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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,3726
BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19 (https://dejure.org/2020,3726)
BVerfG, Entscheidung vom 12.02.2020 - 1 BvR 577/19 (https://dejure.org/2020,3726)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 577/19 (https://dejure.org/2020,3726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, Verf BY
    Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte durch das BVerfG - Rechtsweg iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG umfasst nicht auch Verfassungsbeschwerden zu Landesverfassungsgerichten - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ua wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte - und ihre Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 1096/05

    Anforderungen an den Rechtsschutz gegen erledigte Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zu dem nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtsweg (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 10 m.w.N.).

    Bei der Überprüfung von Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht ist jedoch zu beachten, dass Maßstab der vorausgegangenen Prüfung durch die Landesverfassungsgerichte die jeweilige Landesverfassung ist, nicht das Grundgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 13).

    Diese Bewertung prüft das Bundesverfassungsgericht nicht nach (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94

    Müllkonzept

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Rn. 9 a) Zwar kann eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht auch gegen eine Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts erhoben werden, um einen Verstoß gegen die im Grundgesetz gewährleisteten Grundrechte geltend zu machen (vgl. BVerfGE 96, 231 m.w.N.).

    Dementsprechend muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit darf von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 96, 231 ).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Die Verfassungsbereiche von Bund und Ländern stehen grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 96, 345 ).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Dementsprechend muss der Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit der Länder vom Bundesverfassungsgericht möglichst unangetastet bleiben und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit darf von der Bundesverfassungsgerichtsbarkeit nicht in größere Abhängigkeit gebracht werden, als es nach dem Bundesverfassungsrecht unvermeidbar ist (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 96, 231 ).
  • OLG Bremen, 09.11.2016 - 4 UF 108/16

    Voraussetzungen einer Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    4. den "verfassungswidrigen Verfahrensgang" vor dem Amtsgericht Starnberg im Verfahren 003 F 1121/16, der zu einem wortgetreuen Kopierbeschluss des Oberlandesgerichts Bremen vom 9. November 2016 - 4 UF 108/16 - führte.
  • VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer …

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    1. die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 31. Januar 2019 - Vf. 81-VI-17 -,.
  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 12.02.2020 - 1 BvR 577/19
    Die Verfassungsbereiche von Bund und Ländern stehen grundsätzlich selbständig nebeneinander (vgl. BVerfGE 4, 178 ; 96, 345 ).
  • BVerfG, 02.08.2024 - 1 BvR 1484/23

    Nichtannahmebeschluss: Zur Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen …

    Eine Verfassungsbeschwerde zu einem Landesverfassungsgericht gehört nicht zu dem nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtsweg (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 577/19 -, Rn. 6).

    Bei der Überprüfung von Entscheidungen eines Landesverfassungsgerichts durch das Bundesverfassungsgericht ist jedoch zu beachten, dass Maßstab der vorausgegangenen Prüfung durch die Landesverfassungsgerichte die jeweilige Landesverfassung ist, nicht das Grundgesetz (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 1096/05 -, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 577/19 -, Rn. 9).

    Erforderlich ist vielmehr die Darlegung, dass das Landesverfassungsgericht eine eigene Verletzung eines Grundrechts des Grundgesetzes durch seine Verfahrensgestaltung oder die Auslegung des angewandten Rechts begangen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. Februar 2020 - 1 BvR 577/19 -, Rn. 10).

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