Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Anfechtung einer Nutzungsuntersagung;Diskothekenbetrieb in Räumen, die zum Sondereigentum nach WEG gehören;Keine Beiladung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.07.2011 - M 9 K 10.6193
- VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 3.97
Sprungrevision; Klagebefugnis, Wohnungseigentumsgesetz; Wohnungseigentum; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Da das Wohnungseigentumsgesetz öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ausschließt und dies auch gegenüber Störungen gilt, die ein nicht zur Eigentümergemeinschaft gehörender Dritter bei der baulichen Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks verursacht (vgl. BVerwG vom 12.3.1998 NVwZ 1998, 954; BVerfG vom 7.2.2006 NJW-RR 2006, 726), können durch die von der Klägerin begehrte Gerichtsentscheidung öffentlich-rechtliche Rechtspositionen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aufgehoben oder abgeändert werden. - BVerfG, 07.02.2006 - 1 BvR 2304/05
Verwaltungsgerichtl. Rechtsschutz unter Wohnungseigentümern?
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Da das Wohnungseigentumsgesetz öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Miteigentümer ausschließt und dies auch gegenüber Störungen gilt, die ein nicht zur Eigentümergemeinschaft gehörender Dritter bei der baulichen Nutzung des gemeinschaftlichen Grundstücks verursacht (vgl. BVerwG vom 12.3.1998 NVwZ 1998, 954; BVerfG vom 7.2.2006 NJW-RR 2006, 726), können durch die von der Klägerin begehrte Gerichtsentscheidung öffentlich-rechtliche Rechtspositionen der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht aufgehoben oder abgeändert werden. - BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74
Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Rn. 2 Nach § 65 Abs. 2 VwGO sind Dritte nur dann notwendig beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, wenn also die von der Klägerin begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte der Beschwerdeführerin gestaltet werden (vgl. BVerwG vom 4.11.1976 BVerwGE 51, 268; vom 25.10.1977 BVerwGE 55, 8). - BVerwG, 04.11.1976 - V C 73.74
Irrevisibles Landesrecht - Revisibles Bundesrecht - Notwendigkeit einer Beiladung
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Rn. 2 Nach § 65 Abs. 2 VwGO sind Dritte nur dann notwendig beizuladen, wenn sie an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt sind, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, wenn also die von der Klägerin begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte der Beschwerdeführerin gestaltet werden (vgl. BVerwG vom 4.11.1976 BVerwGE 51, 268; vom 25.10.1977 BVerwGE 55, 8). - VGH Bayern, 03.12.2001 - 2 C 01.1882
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2012 - 1 C 11.2006
Darüber hinaus bleibt es der Wohnungseigentümergemeinschaft unbenommen, gegebenenfalls neue Erkenntnisse der Beklagten mitzuteilen, die diese, falls sie es für sachdienlich hält, in das gerichtliche Verfahren einführen kann (vgl. BayVGH vom 3.12.2001 Az. 2 C 01.1882 ).
- VG Augsburg, 23.09.2013 - Au 5 K 13.526
Beiladung (abgelehnt)
Im Übrigen ist auch nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (z.B. B.v. 5.1.2012 - 1 C 11.2006 - juris) ein Eigentümer eines benachbarten Grundstücks bei Klagen des Betroffenen gegen eine Nutzungsuntersagung regelmäßig nicht notwendig beizuladen. - VGH Bayern, 31.01.2012 - 1 C 11.3033
Beschwerde gegen Ablehnung einer (einfachen) Beiladung eines Nachbarn; …
Unabhängig hiervon bleibt es dem Beschwerdeführer unbenommen, dem Beklagten neue Erkenntnisse mitzuteilen, die dieser gegebenenfalls bei Sachdienlichkeit ins Verfahren einbringen kann (BayVGH vom 5.1.2012 Az. 1 C 11.2006; vom 3.12.2001 Az. 2 C 01.1882 RdNr. 5).
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