Rechtsprechung
| BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Finanzausgleichsgesetz
- openjur.de
Finanzausgleichsgesetz
- opinioiuris.de
Finanzausgleich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Länderfinanzausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
- BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51
Papierfundstellen
- BVerfGE 1, 117
- NJW 1952, 457
- DVBl 1952, 575
Wird zitiert von ... (38)
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Eine dieser Pflichten besteht darin, daß die finanzstärkeren Länder den schwächeren Ländern in gewissen Grenzen Hilfe zu leisten haben" (BVerfGE 1, 117 [131]). - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Zu diesem gehören nicht nur Gesetze, sondern auch Rechtsverordnungen des Bundes (vgl. BVerfGE 1, 117 ). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Er bindet Bund und Länder im Rahmen ihrer Kompetenzen in der Art und Weise der Ausübung dieser Kompetenzen, indem er fordert, daß sich Bund und Länder in gewissen Grenzen wechselseitig helfen (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]), daß sie sich eines Mindestmaßes an fairem Verhandlungsstil, wo immer sie zusammenarbeiten müssen, befleißigen (vgl. BVerfGE 12, 205 [255]), daß sie den anderen Teil nicht in die Verlegenheit bringen, vertragsbrüchig zu werden, oder daran hindern, seine Kompetenzen in Freiheit wahrnehmen zu können (BVerfGE 6, 309 [328, 361 f.]; 8, 122 [138 ff.]), daß sie unterlassen, was in seiner Auswirkung zu unzumutbaren Belastungen der Finanzkraft einzelner Länder (oder des Bundes) oder zur empfindlichen Störung oder Zerrüttung des Gesamtgefüges der Haushalte von Bund und Ländern führen würde (BVerfGE 3, 52 [57]; 4, 115 [140]).
- BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Der Grundsatz der Bundestreue kann somit dazu führen, daß der Bund mit Rücksicht auf die Pflicht zu bundestreuem Verhalten von ihm zustehenden Rechten einen bestimmten Gebrauch nicht machen darf oder daß er in bestimmter Weise vorgehen muß (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]; 21, 312 [326]). - BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55
Reichskonkordat
Rn. 238 Die Länder haben ebenso wie der Bund die verfassungsrechtliche Pflicht, dem Wesen des sie verbindenden verfassungsrechtlichen "Bündnisses" entsprechend zusammenzuwirken und zu seiner Festigung und zur Wahrung der wohlverstandenen Belange des Bundes und der Glieder beizutragen (BVerfGE 1, 299 [315]; s. auch BVerfGE 1, 117 [131]; 3, 52 [57]). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Dennoch kann die Entstehungsgeschichte einer solchen Norm nicht völlig unberücksichtigt bleiben, insbesondere dann nicht, wenn sich für ihre Auslegung feste Grundsätze noch nicht haben bilden können (BVerfGE 1, 117 (127)). - BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
Preisgesetz
Auch die Entstehungsgeschichte kann - vor allem zur Bestätigung des Ergebnisses der Auslegung - herangezogen werden [vgl. BVerfGE 1, 117 [127, 134 f.]]. - BVerfG, 24.06.1986 - 2 BvF 1/83
Finanzausgleich I
Es würde indes gegen das bundesstaatliche Prinzip verstoßen, wenn der horizontale Finanzausgleich die Leistungsfähigkeit der gebenden Länder entscheidend schwächte oder zu einer Nivellierung der Länderfinanzen führte (BVerfGE 1, 117 [131]).Diese Grenze des gesetzgeberischen Spielraums bei der Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen ergibt sich daraus, daß dem Bundesstaat des Grundgesetzes neben dem bündischen Prinzip des Eintretens füreinander zugleich ein Nivellierungsverbot (BVerfGE 1, 117 [131 f.]) eigen ist.
- BVerfG, 11.11.1999 - 2 BvF 2/98
Finanzausgleich III
Bund und Länder müssen die in diesen Vorschriften ausgesprochenen Einschränkungen ihrer Finanzhoheit hinnehmen (vgl. BVerfGE 1, 117 ).Dieser Finanzausgleich soll die Finanzkraftunterschiede unter den Ländern verringern, aber nicht beseitigen (vgl. BVerfGE 1, 117 ; 72, 330 ; 86, 148 ).
Rn. 292 Die Balance zwischen Eigenstaatlichkeit der Länder und bundesstaatlicher Solidargemeinschaft wäre insbesondere verfehlt, wenn die Maßstäbe des horizontalen Finanzausgleichs oder ihre Befolgung die Leistungsfähigkeit der gebenden Länder entscheidend schwächen oder zu einer Nivellierung der Länderfinanzen führen würden (vgl. BVerfGE 1, 117 ; 72, 330 ).
- BVerfG, 30.07.1958 - 2 BvG 1/58
Volksbefragung Hessen
Rn. 21 a) Die Pflicht zu bundesfreundlichem Verhalten hat das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtslehre aus dem Wesen des Bundesstaates entwickelt (vgl. BVerfGE 1, 117 [131]; 1, 299 [315 f.]). - BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76
Öffentlicher Dienst
- BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58
Preußischer Kulturbesitz
- BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80
Schulentlassung
- BVerfG, 07.09.2010 - 2 BvF 1/09
Regelung der Informationsbeschaffung des Bundes bei der Gewährung von …
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
- VerfGH Bayern, 28.11.2007 - 15-VII-05
Kommunaler Finanzausgleich
- BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvF 3/03
Berliner Haushalt
- VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97
Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und …
- StGH Niedersachsen, 16.05.2001 - StGH 6/99
Kommunale Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollantrag betreffend …
- VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 28/98
Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit; …
- VerfG Schleswig-Holstein, 03.09.2012 - LVerfG 1/12
Kommunale Verfassungsbeschwerde, Schulgesetz, Selbstverwaltungsgarantie, …
- BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvG 1/62
Wasser- und Schiffahrtsverwaltung
- BVerfG, 18.10.1994 - 2 BvR 611/91
Verfassungsrechtliche Prüfung der Festlegung der Grenze des Landes Berlin
- VG Gera, 30.05.2023 - 5 K 551/22
Corona-Krise; Gewährung einer Billigkeitsleistung für kleine und mittelständische …
- AG Dortmund, 31.03.2003 - 125 C 11799/02
Zahlungspflichten eines Mieters; Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses …
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 79.65
Subsidiarität der Feststellungsklage - Parteifähigkeit von Behörden - Neufassung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2019 - 12 A 2440/16
- BVerwG, 26.01.1967 - II C 102.63
Rechtsmittel
- VGH Hessen, 21.01.1986 - 4 N 2315/85
Zu den Voraussetzungen einer naturschutzrechtlichen Sicherstellungsanordnung
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 19/83
Gemeindefinanzierungsgesetz 1983 zurückgewiesen
- BFH, 06.10.1982 - II R 90/79
Grunderwerbsteuerzuschlag - Verwaltungsrechtsweg - Finanzrechtsweg - Ablieferung …
- VG Würzburg, 19.12.2000 - W 2 K 99.179
Auslegung des Begriffs "Hilfe zur Arbeit" bei der Zuweisung von Finanzmitteln im …
- BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65
Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 20/83
Gemeindefinanzierungsgesetz 1983 zurückgewiesen
- VG Karlsruhe, 04.05.1972 - III 47/72
Untersagung eines Vortrages in den Räumen einer Universität durch das …
- OLG Celle, 19.01.1965 - 4 Wx 29/64
- BGH, 13.09.1968 - 4 StR 250/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- drik-archivalien
- rechtsportal.de
Möglichkeit des Erlasses einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 27.11.1951 - 1 BvF 2/51
- BVerfG, 20.02.1952 - 1 BvF 2/51
Papierfundstellen
- BVerfGE 1, 85
Wird zitiert von ... (14)
- BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Das Bundesverfassungsgericht macht daher von seiner Befugnis zum Erlaß einer einstweiligen Anordnung nur mit der größten Zurückhaltung Gebrauch (BVerfGE 3, 52 [; 55];; 3, 267 [; 285];; vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2, 103 f.). - BVerfG, 01.08.1953 - 1 BvR 459/52
Aussetzung des Gesetzesvollzugs
Rn. 10 Ob diese Voraussetzung vorliegt, kann nur auf Grund gerechter Abwägung der widerstreitenden Interessen entschieden werden (BVerfGE 1, 85 [86]).
- BVerfG, 13.11.1957 - 1 BvR 78/56
Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen ein in Kraft …
Soll eine Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weittragenden Folgen einer solchen Maßnahme das Bundesverfassungsgericht zur größten Zurückhaltung (BVerfGE 3, 41 (44); 3, 52 (55); 3, 267 (285); 6, 1 (3 f.); vgl. auch BVerfGE 1, 85 f.; 2,103 f.). - BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60
Politische Bildungsarbeit
Rn. 13 Bei der Prüfung des Antrags auf den Erlaß einer einstweiligen Anordnung sind nicht nur das Interesse des Antragstellers, sondern "alle in Frage kommenden Belange" und "widerstreitenden Interessen" zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 1, 85 [86]; 3, 34 [37]). - VerfG Brandenburg, 15.12.1994 - VfGBbg 14/94
Beistand
- BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60
Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine …
Auch im Zusammenhang mit einem Bund/Länder- Streit (Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 GG ) und mit einem Normenkontrollverfahren (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG ) sind Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zulässig (vgl. BVerfGE 3, 52 (55) und 8, 42 (44) sowie BVerfGE 1, 85 (86); 1, 281 (282); 2, 103; 7, 367 (370)).Der Umstand, daß noch nicht feststeht, ob der Antrag Hamburgs im Normenkontrollverfahren zulässig ist, steht der Zulässigkeit des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nicht entgegen (vgl. BVerfGE 1, 281 (282); 8, 42 (44)). - BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
Weihnachtsgeld
Aus diesem Grund darf das Gericht von seiner Befugnis nach § 32 BVerfGG nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. auch Beschluß vom 27. November 1951 -- 1 BvF 2/51 -- BVerfGE 1, 85, und Urteil vom 14. Januar 1953 -- 1 BvQ 11/52 -- BVerfGE 2, 103). - BVerfG, 15.05.1952 - 1 BvQ 6/52
Keine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung des Generalvertrags
Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 27. November 1951 - 1 BvF 2/51 - entschieden hat, können einstweilige Anordnungen auch in einem solchen Verfahren erlassen werden, da § 32 BVerfGG als allgemeine Verfahrensnorm für alle in diesem Gesetz vorgesehenen Verfahren gilt. - LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge
Müssen die für eine vorläufige Regelung im Sinne des § 86b Abs. 2 SGG sprechenden Gründe schon im Regelfall so schwerwiegend sein, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabweisbar machen, so darf der Senat von seiner Befugnis, gemäß § 35a Abs. 7 SGB V den Vollzug einer Rechtsverordnung nach § 35a Abs. 1 SGB V auszusetzen, in Anlehnung an die Rechtsprechung des BVerfG nur dann Gebrauch machen, wenn die einstweilige Anordnung zum gemeinen Wohl dringend geboten wäre (vgl. BVerfGE 85, 167, 171; 94, 334, 347; 1, 85, 86). - BDH, 29.01.1957 - I DB 35/56
Rechtsmittel
- BVerfG, 29.03.1977 - 2 BvE 1/77
Keine einstweilige Anordnung gegen das Abgeordnetengesetz wegen seiner …
- OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.1986 - 12 A 126/85
Berechnung der Jagdsteuer bei Übernahme der für die Nettoflächenpacht ermittelten …
- BVerfG, 14.01.1953 - 1 BvQ 11/52
Keine einstweilige Anordnung zur Außervollzugsetzung des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".