Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.02.2006 - 1 C 05.3148 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,40657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Bayern, 07.05.2007 - 1 B 05.1892
Vorbescheidsantrag für Wohngebäude; Abgrenzung Innenbereich / Außenbereich; …
Bei einer Klage auf Erteilung eines Vorbescheids oder einer Baugenehmigung, bei der, wie in diesem Verfahren, die Frage der Bebaubarkeit des Grundstücks im Vordergrund steht, ist die für die Bewertung des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht maßgebende Bedeutung der Sache für den Kläger (§ 52 Abs. 1 GKG) mit einem Zehntel der mutmaßlichen Bodenwertsteigerung anzusetzen (Beschluss vom 21.2.2006 - 1 C 05.3148 - Juris, mit weiteren Nachweisen). - VGH Bayern, 19.05.2010 - 1 B 10.255
Gegenvorstellung und Anhörungsrüge gegen Streitwertfestsetzung im …
Die Bodenwertsteigerung ist allerdings nicht mit ihrem vollen Wert, sondern nur mit einem Zehntel des Betrages anzusetzen, weil das Interesse an der Feststellung, dass das Grundstück bebaubar ist, mit dem Interesse in den Fällen, in denen es um den Entzug des Eigentums oder des Besitzes (§ 6 ZPO) geht, nicht vergleichbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 20.2.2001 BayVBl 2002, 156; vom 21.2.2006 - 1 C 05.3148 - juris; vom 31.8.2009 - 1 ZB 08.1826 - juris). - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.517
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Die Bodenwertsteigerung ist allerdings nicht mit ihrem vollen Wert, sondern nur mit einem Zehntel des Betrages anzusetzen, weil das Interesse an der Feststellung, dass das Grundstück bebaubar ist, mit dem Interesse in den Fällen, in denen es um den Entzug des Eigentums oder des Besitzes (§ 6 ZPO) geht, nicht vergleichbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 20.2.2001 BayVBl 2002, 156; vom 21.2.2006 - 1 C 05.3148 - juris; vom 31.8.2009 - 1 ZB 08.1826 - juris). - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.500
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Die Bodenwertsteigerung ist allerdings nicht mit ihrem vollen Wert, sondern nur mit einem Zehntel des Betrages anzusetzen, weil das Interesse an der Feststellung, dass das Grundstück bebaubar ist, mit dem Interesse in den Fällen, in denen es um den Entzug des Eigentums oder des Besitzes (§ 6 ZPO) geht, nicht vergleichbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 20.2.2001 BayVBl 2002, 156; vom 21.2.2006 - 1 C 05.3148 - juris; vom 31.8.2009 - 1 ZB 08.1826 - juris). - VGH Bayern, 20.01.2010 - 1 B 06.518
Streitwert für baurechtlichen Vorbescheid
Die Bodenwertsteigerung ist allerdings nicht mit ihrem vollen Wert, sondern nur mit einem Zehntel des Betrages anzusetzen, weil das Interesse an der Feststellung, dass das Grundstück bebaubar ist, mit dem Interesse in den Fällen, in denen es um den Entzug des Eigentums oder des Besitzes (§ 6 ZPO) geht, nicht vergleichbar ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BayVGH vom 20.2.2001 BayVBl 2002, 156; vom 21.2.2006 - 1 C 05.3148 - juris; vom 31.8.2009 - 1 ZB 08.1826 - juris).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.