Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 47 Abs. 2, SächsGemO § 4 Abs. 3 S. 1, SächsGemO § 4 Abs. 4 S. 2
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Satzung; Ausfertigung; Bestattungswald - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Unwirksamkeit der Veränderungssperre wegen eines beachtlichen Ausfertigungsmangels; Ausfertigung der Satzungen durch den Bürgermeister
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Feststellung der Unwirksamkeit der Veränderungssperre wegen eines beachtlichen Ausfertigungsmangels; Ausfertigung der Satzungen durch den Bürgermeister
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12
Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Denn die drei übergebenen Blätter wurden weder einzeln ausgefertigt noch zu einer Urkunde - etwa durch eine Verklammerung - oder durch eine sog. "gedankliche" Schnur mit einander verbunden (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 - und v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 35 bzw. 75 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15
Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Ob sich durch den Hinweis auf Erweiterungsflächen und aufgrund des im Lageplan markierten Geltungsbereichs etwas anderes ergibt, kann an dieser Stelle aber ebenso offen bleiben, wie die Fragen, ob es neben einer parzellenscharfen Ausweisung der Angabe eines Maßstabs bei dem Aufstellungsplan bedarf (…so OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 24. Juni 2021 - 2 A 20.19 -, juris Rn. 39, wohl jedenfalls in Bezug auf das Erfordernis eines Maßstabs auch BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2021 a. a. O.) oder es genügt, wenn sich der Geltungsbereich - ohne parzellenscharfe Ausweisung - anhand anderer Begrenzungen, wie etwa Wegen, Straßen oder Waldflächen eindeutig festlegen lässt (OVG Schl.-H., Urt. v. 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, juris Rn. 31) oder sich ein Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung vorliegend durch Auslegung auflösen lässt (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, juris Rn. 58). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2015 - 3 L 50/13
Benennung von Flurstücken in der Satzung über eine Veränderungssperre - …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Ob sich durch den Hinweis auf Erweiterungsflächen und aufgrund des im Lageplan markierten Geltungsbereichs etwas anderes ergibt, kann an dieser Stelle aber ebenso offen bleiben, wie die Fragen, ob es neben einer parzellenscharfen Ausweisung der Angabe eines Maßstabs bei dem Aufstellungsplan bedarf (…so OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 24. Juni 2021 - 2 A 20.19 -, juris Rn. 39, wohl jedenfalls in Bezug auf das Erfordernis eines Maßstabs auch BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2021 a. a. O.) oder es genügt, wenn sich der Geltungsbereich - ohne parzellenscharfe Ausweisung - anhand anderer Begrenzungen, wie etwa Wegen, Straßen oder Waldflächen eindeutig festlegen lässt (…OVG Schl.-H., Urt. v. 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, juris Rn. 31) oder sich ein Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung vorliegend durch Auslegung auflösen lässt (vgl. OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, juris Rn. 58).
- OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17
Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 42). - OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2021 - 2 A 20.19
Antragsbefugnis gegen Veränderungssperre; Notwendigkeit der genauen Regelung des …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Ob sich durch den Hinweis auf Erweiterungsflächen und aufgrund des im Lageplan markierten Geltungsbereichs etwas anderes ergibt, kann an dieser Stelle aber ebenso offen bleiben, wie die Fragen, ob es neben einer parzellenscharfen Ausweisung der Angabe eines Maßstabs bei dem Aufstellungsplan bedarf (so OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 24. Juni 2021 - 2 A 20.19 -, juris Rn. 39, wohl jedenfalls in Bezug auf das Erfordernis eines Maßstabs auch BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2021 a. a. O.) oder es genügt, wenn sich der Geltungsbereich - ohne parzellenscharfe Ausweisung - anhand anderer Begrenzungen, wie etwa Wegen, Straßen oder Waldflächen eindeutig festlegen lässt (…OVG Schl.-H., Urt. v. 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, juris Rn. 31) oder sich ein Widerspruch zwischen der textlichen Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung vorliegend durch Auslegung auflösen lässt (…vgl. OVG M-V, Urt. v. 17. Juni 2015 - 3 L 50/13 -, juris Rn. 58). - VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Denn die Satzung über die Veränderungssperre muss nicht nur eindeutig erkennen lassen, auf welche Flächen sie sich bezieht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 21. Januar 2020 - 1 ZB 19.189 -, juris Rn. 14 m. w. N.;… NdsOVG, Urt. v. 13. November 2019 - 12 KN 26./18 -, juris Rn. 38), sondern sie darf auch nicht über den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses hinausgehen. - BVerwG, 26.08.1993 - 7 NB 1.93
Kollision zwischen einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 8 Gesetz zur …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Dabei kann eine gesonderte Ausfertigung eines in einer Satzung in Bezug genommen Lageplans entbehrlich sein, wenn sich die Identität des vom Normgeber gewollten und des verkündeten Inhalts der Rechtsnorm anderweitig zweifelsfrei feststellen lässt, was insbesondere der Fall ist, wenn der Lageplan nur der Veranschaulichung der bereits im Normtext genau festgelegten Grenzen des Plangebiets gilt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. August 1993 - 7 NB 1.93 -, juris Rn. 2;… SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 und v. 11. Juli 2013, jeweils a. a. O.). - OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss erkennbar sein (…SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39 und NK-Urt. v. 19. Mai 2022 - 1 C 24/21 -, juris Rn. 65 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 6/18
Normenkontrollantrag gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Anforderungen …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Die in der mündlichen Verhandlung übergebene Ausfertigung besteht aus drei losen Blättern, sodass das Auswechseln eines der drei Blätter grundsätzlich problemlos und ohne sichtbaren Substanzverlust, d. h. ohne Zerstörung der Urkunde möglich ist (vgl. OVG Schl.-H., Urt. v. 14. Mai 2020 - 1 KN 6/18 -, juris Rn. 66 m. w. N.). - OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17
Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21
Denn die drei übergebenen Blätter wurden weder einzeln ausgefertigt noch zu einer Urkunde - etwa durch eine Verklammerung - oder durch eine sog. "gedankliche" Schnur mit einander verbunden (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 28. Dezember 2018 - 1 C 16/17 - und v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 35 bzw. 75 ff.). - VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21
Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz
- OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept, …
- OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22
Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde; …
Bei Satzungen, die - wie etwa Veränderungssperren und Bebauungspläne - aus mehreren Bestandteilen bestehen, müssen die jeweiligen Bestandteile entweder einzeln ausgefertigt oder zu einer Urkunde - etwa durch eine Verklammerung - oder durch eine sog. "gedankliche" Schnur mit einander verbunden sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 22. September 2022 - 1 C 108/21 -, juris Rn. 58 m. w. N.).Rn. 46 Fehlt es an einer gesonderten Ausfertigung der einzelnen Bestandteile einer Satzung wie auch einer körperlichen Verbindung zu einer Urkunde, ist dem Ausfertigungserfordernis genügt, wenn durch eindeutige Angaben im Satzungstext oder auf andere Weise jeder Zweifel an der Zugehörigkeit eines nicht gesondert ausgefertigten Teils (insbesondere von Planzeichnungen) zum ausgefertigten Satzungsteil ausgeschlossen ist und diese Teile gewissermaßen durch eine "gedankliche Schnur" miteinander verbunden sind (SächsOVG, NK-Urt. v. 22. September 2022 - 1 C 108/21 -, juris Rn. 59;… NK- Urt. v. 28. Dezember 2021 - 1 C 16/17 -, juris Rn. 35; vgl. bereits NK-Urt. v. 6. Juni 2001 - 1 D 442/39 -, juris Rn. 35 unter Hinweis auf NK-Urt. v. 23. Oktober 2000, Sächs- VBl.
Dabei kann eine gesonderte Ausfertigung eines in einer Satzung in Bezug genommen Lageplans entbehrlich sein, wenn sich die Identität des vom Normgeber gewollten und des verkündeten Inhalts der Rechtsnorm anderweitig zweifelsfrei feststellen lässt, was insbesondere der Fall ist, wenn der Lageplan nur der Veranschaulichung der bereits im Normtext genau festgelegten Grenzen des Plangebiets gilt (SächsOVG, NK-Urt. v. 22. September 2022 - 1 C 108/21 -, juris Rn. 59 m. w. N.).
- OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 C 2/23
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Auflassungsvormerkung; Veränderungssperre; …
Bei Satzungen, die - wie etwa Veränderungssperren und Bebauungspläne - aus mehreren Bestandteilen bestehen, müssen die jeweiligen Bestandteile entweder einzeln ausgefertigt oder zu einer Urkunde - etwa durch eine Verklammerung (…SächsOVG, NK-Urt. v. 9. März 2023 - 1 C 22/22 -, juris Rn. 43) - oder durch eine sog. "gedankliche" Schnur mit einander verbunden sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 22. September 2022 - 1 C 108/21 -, juris Rn. 58 m. w. N.).
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