Rechtsprechung
| BVerwG, 04.11.1965 - I C 115.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf einen Waffenerwerbschein für zwei Pistolen - Nachweis eines Bedürfnisses - Vorlage eines Zeugnisses über gute Schießleistungen - Irrevisibilität von Landesrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- spiegel.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 11.06.1964 - 1 K 402/64
- BVerwG, 04.11.1965 - I C 115.64
Papierfundstellen
- DVBl 1966, 796
- DÖV 1966, 767
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.06.1960 - I C 190.58
Auszug aus BVerwG, 04.11.1965 - I C 115.64
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist diese ehemals reichsrechtliche Vorschrift nicht Bundesrecht geworden, sondern gilt als Landesrecht weiter (vgl. Urteile vom 9. November 1959 [DÖV 1960, 147 = MDR 1960, 246] und vom 10. Juni 1960 [NJW 1960, 1732]).
- VG Stuttgart, 20.09.2011 - 5 K 521/10
Gerichtsvollzieher; waffenrechtliche Erlaubnis zum dienstlichen Gebrauch einer …
Dabei hat ein strenger Maßstab zu gelten, der aus der Zielsetzung des § 1 Abs. 1 WaffG folgt, wonach die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Anzahl der Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken sind, damit so wenig wie möglich Waffen "ins Volk" kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.1965 - I C 115/64 -, DVBl. 1966, 796; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.04.1989 - 10 S 902/88 -, VBlBW 1989, 463 ff. sowie die amtl. - BVerwG, 24.06.1975 - 1 C 6.75
Bedürfnis eines Landarztes für Schusswaffen - Nachweis eines Bedürfnisses für …
Begründet der Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schußwaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, daß er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 115.64 - [DÖV 1966, 767 = DVBl. 1966, 796]). - OVG Brandenburg, 14.02.2002 - 4 A 165/00
Waffenrechtliches Bedürfnis eines Privatdetektivs zum Führen eines Revolvers; …
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- BVerwG, 24.06.1975 - I C 30.73
Erteilung eines Waffenscheins für Taxifahrer - Bedürfnis für den Besitz einer …
Begründet der Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schußwaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, daß er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechts guter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 -. BVerwG I C 115.64 - [DÖV 1966, 767 = DVBl. 1966, 796]). - BVerwG, 24.06.1975 - I C 2.74
Ausstellung eines Waffenerwerbscheins für eine Faustfeuerwaffe - Häufung …
Begründet der Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schußwaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, daß er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe und dem öffentlichen Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" können (BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 115.64 - [DÖV 1966, 767 = DVBl. 1966, 796]). - BVerwG, 24.06.1975 - I C 48.74
Versagung einer Waffenbesitzkarte - Anforderungen an die Bedürfnisprüfung für den …
Das öffentliche Interesse daran, daß möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (BVerwG, Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 115.64 - [DÖV 1966, 767 = DVBl. 1966, 796]), und das vom Antragsteller geltend gemachte persönliche Interesse an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schußwaffe müssen gegeneinander abgewogen werden. - BVerwG, 10.09.1987 - 1 B 98.87
Recht des Taxifahrers auf Mitsichführen einer scharfen Schusswaffe als …
Soweit der Kläger geltend macht, das Berufungsurteil weiche von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1965 - BVerwG 1 C 115.64 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 7 = DÖV 1966, 767) und vom 24. Juni 1975 - BVerwG 1 C 25.73 - a.a.O. ab, ist die Revision schon deswegen nicht zuzulassen, weil das Berufungsurteil nicht auf der bezeichneten Divergenz beruht (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO). - BVerwG, 10.06.1966 - I B 22.66 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist diese ehemals reichsrechtliche Vorschrift nicht Bundesrecht geworden, sondern gilt als Landesrecht weiter (Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 115.64 - mit Nachweisen).
- BVerwG, 25.11.1965 - I B 51.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Irrevisibilität von …
Das angefochtene Urteil stimmt vielmehr mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Vereinbarkeit der Bedürfnisprüfung mit dem Bundesrecht überein (zuletzt Urteil vom 4. November 1965 - BVerwG I C 115.64 -).
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