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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10080
OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07.OVG (https://dejure.org/2007,10080)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.11.2007 - 1 C 10962/07.OVG (https://dejure.org/2007,10080)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. November 2007 - 1 C 10962/07.OVG (https://dejure.org/2007,10080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 1; ; BauNVO § 11 Abs. 2; ; BauNVO § 11

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sortimentsbeschränkungen im Bebbauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis der Betreiberin eines Möbelhauses im Rahmen der Geltendmachung der Verletzung eigener Rechte durch eine fehlerhaften Abwägung bei Erstellung eines Bebauungsplans; Beschränkung eines Normenkontrollantrags auf wirtschaftlich beschränkende Festsetzungen in ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzelhandel: Ausschluss von Sortimenten im Sondergebiet? (IBR 2008, 115)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2007 - 8 A 11311/06

    Kein Lebensmitteldiscounter 'An der Krimm' in Mainz-Gonsenheim

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07
    Der Ausschluss innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente in dem Sondergebiet II, soweit ihre Verkaufsfläche 10% der jeweiligen Verkaufsfläche übersteigt, wirft allerdings bereits die Frage auf, ob dem ein schlüssiges und widerspruchsfreies Planungskonzept zugrunde liegt (vgl. OVG RP, Urteil vom 12. Februar 2007, ZfBR 2007, 357 ff.).

    Dabei kann durchaus auch eine gewisse planerische Zurückhaltung der Funktion des jeweiligen Bebauungsplanes entsprechen (…vgl. Urteil des Senats vom 25. August 2000, a.a.O.; Urteil vom 12. Februar 2007 - 8 A 11311/06.OVG - a.a.O.).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 10. November 2004, den der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 12. Februar 2007 (a.a.O.) erwähnt, das die Antragsgegnerin zur Stützung ihrer Argumentation zitiert, keineswegs eine die Abgrenzung der zulässigen Sortimente erlaubende Definition vorgenommen, sondern sich lediglich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen derartige Sortimentsbeschränkungen städtebaulich gerechtfertigt sein können.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 10156/06

    Bebauungsplan darf Eigentümerrechte nicht ohne Grund einschränken

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07
    Inwieweit hierdurch vor dem Hintergrund, dass es Ziel der Planung ist, den dort bislang möglichen Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten im Hinblick auf das benachbarte Mittelzentrum Montabaur zu beschränken, dem Prinzip der Lastengleichheit genügt worden ist (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juli 2006, BauR 2006, 1853 ff.), könnte durchaus Fragen aufwerfen.

    Soweit derartige Festsetzungen in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend bestimmt beurteilt worden sind, ist dies wohl überwiegend mit dem Hinweis auf eine abschließende Sortimentsliste verbunden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. August 2006 in juris; OVG RP, Urteil vom 4. Juli 2006, BauR 2006, 1853 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2000 - 1 C 11457/99

    Zusammensetzung eines Sondergebiets)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07
    Dies kann bei entsprechender städtebaulicher Begründung auch differenziert nach Sortimenten auf der Grundlage von § 1 Abs. 9 BauNVO geschehen (vgl. Urteil des Senats vom 24. August 2000, BauR 2001, 907 ff.).

    Auch soweit die Antragsgegnerin auf das Urteil des erkennenden Senats vom 24. August 2000 (a.a.O.) verweist, folgt daraus nichts anderes.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2006 - 7 A 964/05

    Ausweisung "für nicht citytypische Sortimente" unwirksam

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07
    Eine allgemein verbindliche, für jedweden Einzelfall einer Bauleitplanung ungeachtet der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse geltende Definition der vorgenannten Begriffe gibt es nämlich nicht (vgl. OVG NRW, Urteil vom 11. Dezember 2006, BauR 2007, 845 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07
    In der genannten Textfestsetzung hat die Antragsgegnerin im Gegensatz zu der Regelung in der Textfestsetzung Ziffer 3.1.2.1 keine abschließende Auflistung der zulässigen Sortimente im Sinne einer "Positivliste" (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 2002, NVwZ-RR 2002, 93 f.) vorgenommen.
  • BVerwG, 07.03.2007 - 4 BN 1.07

    Flächennutzungsplan; Standortzuweisung; Biogasanlage; Entwicklungsgebot; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2007 - 1 C 10962/07
    Für vergleichbare Situationen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass auch ein Mieter (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1999, BRS 62 Nr. 51 und Urteil vom 25. Januar 2002, BRS 65 Nr. 52) oder der Pächter eines Grundstücks (…vgl. Urteil vom 25. Januar 2002, a.a.O. und Beschluss vom 07. März 2007, NVwZ 2007, 825 ff.) geltend machen kann, durch die fehlerhafte Abwägung eigener abwägungserheblicher Belange in seinen Rechten verletzt zu sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet, …

    Wie umfangreich die vorangegangenen Ermittlungen sein müssen, hängt wesentlich von den mit der Planung verfolgten Zielen ab (im Anschluss an OVG Koblenz, Urt. v. 05.11.2007 - 1 C 10962/07 …und Urt. v. 01.06.2011 - 8 A 10399/11 , jeweils bei esovgrp.de).

    Der diesem vorhergehende Bebauungsplan "Industriegebiet" der Antragsgegnerin in der Fassung der Änderung vom 04.02.2003 wurde durch Urteil des Senats vom 05.11.2007 bezüglich des darin festgesetzten Sondergebietes "Einzelhandel" für unwirksam erklärt (1 C 10962/07.OVG).

    Nur auf diese Flächen des Sondergebietes "Einzelhandel" des Verfahrens 1 C 10962/07.OVG bezieht sich der nunmehr streitgegenständliche Bebauungsplan im Sinne einer Neuplanung, während der übrige Bereich des Bebauungsplans "Industriegebiet" unberührt bleibt.

    Hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit der Planung wird in der Bebauungsplanbegründung ausgeführt, nach dem vorgenannten Urteil des Senats vom 05.11.2007 (1 C 10962/07.OVG) sei das Plangebiet derzeit dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen.

    Textliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan können dabei auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (BVerwG, Beschl. v. 24.01.1995 - 4 NB 34.95, NVwZ-RR 1995, 311 und OVG RP, Urt. v. 05.11.2007 - 1 C 10962/07, ESOVGRP und juris Rn. 25).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

    Textliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan können dabei auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, sofern sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (BVerwG, Beschluss vom 24.01.1995 - 4 NB 34.95 - NVwZ-RR 1995, 311 und OVG RP, Urteil vom 5.11.2007 - 1 C 10962/07 - ESOVGRP und juris-Rn. 25).

    Die Frage, ob sich ein bestimmtes Sortiment in relevanter Weise auf ein Zentrum auswirkt, hängt nämlich zum einen von der konkreten Situation des Zentrums, zum anderen aber auch von den jeweiligen Planungszielen der Gemeinde ab (OVG RP, Urteil vom 5. November 2007 - 1 C 10962/07 - juris-Rn. 27, vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 03.06.2002 - 7a D 92/99.NE - BRS 65 Nr. 38 (2002), S. 185 f.; OVG NRW, Urteil vom 09.10.2003 - 10a D 76/01.NE - NVwZ-RR 2004, 171 und OVG NRW, Urteil vom 11.12.2006 - 7 A 964/05 - NVwZ 2007, 727).

    Der Erste Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 5. November 2007 (a.a.O., juris-Rn. 23 und 27) zwar eine nicht abschließende Aufzählung als für zu unbestimmt gehalten.

  • VG Mainz, 09.12.2008 - 3 K 865/07

    Festsetzung einer gebietsbezogenen Verkaufsflächengrenze im Bebauungsplan

    Festsetzungen, die im normativen Teil des Bebauungsplans nicht getroffen worden sind, können daher durch die in den Planaufstellungsakten, so sie denn nicht ausdrücklich zum Bestandteil des Bebauungsplanes gemacht worden sind, nicht ersetzt werden; diese können dann lediglich dazu dienen, bei der Auslegung von im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen behilflich zu sein (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. November 2007 - 1 C 10962/07.OVG -, juris [Rdnr. 24]).
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