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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5277
BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92 (https://dejure.org/1992,5277)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92 (https://dejure.org/1992,5277)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 (https://dejure.org/1992,5277)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 91a § 577
    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei gerichtliche Entscheidung nach einmonatiger Wartefrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92
    103 Abs. 1 GG gebietet, einem Beschwerdeführer auch im Beschwerdeverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (BVerfGE 6, 12 [14]), sofern nicht seinen Anträgen stattgegeben wird.
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig …

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92
    Dieses Verfahrensgrundrecht gebietet, Schriftsätze, die innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist eingehen, zu berücksichtigen, wobei es gleichgültig ist, aus welchem Grunde sie nicht zur Kenntnis des Richters gelangt sind (vgl. BVerfGE 67, 199 [201 f.]).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92
    Behält sich ein Beschwerdeführer - wie hier - ausdrücklich eine weitere Begründung der Beschwerde vor, dann muß das Gericht im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls angemessene Zeit warten, ehe es die Beschwerde zurückweist, wenn es für diese Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfGE 8, 89 [91]).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 25.02.2009 - 2 BvR 2542/08

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenauferlegung nach § 145 Abs. 4 …

    Der Zeitraum von über zwei Monaten, der hier zwischen Einlegung der Beschwerde und der Entscheidung lag, war aber jedenfalls ausreichend, um die angekündigte Begründung einzureichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, juris).

    Zu einer Nachfrage nach der angekündigten Beschwerdebegründung oder einer Fristsetzung war das Gericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, juris).

  • BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19

    Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf …

    b) Zu einer Nachfrage oder Fristsetzung war das Gericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, juris, Rn. 5).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - L 19 AS 2551/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im …

    Rn. 23 Setzt dabei eine Behörde einem Rechtsanwalt zur Vorlage der Vollmacht eine Frist und kündigt die Zurückweisung des Widerspruchs im Fall der fehlenden Vorlage an, so muss sie diese Frist abwarten, bevor sie entscheidet; sie ist jedoch zu einer Nachfrage, Fristsetzung oder dergleichen mehr grundsätzlich nicht verpflichtet, auch nicht von Verfassungs wegen (vgl. in diesem Zusammenhang: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 - und vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, jeweils Juris).
  • BGH, 01.02.2000 - X ZB 27/98

    Kupfer-Nickel-Legierung; rechtliches Gehör im Verfahren vor den Patentgerichten

    Dem Anspruch auf rechtliches Gehör wird vielmehr bereits dadurch hinreichend Rechnung getragen, daß das Gericht erst nach einer angemessenen Frist, innerhalb der für den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Äußerung in der Sache besteht, entscheidet (BVerfGE 8, 89, 91; 17, 191, 193; 18, 399, 406; 49, 212, 215; 60, 313, 317; BVerfG ZIP 1986, 1336, 1337; BVerfG, Beschl. v. 7.4.1989 - 2 BvR 395/89 u. Beschl. v. 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92, beide in Juris dokumentiert).
  • SG Ulm, 24.06.2024 - S 10 AS 1996/23

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im …

    Setzt dabei eine Behörde einem Rechtsanwalt zur Vorlage der Vollmacht eine Frist und kündigt die Zurückweisung des Widerspruchs im Fall der fehlenden Vorlage an, so muss sie diese Frist abwarten, bevor sie entscheidet; sie ist jedoch zu einer Nachfrage, Fristsetzung oder dergleichen mehr grundsätzlich nicht verpflichtet, auch nicht von Verfassungs wegen (vgl. in diesem Zusammenhang: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschlüsse vom 22.01.2019 - 2 BvR 93/19 - und vom 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02
    Zu einer Nachfrage oder Fristsetzung war das Gericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 - juris).
  • KG, 10.09.2010 - 3 Ws 454/10

    Rechtliches Gehör im Strafverfahren: Entscheidung über eine Beschwerde ohne …

    Das Gericht muss in diesen Fällen im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG bis zur Entscheidung eine angemessene Zeit warten, wenn es für diese Begründung keine Frist gesetzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 - juris, Rn. 2, m.w.N.).
  • BSG, 16.12.2024 - B 4 AS 179/24 BH
    Zu einer Nachfrage oder Fristsetzung war das Gericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl zur Entscheidung nach einem Zeitraum von einem Monat BVerfG [Kammer] vom 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92 - juris RdNr 5; nach einem Zeitraum von zwei Monaten BVerfG [Kammer] vom 16.12.2002 - 2 BvR 654/02 - juris RdNr 4).
  • OLG Jena, 20.12.2007 - 1 Ws 474/07

    Anhörungsrüge

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  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2020 - L 19 AS 559/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung - …

  • BSG, 16.12.2024 - B 4 AS 184/24 BH
  • VGH Bayern, 02.12.2019 - 4 C 19.2081

    Keine Überraschungsentscheidung trotz fehlender Frist zur Beschwerdebegründung

  • BSG, 16.12.2024 - B 4 AS 182/24 BH
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