Rechtsprechung
| ArbG Essen, 09.02.2023 - 1 BV 27/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 09.02.2023 - 1 BV 27/22
- LAG Düsseldorf, 28.05.2025 - 12 TaBV 45/23
- BAG - 4 ABR 38/25 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15
Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar
Auszug aus ArbG Essen, 09.02.2023 - 1 BV 27/22
Rn. 104 Soweit die Antragstellerin hierbei unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG vom 11.07.2017 (1 BvR 1571/15 in NZA 2017, 915 ff.) und unter Verweis auf die Gefährdung der Kampfparität meint, keinerlei Angaben machen zu müssen, die auf ihre Mitgliederstärke in dem Betrieb Rückschlüsse zulässt, folgt dem die Kammer nicht.
- LAG Düsseldorf, 28.05.2025 - 12 TaBV 45/23
GDL oder EVG - wessen Tarifverträge sind anzuwenden?
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 09.02.2023 - 1 BV 27/22 - wird zurückgewiesen.1 BV 27/22.
Der Beschluss des Arbeitsgerichts Essen vom 09.02.2023, Aktenzeichen 1 BV 27/22, wird abgeändert..
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Rechtsprechung
| ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
- LAG Düsseldorf, 30.08.2023 - 12 TaBV 18/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 14/97
Behinderung der Betriebsratsmitglieder in der Ausübung ihrer Tätigkeit
Auszug aus ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
(vgl. BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -, Rn. 14 - 16, juris).Ein Verschulden oder eine Behinderungsabsicht des Störers ist dazu nicht erforderlich (…vgl. Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 10;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, BetrVG, 18. Aufl., § 78 Rz 10;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 78 Rz 8;… GK-Kreutz, BetrVG, 5. Aufl., § 78 Rz 25, vgl. BAG, Beschluss vom 12. November 1997 - 7 ABR 14/97 -, Rn. 12, juris).
- BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
Er folgt jedoch aus dem Zweck der Vorschrift, die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben zu sichern (…Däubler/Kittner/Klebe, aaO, § 78 Rz 20;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, aaO, § 78 Rz 11;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 78 Rz 13;… GK-Kreutz, aaO, § 78 Rz 31; a.A. Heinze, DB 1983, Beilage 9, P.. 15) und kann als selbständig einklagbarer Nebenleistungsanspruch auch ohne ausdrückliche gesetzliche Normierung bestehen (BAG Beschluss vom 3. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 - BAGE 76, 364 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972). - BAG, 19.07.1995 - 7 ABR 60/94
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von …
Auszug aus ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
Er umfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit (BAG Beschluß vom 19. Juli 1995 - 7 ABR 60/94 - BAGE 80, 296, 302 = AP Nr. 25 zu § 23 BetrVG 1972, zu B II 5 der Gründe).
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 2 TaBV 2694/09
Zeitliche Lage der Betriebsratssitzung - kein Unterlassungsanspruch des …
Auszug aus ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
(vgl. LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. März 2010 - 2 TaBV 2694/09 -, Rn. 28, juris). - BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Auszug aus ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
Ein Unterlassungsanspruch nach dieser Vorschrift setzt einen besonders schwerwiegenden Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten durch den Arbeitgeber voraus (BAG Beschluss vom 14. November 1989 - 1 ABR 87/88 - AP Nr. 76 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe). - BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 55/86
Durchführung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus ArbG Wesel, 20.01.2023 - 1 BV 27/22
Dem Arbeitgeber kann das Ordnungsgeld bei Verstoß gegen die Unterlassungspflicht nach § 85 Abs. 1 ArbGG iVm. § 890 ZPO bereits im vorliegenden Erkenntnisverfahren angedroht werden (BAG, Beschluss vom 10. November 1987 - 1 ABR 55/86 -, BAGE 56, 313-321, Rn. 33).
- LAG Düsseldorf, 30.08.2023 - 12 TaBV 18/23
Unterlassung der Behinderung der Betriebsratsarbeit
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 20.01.2023 - 1 BV 27/22 - wird als unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen den Zuspruch des Arbeitsgerichts mit den Anträgen zu 1 a), 1 b), 1c) und 1 e) richtet.Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 20.01.2023 - 1 BV 27/22 - teilweise wie folgt abgeändert:.
Rn. 52 den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 20.01.2023 - 1 BV 27/22 - abzuändern und die Anträge des Antragstellers zurückzuwiesen.
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Rechtsprechung
| ArbG Dortmund, 21.07.2022 - 1 BV 27/22 |
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