Rechtsprechung
| BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine einstweilige Anordnung gegen Dosenpfand
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 7 K 1834/02
- VG Gelsenkirchen - 8 K 2292/02
- VG Hannover - 11 A 1245/02
- VG Köln - 13 K 4232/02
- VG Potsdam - 1 K 893/02
- VG Schwerin - 8 A 821/02
- VG Stuttgart - 19 K 1099/02
- BVerwG, 05.07.2002 - 7 AV 2.02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2002 - 20 E 664/02
- VG Düsseldorf, 03.09.2002 - 17 L 1916/02
- VG Düsseldorf, 09.09.2002 - 17 K 1907/02
- VG Düsseldorf, 10.09.2002 - 17 K 1907/02
- BVerwG, 29.10.2002 - 7 C 31.02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02
- BVerwG, 19.12.2002 - 7 VR 1.02
- BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
- BVerwG, 16.01.2003 - 7 C 31.02
- BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 4.03
- BVerwG, 09.04.2003 - 7 KSt 5.03
- BVerwG, 29.07.2003 - 7 KSt 5.03
- BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
Papierfundstellen
- NVwZ 2003, 725
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Rechtsnormen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 104, 23 ).Rn. 13 3. Bei einer Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung sind im allgemeinen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 104, 23 ; stRspr).
- BVerwG, 19.12.2002 - 7 VR 1.02
Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Dosenpfandgegner ab
Auszug aus BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 7 VR 1.02 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2002 - OVG 20 B 1926/02 u.a. - . - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2002 - 20 B 1926/02
Kein Sonderweg Nordrhein-Westfalens beim Dosenpfand - vorläufiger Stopp abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2002 - BVerwG 7 VR 1.02 -, b) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. November 2002 - OVG 20 B 1926/02 u.a. - .
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
Die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, müssen daher im Vergleich zu Anordnungen, die weniger schwer in die Interessen der Allgemeinheit eingreifen, bei Rechtsnormen besonderes Gewicht haben (vgl. BVerfGE 6, 1 ; 104, 23 ). - BVerfG, 10.07.1968 - 2 BvR 687/67
Keine einstweilige Anordnung gegen die Frachtverteilungsverordnung im Recht der …
- BVerfG, 12.02.1974 - 1 BvR 355/72
Folgenabwägung bei Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur …
Auszug aus BVerfG, 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02
Rn. 11 Soll eine schon längere Zeit in Kraft stehende Rechtsnorm vorläufig außer Vollzug gesetzt werden, so zwingen die meist weit tragenden Folgen einer solchen Maßnahme zu noch größerer Zurückhaltung (vgl. BVerfGE 36, 310 ).
- BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne …
Rn. 39 (3) Der danach anzulegende äußerst strenge Maßstab verlangt darüber hinaus nicht nur eine besondere Schwere der im Fall des Unterbleibens einer einstweiligen Anordnung drohenden Nachteile, sondern stellt schließlich auch sehr hohe Anforderungen an die Darlegung, dass solche Nachteile zu gewärtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, NVwZ 2003, S. 725 ;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, NJW 2015, S. 1815 ). - BVerfG, 10.11.2004 - 1 BvR 179/03
Zum so genannten Dosenpfand
Dies würde die Beschwerdeführerin eindeutig stärker belasten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -). - BVerfG, 13.05.2015 - 1 BvQ 9/15
Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten des "Bestellerprinzips" bei …
Dieser äußerst strenge Maßstab verlangt nicht nur eine besondere Schwere der im Fall des Unterbleibens einer einstweiligen Anordnung entstehenden Nachteile, sondern stellt auch sehr hohe Anforderungen an die Darlegung, dass solche Nachteile zu gewärtigen sind (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, NVwZ 2003, S. 725 ).
- VerfGH Thüringen, 24.06.2020 - VerfGH 17/20
Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die Thüringer …
12] = juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Mai 2001, BVerfGE 104, 23 [27 f.] = juris Rn. 19; Beschluss vom 5. Dezember 2006, BVerfGE 117, 126 [135] = juris Rn. 25. Der danach anzulegende strenge Maßstab verlangt darüber hinaus nicht nur eine besondere Schwere der im Fall des Unterbleibens einer einstweiligen Anordnung drohenden Nachteile, sondern stellt schließlich auch sehr hohe Anforderungen an die Darlegung, dass solche Nachteile zu gewärtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, juris Rn. 13;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Mai 2015 - 1 BvQ 9/15 -, juris Rn. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15
Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt dieser Maßstab auch für einstweilige Anordnungen gegen Rechtsverordnungen (BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, juris Rn. 10;… vgl. Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 32 Rn. 175 m.w.N.). - VerfG Schleswig-Holstein, 10.05.2023 - LVerfG 3/23
Eilantrag gegen die Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen in kommunalen …
(vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Dezember 2002 - 1 BvR 2351/02 -, juris Rn. 13…, vom 13. Mai 2015 -1 BvQ 9/15 -, juris Rn. 20…, vom 28. Oktober 2020 - 1 BvR 972/20 -, juris Rn. 12, …und vom 24. Januar 2022 - 1 BvR 2380/21 u. a. -, BVerfGE 160, 164, juris Rn. 37;… Walter, in: Beck'scher Online-Kommentar Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand 1. Dezember 2022, § 32 Rn. 37). - VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.226
Normenkontrollantrag; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Denn die Tatsachen, auf die das dringende Gebotensein für den Erlass der einstweiligen Anordnung gestützt wird, sind auch im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vom jeweiligen Antragsteller glaubhaft zu machen (…vgl. dazu Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO Stand 2012, § 47 Rn. 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2012, § 47 Rn. 148; zu § 32 BVerfGG vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02 - juris Rn. 13), weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes umfangreiche Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation der Antragsteller und anderer Spielhallenbetreiber sowie Untersuchungen zur Frequentierung der Spielhallen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr nicht zu leisten sind. - VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.211
Zur Gültigkeit einer Sperrzeitverordnung für Spielhallen nach Art. 11 Abs. 2 Satz …
Denn die Tatsachen, auf die das dringende Gebotensein für den Erlass der einstweiligen Anordnung gestützt wird, sind auch im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vom jeweiligen Antragsteller glaubhaft zu machen (…vgl. dazu Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2012, § 47 Rn. 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2012, § 47 Rn. 148; zu § 32 BVerfGG vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02 - juris Rn. 13), weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes umfangreiche Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation der Antragsteller und anderer Spielhallenbetreiber sowie Untersuchungen zur Frequentierung der Spielhallen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr nicht zu leisten sind. - VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.249
Normenkontrollantrag; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
Denn die Tatsachen, auf die das dringende Gebotensein für den Erlass der einstweiligen Anordnung gestützt wird, sind auch im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO vom jeweiligen Antragsteller glaubhaft zu machen (…vgl. dazu Gerhardt/Bier in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand 2012, § 47 Rn. 159;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2012. § 47 Rn. 148; zu § 32 BVerfGG vgl. BVerfG, B.v. 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02 - juris Rn. 13), weil im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes umfangreiche Ermittlungen zur wirtschaftlichen Situation der Antragstellerin und anderer Spielhallenbetreiber sowie Untersuchungen zur Frequentierung der Spielhallen in der Zeit zwischen 6:00 Uhr und 9:00 Uhr nicht zu leisten sind. - OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 OA 134/03
Auffangstreitwert; Bevölkerungsgrößenfaktor; Dosenpfand; Einsatzwert; …
Nachdem sie in dem Nordrhein-Westfalen betreffenden Verfahren letztlich vor dem Bundesverwaltungsgericht unterlegen waren (…Urt. v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 -) und es parallel dazu das Bundesverfassungsgericht abgelehnt hatte, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, mit dem der Vollzug der VerpackV ausgesetzt werden sollte (Beschl. v. 27.12.2002 - 1 BvR 2351/02 -), nahmen die Klägerinnen ihre Klage zurück. - VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.217
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".