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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.11.1951

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,27
BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1952,27)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1952 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1952,27)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1952 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1952,27)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Finanzausgleichsgesetz

  • openjur.de

    Finanzausgleichsgesetz

  • opinioiuris.de

    Finanzausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Länderfinanzausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 117
  • NJW 1952, 457
  • DVBl 1952, 575
 
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Wird zitiert von ... (38)

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Eine dieser Pflichten besteht darin, daß die finanzstärkeren Länder den schwächeren Ländern in gewissen Grenzen Hilfe zu leisten haben" (BVerfGE 1, 117 [131]).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Zu diesem gehören nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen des Bundes (vgl. BVerfGE 1, 117 ).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

    Er bindet Bund und Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen in der Art und Weise der Ausübung dieser Kompetenzen, indem er fordert, daß sich Bund und Länder in gewissen Grenzen wechselseitig helfen (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]), daß sie sich eines Mindestmaßes an fairem Verhandlungsstil, wo immer sie zusammenarbeiten müssen, befleißigen (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]), daß sie den anderen Teil nicht in die Verlegenheit bringen, vertragsbrüchig zu werden, oder daran hindern, seine Kompetenzen in Freiheit wahrnehmen zu können (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]; 8, 122 [138 ff.]), daß sie unterlassen, was in seiner Auswirkung zu unzumutbaren Belastungen der Finanzkraft einzelner Länder (oder des Bundes) oder zur empfindlichen Störung oder Zerrüttung des Gesamtgefüges der Haushalte von Bund und Ländern führen würde (BVerfGE 3, 52 [57]; 4, 115 [140]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,95
BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1951,95)
BVerfG, Entscheidung vom 27.11.1951 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1951,95)
BVerfG, Entscheidung vom 27. November 1951 - 1 BvF 2/51 (https://dejure.org/1951,95)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 1, 85
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Rn. 15 Auch im Zusammenhang mit einem Normenkontrollverfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ist ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (BVerfGE 1, 85 [86]; 1, 281 [282]; 2, 103).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [; 55];; 3, 267 [; 285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.).
  • BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52

    Aussetzung des Gesetzesvollzugs

    Rn. 10 Ob diese Voraussetzung vorliegt, kann nur auf Grund gerechter Abwägung der widerstreitenden Interessen entschieden werden (BVerfGE 1, 85 [86]).
  • BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …

    Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Politische Bildungsarbeit

    Rn. 13 Bei der Prüfung des Antrags auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sind nicht nur das Interesse des Antragstellers, sondern "alle in Frage kommenden Belange" und "widerstreitenden Interessen" zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 1, 85 [86]; 3, 34 [37]).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.1994 - VfGBbg 14/94

    Beistand

    Unbeschadet dessen sind in die Abwägung alle in Betracht kommenden relevanten Belange und widerstreitenden Interessen einzustellen (vgl. BVerfGE 1, 85, 86; 3, 34, 37; 12, 276, 280).
  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine …

    Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)).
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Aus diesem Grund darf das Gericht von seiner Befugnis nach § 32 BVerfGG nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. auch Beschluß vom 27. November 1951 -- 1 BvF 2/51 -- BVerfGE 1, 85, und Urteil vom 14. Januar 1953 -- 1 BvQ 11/52 -- BVerfGE 2, 103).
  • BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1951 - 1 BvF 2/51 - entschieden hat, können einstweilige Anordnungen auch in einem solchen Verfahren erlassen werden, da § 32 BVerfGG als allgemeine Verfahrensnorm für alle in diesem Gesetz vorgesehenen Verfahren gilt.
  • LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01

    Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge

    Müssen die für eine vorläufige Regelung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf der Senat von seiner Befugnis, gemäß § 35a Abs. 7 SGB V den Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 1 SGB V auszusetzen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG nur dann Gebrauch machen, wenn die einstweilige Anordnung zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre (vgl. BVerfGE 85, 167, 171; 94, 334, 347; 1, 85, 86).
  • BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1986 - 12 A 126/85

    Berechnung der Jagdsteuer bei Übernahme der für die Nettoflächenpacht ermittelten …

  • BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52

    Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des …

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