Rechtsprechung
| BVerwG, 19.01.1995 - 1 C 10.94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zuverlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 WaffG - Mitarbeiter der Staatssicherheit - Ermessensentscheidung - Fehlerhaftigkeit der Kostenentscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 13.01.1994 - 1 S 569/92
- BVerwG, 19.01.1995 - 1 C 10.94
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 15.09.2000 - 4 ZEO 167/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Vorverfahren; …
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht jedoch nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, an Hand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.1995 - 1 C 10.94 -, SächsVBl. 1995, S. 184; Beschl. v. 03.02.1971 - VI C 27.66 -, Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 33). - OVG Thüringen, 22.03.2018 - 3 KO 498/16
Maßstab der Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache
Wirft der in der Hauptsache erledigte Rechtsstreit schwierige Sach- oder Rechtsfragen auf, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten zwischen den Parteien nach dem in § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgestellten Grundsatz angemessen zu verteilen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Januar 1995 - 1 C 10.94 - SächsVBl. 1995, S. 184; und vom 3. Februar 1971 - VI C 27.66 - Buchholz 310 § 161 Abs. 2 VwGO Nr. 33;… Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 161 Rdn. 22).
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