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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 27.04.2017 - 1 Bf 4/17.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,67758
OVG Hamburg, 27.04.2017 - 1 Bf 4/17.Z (https://dejure.org/2017,67758)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27.04.2017 - 1 Bf 4/17.Z (https://dejure.org/2017,67758)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 27. April 2017 - 1 Bf 4/17.Z (https://dejure.org/2017,67758)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Hamburg, 24.05.2018 - 1 Bf 72/17

    Ausweisungsverfügung; Bleibeinteresse; faktischer Inländer; Befristung des …

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht und vom Kläger insoweit unangegriffen festgestellt hat, ist § 55 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht einschlägig, weil der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisung nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2017, 1 Bf 4/17.Z, n. v.).

    Der Senat hat sich bereits der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 27.16, BVerwGE 157, 356, juris) angeschlossen (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2017, 1 Bf 4/17.Z n. v.).

    Hieran hat sich durch § 11 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, wonach über die Dauer der Frist nach Ermessen entschieden wird, nichts geändert (OVG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2017, 1 Bf 4/17.Z, n. v., unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.2.2017, 1 C 27.16, juris Rn. 23).

  • VG Hannover, 10.01.2022 - 5 A 1293/21
    Vor diesem Hintergrund bedarf es keines Eingehens auf die Frage, auf welche Fallkonstellationen außer der in ihm behandelten der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts übertragbar ist (vgl. dazu Hamburgisches OVG, Beschl. v. 27.4.2017 - 1 Bf 4/17.Z -, juris Rn. 26;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 23.3.2017 - 11 ME 72/17 -, juris Rn. 7;… vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.5.2017 - 11 N 163.16 -, juris Rn. 21).".
  • OVG Hamburg, 12.04.2019 - 1 Bf 102/16

    Erforderliche Interessenabwägung bei einer Ausweisung; Gewichtung der …

    So verfügte er bei Erlass der Ausweisungsverfügung am 26. August 2014 (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunkts insoweit: OVG Hamburg, Beschl. v. 27.4.2017, 1 Bf 4/17, juris Rn. 24;… Beschl. v. 24.5.2018, 1 Bf 72/17.Z , juris Rn. 21 ) über eine Niederlassungserlaubnis und hielt sich unter Berücksichtigung von § 55 Abs. 3 Asyl(Vf)G sogar mehr als 20 Jahre rechtmäßig in Deutschland auf.
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