Rechtsprechung
| BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Vergütungsfestsetzungsantrag erfolglos - Substantiiertes Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde als Geltendmachung einer Einrede nicht gebührenrechtlicher Art iSd § 11 Abs 5 RVG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 11 Abs 5 RVG
Sofortige Beschwerde gegen Zurückweisung eines Vergütungsfestsetzungsantrag erfolglos - Substantiiertes Bestreiten der Beauftragung zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde als Geltendmachung einer Einrede nicht gebührenrechtlicher Art iSd § 11 Abs 5 RVG - Wolters Kluwer
Ablehnung der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die Erteilung des Auftrags zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erhebung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die Erteilung des Auftrags zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erhebung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art
- rechtsportal.de
RVG § 11 Abs. 5
Ablehnung der Festsetzung der anwaltlichen Vergütung für die Erteilung des Auftrags zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde; Erhebung von Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Art - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vergütungsfestsetzung gegen die eigene Partei - und Substantiierung des Einwands
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
"Kein Auftrag” als nichtgebührenrechtlicher Einwand (§ 11 RVG)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 04.04.2014 - 18 U 134/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 1 BvR 1255/14
- BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 29.04.2020 - XII ZB 536/19
Vereinfachtes Vergütungsfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung der Einwendung …
So wurden in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Beispiel das Bestreiten des Mandanten, dem Rechtsanwalt einen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben (OLG Koblenz NJOZ 2005, 1689, 1690; vgl. auch BVerfG Beschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - juris Rn. 4), die Aufrechnung des Auftraggebers gegen die zur Festsetzung angemeldete Vergütungsforderung mit einer Gegenforderung (OLG Frankfurt JurBüro 2017, 409), die Behauptung, der Rechtsanwalt habe die geltend gemachte Vergütungsforderung gestundet (OLG Naumburg AGS 2017, 117) oder die Erfüllung der zur Festsetzung angemeldeten Vergütungsforderung (OLG Köln JurBüro 2012, 654, 655) als nicht gebührenrechtliche Einwendungen beurteilt. - OLG München, 08.07.2016 - 34 Sch 11/13
Rechtsmittel gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (vgl. BVerfG vom 25.4.2016, 1 BvR 1255/14 OLG Koblenz NJW-RR 2016, 380 BayVGH BayVBl 2013, 639). - OLG Jena, 15.04.2024 - 1 W 118/24
Anwaltsvergütung: Gebührenrechtliche Einwendung im Festsetzungsverfahren
Deshalb ist grundsätzlich auch weder eine nähere Substantiierung des Einwandes zu verlangen, noch eine materiell-rechtliche Schlüssigkeitsprüfung vorzunehmen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14 -, Rn. 3, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2017 - 4 E 891/17
Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsfestsetzung; Erinnerung; …
Rn. 6 Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 25.4.2016 - 1 BvR 1255/14 -, juris, Rn. 3; Bay. VGH, Beschluss vom 23.8.2012 - 22 C 12.1418 -, BayVBl. 2013, 639 = juris, Rn. 20; Hamb. OVG, Beschluss vom 10.7.2015 - 1 So 47/15 -, juris, Rn. 9; Hess. VGH, Beschluss vom 19.10.2017 - 1 F 1625/17 -, juris, Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 4.2.2016 - 4 E 813/15 -, RVGreport 2016, 210 = juris, Rn. 2 f., m. w. N.; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmidt, RVG, 23. Auflage 2017, § 11 Rn. 111 ff. - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2026 - 10 E 229/26
Erinnerung Erinnerungsbeschluss Vergütung Festsetzung Gebührenrecht Haltlosigkeit …
Rn. 5 Vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 -, juris Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 4 E 180/19 -, juris Rn. 2. - VGH Bayern, 04.10.2021 - 4 C 21.1934
Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung
Anderes gilt aber, wenn der nichtgebührenrechtliche Einwand offensichtlich haltlos, gleichsam "aus der Luft gegriffen" ist oder wenn er erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (…BayVGH, a.a.O.;… OVG NW, B.v. 22.6.2020 - 4 E 180/19 - juris Rn. 2; BVerfG, B.v. 25.4.2016 - 1 BvR 1255/14 - Rn. 3 m.w.N.). - LAG Köln, 05.05.2021 - 11 Ta 38/21
Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im …
Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. April 2016 - 1 BvR 1255/14 - m. w. N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - 4 E 180/19 Rn. 4 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20.12.2017 - 4 E 891/17 -, juris, Rn. 5 f., m. w. N., und vom 4.2.2016 - 4 E 813/15 -, juris, Rn. 2 f., m. w. N.; BVerfG, Beschluss vom 25.4.2016 - 1 BvR 1255/14 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
- OLG Frankfurt, 02.06.2025 - 18 W 170/24
Ausnahmsweise Zurückweisung von Einwendungen oder Einreden außerhalb des …
Etwas anderes gilt jedoch ausnahmsweise, wenn der Einwand offensichtlich unbegründet ist, das heißt, wenn seine Haltlosigkeit ohne nähere Sachprüfung auf der Hand liegt, substanzlos ist oder erkennbar rechtsmissbräuchlich eingesetzt wird (BVerfG, Beschluss vom 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14 -, zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 10.06.2014 - 1 BvR 1255/14 |
Verfahrensgang
- OLG Köln, 04.04.2014 - 18 U 134/13
- BVerfG, 10.06.2014 - 1 BvR 1255/14
- BVerfG, 25.04.2016 - 1 BvR 1255/14
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