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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10275
BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87 (https://dejure.org/1987,10275)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1987 - 1 C 1.87 (https://dejure.org/1987,10275)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1987 - 1 C 1.87 (https://dejure.org/1987,10275)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Anforderungen an die Verletzungen des rechtlichen Gehörs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen …

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87
    Daß das Berufungsgericht das Berufungsvorbringen der Klägerin nicht im einzelnen behandelt, sondern zusammenfassend als nicht entscheidungserheblich gekennzeichnet hat, ändert hieran nichts: Das Gericht muß sich nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten auseinandersetzen, insbesondere, wenn dieses offensichtlich unerheblich ist (Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78; Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • BVerwG, 16.08.1983 - 9 CB 33.81

    Asylstreitverfahren - Anforderungen an Urteilsbegründung - Entscheidungsgründe

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1987 - 1 C 1.87
    Daß das Berufungsgericht das Berufungsvorbringen der Klägerin nicht im einzelnen behandelt, sondern zusammenfassend als nicht entscheidungserheblich gekennzeichnet hat, ändert hieran nichts: Das Gericht muß sich nicht mit jedem Vorbringen der Beteiligten auseinandersetzen, insbesondere, wenn dieses offensichtlich unerheblich ist (Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78; Beschluß vom 16. August 1983 - BVerwG 9 CB 33.81 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1991 - 4 A 258/90

    Gewerberecht: Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung

    § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO bringt zum Ausdruck, daß es für eine Maßnahme nach Abs. 1 Satz 1 regelmäßig nicht genügt, wenn bei Verfahrenseinleitung ein Gewerbe betrieben wird; vielmehr muß das Gewerbe auch noch zum Zeitpunkt der verwaltungsbehördlichen Entscheidung ausgeübt werden, vgl. BVerwG Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 1.87 --, GewArch 1982, 302; Dickersbach, WiVerw 1982, 65, 67.
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