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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11955
OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05 (https://dejure.org/2008,11955)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29.02.2008 - 1 Bf 271/05 (https://dejure.org/2008,11955)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 271/05 (https://dejure.org/2008,11955)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge eines Beamten wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; Voraussetzungen des Verlustes der Dienstbezüge nach § 9 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) im Falle einer z.B. wegen grober Unwertigkeit der Tätigkeit ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 555 (Ls.)
  • DVBl 2008, 735 (Ls.)
  • DÖV 2008, 612
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05
    Nicht jedes Betreten eines Dienstgebäudes ist indes Dienstantritt; den Dienstantritt dokumentiert ein Beamter im allgemeinen dadurch, dass er sich in sein Dienstzimmer oder zu einem sonstigen ihm dienstlich zugewiesenen Arbeitsplatz begibt, um mit der Verrichtung von Dienstgeschäften zu beginnen (BVerwG, Urt. v. 30.8.2000, BVerwGE 112, 19/28 f.).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 26.05

    Bei einem Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost beschäftigter Beamter; …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05
    Die vom Kläger in diesem Zusammenhang gestellten Fragen (Bl. 165 d.A.), "welche Mindestinhalte die Übertragung dienstlicher Aufgaben im Rahmen eines konkret funktionalen Amtes hat und darüber hinaus, inwieweit die Grundsätze der Alimentation durch arbeitsrechtliche Aspekte für den Fall der groben Verletzung des Beamtenverhältnisses durch Übertragung von Aufgaben mit krass unterwertiger Beschäftigung über das Einfallstor der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben in entsprechender Anwendung von § 242 BGB eingeschränkt und durch arbeitsrechtliche Grundsätze ersetzt oder zumindest ergänzt werden", sind, soweit sie sich überhaupt stellen sollten, in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere durch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.9.2004 (…a.a.O.) und vom 22.6.2006 (BVerwGE 126, 182 ff.) ausreichend geklärt.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05
    Wenn sich der Kläger trotz dieses deutlichen Hinweises auf seine eigene Einschätzung der Rechtslage verließ, ging er bewusst das Risiko ein, dem Dienst unerlaubt fernzubleiben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.11.1989, BVerwGE 86, 211/217).
  • BVerwG, 31.08.2001 - 1 DB 23.01

    Verlust der Dienstbezüge für die Zeit des Fernbleibens ohne Genehmigung - …

    Auszug aus OVG Hamburg, 29.02.2008 - 1 Bf 271/05
    Ein Beamter bleibt dann dem Dienst ungenehmigt fern, wenn er ohne rechtfertigenden Grund seiner in zeitlicher und örtlicher Hinsicht konkretisierten Dienstleistungspflicht nicht Rechnung trägt und zu der vorgesehenen Zeit nicht an dem vorgesehenen Ort seine dienstliche Tätigkeit erbringt (BVerwG, Beschl. v. 31.8.2001, 1 DB 23/01, juris; std. Rspr.).
  • VG Trier, 18.04.2019 - 3 K 5849/18

    Entfernung aus dem Dienst wegen schuldhaften Fernbleibens vom Dienst

    Hingegen war durch das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße seinerzeit nicht zu prüfen, für welchen Zeitraum die Feststellung Gültigkeit hat, zu welchem Zeitpunkt die Besoldung wiedereinsetzt, wann die Voraussetzungen eines Verlusts der Dienstbezüge kraft Gesetzes entfallen oder ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung noch vorliegen (vgl. HambOVG, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 271/05 -, juris Rn. 19, zu § 9 BBesG).
  • VG Mainz, 12.09.2017 - 4 K 725/16

    Rechtsqualität der Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge

    Da die Feststellung des Verlusts der Dienstbezüge vorliegend "bis auf Weiteres" ausgesprochen wurde, beansprucht sie auch Geltung für die Zukunft und ist daher als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren (vgl. BayVGH…, Beschluss vom 25. Oktober 2002 - 16 DC 00.257 - , juris, Rn. 19; a.A. wohl OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 271/05 -, juris, Rn. 19; vgl. auch BVerwG…, Beschluss vom 17. Januar 2003 - 1 DB 18/02 - juris, Rn. 5 bis 9).
  • VG Düsseldorf, 10.11.2014 - 26 L 2169/14

    Fernbleiben Dienst Dienstbezüge Verlust Erkrankung Dienstunfähigkeit Nachweis …

    Rn. 48 Vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 271/05 - juris.
  • VG Karlsruhe, 29.09.2023 - 14 K 2292/21

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge für nicht in Präsenz geleistete …

    Handelt es sich - wie hier - um einen Dauerverwaltungsakt, muss das Gericht die Rechtmäßigkeit der Feststellung für den gesamten Zeitraum bis zur mündlichen Verhandlung überprüfen (vgl. VG Mainz…, Urteil vom 12.9.2017 - 4 K 725/16.MZ - juris Rn. 20; a.A. wohl OVG Hamburg, Urteil vom 29.2.2008 - 1 Bf 271/05 - juris Rn. 19).
  • VG Schleswig, 14.04.2026 - 12 A 10016/21

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Der Schuldbegriff des § 11 SHBesG ist mit dem Verschuldensbegriff des Disziplinarrechts identisch, sodass er Vorsatz und jede Form von Fahrlässigkeit umfasst (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 29. Februar 2008 - 1 Bf 271/05 -, juris Rn. 38).
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