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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2998
OVG Bremen, 21.11.1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. November 1989 - 1 BA 22/89 (https://dejure.org/1989,2998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gegen ein für ein öffentliches Gebäude geltendes Hausverbot; Nutzung eines öffentlichen Gebäudes durch Dritte auf Grund öffentlich-rechtlicher Widmung; Statthaftigkeit der Anfechtungsklage gegen ein öffentlich-rechtliches Hausverbot; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 931
  • NVwZ 1990, 587 (Ls.)
  • afp 1990, 74
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • VG Regensburg, 09.01.2023 - RN 3 E 22.2488

    Hausverbot öffentliche Einrichtung, Erlass eines Verwaltungsakts unter …

    Ebenso: OVG Bremen, U.v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 - juris Rn. 45; OVG NW, U.v. 10.1.1975 - IV A 295/73 - juris Ls. 1.
  • VG Bremen, 28.03.2007 - 2 V 579/07

    Nutzung der Stadthalle Bremerhaven durch die DVU

    Dementsprechend besteht in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung Konsens, dass Parteien unabhängig von ihrer jeweiligen politischen Ausrichtung einen Anspruch auf Gleichbehandlung haben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 28.03.1969 - VII C 49.67 in BVerwGE 31, 368, 370; OVG Koblenz, Beschluss vom 12.09.1985 - 7 B 69/85 in DÖV 1986, 153; OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931, 933; OVG Bautzen, Beschluss vom 12.04.2001 - 3 BS 10/01 in NVwZ 2002, 615; OVG Bremen, Beschluss vom 09.05.2003 - 1 B 181/03 in NordÖR 2003, 251, 252).

    Das OVG Bremen hat in seinem Urteil vom 21.11.1989 (1 BA 22/89 a. a. O.) im Hinblick auf die DVU ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.03.2000 - 2 M 105/99

    Verwaltungsrechtsweg, Öffentlich-rechtliche Streitigkeit, Verweisung im …

    Ebenfalls nicht vergleichbar ist der Fall mit der Vermietung von Räumen eines Rathauses, die generell privaten Trägern, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam gelten, zur Verfügung gestellt werden, denn in solchen Fällen bezieht sich die Widmung gerade auf die Förderung des politisch-geistig-kulturellen Lebens (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 21.11.1989 - 1 BA 22/89 -, NJW 1990, 931; Pappermann/Löhr/Andriske, Recht der öffentlichen Sachen, § 13 I).
  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus; …

    sellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 - NJW 1990, 931).
  • OVG Bremen, 25.03.2013 - 1 B 33/13

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für Streitigkeiten über ein Hausverbot für …

    Das gilt jedenfalls dann, wenn der Besucher, gegenüber dem das Hausverbot ergeht, das Haus im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Beziehung zur Verwaltung betritt (OVG Bremen, B. v. 21.11.1989 -1 BA 22/89 - NJW 1990, 931 ;… Kopp/Ramsauer, VwVfG , 12. Auflage 2011, § 35 Rn. 74).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 370/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Wählervereinigungen

    Der vom OVG Bremen in seiner Rechtsprechung herausgestellte Widmungszweck des Rathauses (OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931) wird durch die konkrete Ausgestaltung der Überlassungsordnung nicht verändert.
  • OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 134/07

    Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus; …

    Sei jeher wird es für eine Vielzahl von Veranstaltungen privater Träger genutzt, die als politisch, gesellschaftlich oder kulturell bedeutsam für Bremen gelten (OVG Bremen, U. v. 21.11.1989 - NJW 1990, 931).
  • VG Bremen, 20.08.2021 - 2 V 1576/21

    Zulassung einer Nutzung auf Gelände im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen - …

    Allerdings ist das Rennbahngelände konkludent als öffentliche Einrichtung der Antragsgegnerin gewidmet, denn es wird zumindest seit dem Erlass des Ortsgesetzes als Sachgesamtheit gegenüber Nutzern der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89, juris Rn. 41;… Stelkens/Bonk/Sachs/Stelkens, 9. Aufl. 2018, VwVfG § 35 Rn. 324).
  • VG Bremen, 16.03.2007 - 2 V 371/07

    Überlassung von Rathausräumlichkeiten an Parteien

    Der vom OVG Bremen in seiner Rechtsprechung herausgestellte Widmungszweck des Rathauses (OVG Bremen, Urteil vom 21.11.1989 - 1 BA 22/89 in NJW 1990, 931) wird durch die konkrete Ausgestaltung der Überlassungsordnung nicht verändert.
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