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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 01.08.1980

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76   

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https://dejure.org/1979,50
BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76 (https://dejure.org/1979,50)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.1979 - 1 C 100.76 (https://dejure.org/1979,50)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 1979 - 1 C 100.76 (https://dejure.org/1979,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt - Ausweisung eines Ausländers wegen einer strafgerichtlichen Verurteilung - Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei der Entscheidung über die Ausweisung eines Ausländers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 10 Abs. 1 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 59, 112
  • NJW 1980, 2037
  • MDR 1980, 694
  • DÖV 1980, 456
 
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Wird zitiert von ... (96)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei Verurteilungen wegen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen erfüllt (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60] mit weiteren Nachweisen).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, einen Ausländer mit deutschem Ehegatten allein aus generalpräventiven Gründen auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 08.03.1979 - 1 B 34.78
    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei Verurteilungen wegen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen erfüllt (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60] mit weiteren Nachweisen).

    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, einen Ausländer mit deutschem Ehegatten allein aus generalpräventiven Gründen auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.]; Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, einen Ausländer mit deutschem Ehegatten allein aus generalpräventiven Gründen auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.];… Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
    Sie kann selbst dann Vorrang beanspruchen, wenn der Ausländer mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist (BVerfG, Beschluß vom 18. Juli 1979 - 1 BvR 650/77 -), obwohl das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich ausschließt, einen Ausländer mit deutschem Ehegatten allein aus generalpräventiven Gründen auszuweisen (BVerwGE 56, 246 [251 f.];… Beschlüsse vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [a.a.O.], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 241/77

    Ausweisung I

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
    Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfGE 50, 166 [175 f.]), und zwar auch für die Fälle der Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt (Beschlüsse vom 11. Juli 1979 - 1 BvR 352/79-, vom 22. Oktober 1979 - 1 BvR 995/79 -).
  • BVerwG, 07.11.1978 - 1 B 31.77

    Erlaß der Ausweisungsverfügung - Ausweisungszweck - Fernhaltung des Ausländers - …

    Auszug aus BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
    Diese Voraussetzungen sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei Verurteilungen wegen Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen erfüllt (Beschlüsse vom 7. November 1978 - BVerwG 1 B 31.77 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 56], vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 59 = DÖV 1979, 375 = DVBl. 1979, 592], vom 8. März 1979 - BVerwG 1 B 34.78 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 60] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der …

    Insbesondere bei schwerwiegenden Straftaten, zu denen Rauschgiftdelikte rechnen (BVerwGE 59, 104 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 12/75]; 59, 112 ; Beschluß vom 23. März 1984 - BVerwG 1 B 33.84 - Beschluß vom 20. Mai 1985 - BVerwG 1 B 60.85 - ZfSH/SGB 1986, 183), entspricht die Ausweisung dem Gesetzeszweck, wenn sie nach der Lebenserfahrung dazu dienen kann, andere Ausländer zur Vermeidung der ihnen sonst drohenden Ausweisung zu einem ordnungsgemäßen Verhalten während ihres Aufenthaltes im Geltungsbereich des Ausländergesetzes zu veranlassen (BVerwGE 35, 291 [BVerwG 16.06.1970 - I C 47/69]; 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; 60, 75 ; BVerfGE 50, 166 [BVerfG 17.01.1979 - 1 BvR 241/77]; 51, 386 <396 ff. [BVerfG 18.07.1979 - 1 BvR 56/77]>).

    Die wirtschaftliche und soziale Integration aufgrund langen Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland ist stets auch im Zusammenhang mit einer die Rückkehr erschwerenden Lockerung der Bindungen zur Heimat zu sehen und zu werten (BVerwGE 59, 112 [BVerwG 13.11.1979 - 1 C 100/76]; 60, 75 [BVerwG 21.02.1980 - 3 C 123/79]; Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 92).

  • BVerwG, 12.02.1981 - 1 B 2.81

    Darlegung einer Abweichungsrüge - Rechtfertigung einer Ausweisung aus …

    Der Kläger macht zunächst geltend, die Entscheidung des Berufungsgerichts weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 13. November 1979 - BVerwG 1 C 100.76 - (BVerwGE 59, 112) ab.

    Diese Darstellung ergibt allenfalls, daß das Berufungsgericht auf den vorliegenden Fall die Grundsätze nicht zutreffend angewendet haben soll, die nach BVerwGE 59, 112 das Ausweisungsermessen begrenzen.

    In BVerwGE 59, 112 hat sich der Senat mit der Frage befaßt, welche Bedeutung einem langen Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet im Rahmen des Ausweisungsermessens zukommt, und dabei die Schutzwürdigkeit der während eines solchen Aufenthalts geschaffenen wirtschaftlichen und sozialen Existenz betont.

    In Wirklichkeit wendet sich das Beschwerdevorbringen gegen die Würdigung, zu der das Berufungsgericht in,Anwendung der in BVerwGE 59, 112 dargelegten und von ihm nicht in Zweifel gezogenen Grundsätze auf den vorliegenden Einzelfall gelangt ist.

    Die Frage, ob eine aufgrund des § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG verfügte Ausweisung eine unverhältnismäßige Folge der strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers darstellt, beurteilt sich aufgrund einer Abwägung aller Wesentlichen Umstände des Einzelfalles (BVerwGE 59, 112 [114]; Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 69 [S. 101]).

    Ist der Ausländer in hiesigen Lebensverhältnissen noch nicht infolge eines langen Aufenthalts derart verwurzelt, daß er aus Gründen der Verhältnismüßigkeit den in BVerwGE 59, 112 dargelegten Ausweisungsschutz zu beanspruchen hätte, so besteht regelmäßig für einen solchen Schutz auch dann kein Anlaß, wenn der Ausländer insgesamt eine längere Zeit außerhalb seiner Heimat gelebt hat, als seinem Aufenthalt im Bundesgebiet entspricht.

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …

    Soweit die Ausweisung auf das Verhalten anderer Ausländer einwirken soll, damit diese nicht gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung verstoßen, handelt es sich ebenfalls um einen zulässigen Ausweisungszweck (BVerwGE 60, 75 [76 f.]), der insbesondere nach Trunkenheitsfahrten mit Kraftfahrzeugen grundsätzlich verfolgt werden darf (BVerwGE 59, 112 [114]).

    Ausweisungen allein zu diesem Zweck können aber im Einzelfall wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit namentlich dann ausgeschlossen sein, wenn der Ausländer bereits lange Zeit im Bundesgebiet lebt und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich hier eine wirtschaftliche und soziale Existenz zu schaffen (BVerwGE 59, 112 [114 f.]; 60, 75 [79]).

    Der genannte Zweck rechtfertigt ferner im Hinblick auf das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht die Ausweisung von Ausländern, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind (BVerwGE 59, 112 [117]; 60, 126 [129]).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.08.1980 - 1 C 100.76   

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BVerwG, 01.08.1980 - 1 C 100.76 (https://dejure.org/1980,9232)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1980 - 1 C 100.76 (https://dejure.org/1980,9232)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1980 - 1 C 100.76 (https://dejure.org/1980,9232)
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