soweit sich eine tragfähige Aussage zur Qualifikation des zu Beurteilenden - beispielsweise im Hinblick auf die Entwicklung seiner Leistungsstärke und seines Leistungswillens als für die Befähigung und Eignung relevante Aspekte - nur unter Berücksichtigung auch der Leistungen im länger als drei Jahre zurückliegenden Abschnitt des Beurteilungszeitraums treffen lässt (vgl. zu Vorstehendem: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 26. Mai 1982 - 2 A 102/81 -, juris …und vom 22. Oktober 2008 - 2 A 10593/08 -, juris Rn. 30; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11. November 2010 - 2 B 126/10 -, juris Rn. 14; im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Länge von Beurteilungszeiträumen, die zu vergleichenden dienstlichen Berteilungen zugrunde liegen, vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2019 - 1 B 997/18 -, juris Rn. 9 = Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 150 Rn. 9…, vom 23. September 2015 - 1 B 707/15 -, juris Rn. 43 …sowie vom 30. April 2012 - 1 B 679/12 -, juris Rn. 3 ; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 6 B 1120/19 -, juris Rn. 91;… kritisch Schnellenbach/Bodanowitz, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Stand: April 2016/November 2017, Teil B VI Rn. 353 ff.).

  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst; …

    Maßgeblich ist dabei in erster Linie das Gesamturteil dieser Beurteilungen (vgl. etwa Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 -, juris).

    Daher ist für die Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen von weitaus größerer Bedeutung, dass der von ihnen abgedeckte Zeitraum zum gleichen Stichtag oder zumindest nicht zu erheblich auseinander fallenden Stichtagen endet, als dass der jeweils erfasste Beurteilungszeitraum zum gleichen Stichtag beginnt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 -, juris Rdnr. 9 m.w.N.).

  • VG Wiesbaden, 18.03.2020 - 3 L 514/18

    Zu der Aktualität dienstlicher Beurteilungen in einem …

    Maßgeblich ist dabei in erster Linie das Gesamturteil dieser Beurteilungen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 -).
  • VGH Hessen, 13.10.2025 - 1 B 1651/25

    Konkurrentenstreit um Präsidentenstelle am Amtsgericht

    Rn. 62 cc) Ferner sind die dienstlichen Beurteilungen jeweils hinreichend aktuell, da das Ende des erfassten Beurteilungszeitraums am 8. bzw. 23. Januar 2024 im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vom 24. Juni 2024 den Zeitraum eines Jahres nicht überschritten hat (…vgl. zur Aktualität von Anlassbeurteilungen: Senatsbeschlüsse vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/222 -, juris Rn. 25, vom 29. Januar 2019 - 1 B 997/18 -, juris Rn. 8 …und vom 22. Juni 2016 - 1 B 649/16 -, juris Rn. 14 ).
  • VG Wiesbaden, 22.11.2021 - 3 L 1191/20

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die …

    Unterschiedlich lange Beurteilungszeiträume dürfen aber nicht willkürlich gewählt sind und müssen verlässliche und langfristige Aussagen über die Eignung der Bewerber zulassen (vgl. zu Vergleichbarkeit, Aktualität und inhaltlicher Aussagekraft dienstlicher Beurteilungen Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 25.02.2021 - 1 B 376/20 -, vom 16.04.2020 - 1 B 2734/18 - und vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 -).
  • VG Wiesbaden, 12.03.2020 - 3 L 325/18

    Zur Aktualität dienstlicher Beurteilungen;Finanzverwaltung

    Maßgeblich ist dabei in erster Linie das Gesamturteil dieser Beurteilungen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 -).
  • VG Wiesbaden, 31.03.2020 - 3 L 326/18

    Anforderungen an die Eignungsprognose, wenn der zu vergebende Dienstposten …

    Maßgeblich ist dabei in erster Linie das Gesamturteil dieser Beurteilungen (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 29.01.2019 - 1 B 997/18 -).
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