Waffengesetz
Abschnitt 1 - Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 - 3) |
(1) Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
(3) 1Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. 2Umgang mit einer Schusswaffe hat auch, wer diese unbrauchbar macht.
(4) Die Begriffe der Waffen und Munition sowie die Einstufung von Gegenständen nach Absatz 2 Nr. 2 Buchstabe b als Waffen, die Begriffe der Arten des Umgangs und sonstige waffenrechtliche Begriffe sind in der Anlage 1 (Begriffsbestimmungen) zu diesem Gesetz näher geregelt.
Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) vom 17.02.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.09.2020 | Drittes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz) | 17.02.2020 |
Rechtsprechung zu § 1 WaffG
515 Entscheidungen zu § 1 WaffG in unserer Datenbank:
- OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21
- BGH, 28.03.2019 - 4 StR 463/18
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ...
- VG Wiesbaden, 11.07.2016 - 6 K 102/15
Relevanz von Werbeaussagen für Waffenbegriff des § 1 Abs. 2 Nr. 2 lit. b WaffG
- VG Saarlouis, 23.04.2019 - 1 K 1211/18
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen fehlender Zuverlässigkeit
- VG Stuttgart, 11.07.2013 - 5 K 1614/11
Begrenzung der waffenrechtlichen Erlaubnis für Munition - Schießen mit ...
- BGH, 27.08.2019 - 5 StR 196/19
Verbringung erlaubnispflichtiger Schusswaffen in den Geltungsbereich des ...
- OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 285/19
Ersterteilung eines Jagdscheins (Zuverlässigkeitsprüfung)
Zum selben Verfahren:
- VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17
Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung ...
- VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17
- BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11
Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09
Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft
- OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09
Querverweise
Auf § 1 WaffG verweisen folgende Vorschriften:
- Waffengesetz (WaffG)
- Umgang mit Waffen oder Munition
- Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen
- § 16 (Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege)
- Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer
- § 27 (Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten)
- Verbote
- § 42 (Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen)