Rechtsprechung
| BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhältnismäßigkeit - Ausländer - Ausübung einer Erwerbstätigkeit - Vorsätzliche Straftaten - Waffendelikt - Generalprävention - Ausweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Aachen, 14.12.1978 - 4 K 916/78
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1979 - IV A 207/79
- BVerwG, 21.04.1980 - 1 B 708.79
- BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Papierfundstellen
- DÖV 1984, 171
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76
Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung - …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Für die Abwägung ist insbesondere erheblich, ob den Familienangehörigen zugemutet werden kann, dem Ausgewiesenen ins Ausland zu folgen oder gegebenenfalls eine Trennung in Kauf zu nehmen (BVerwGE 48, 299 [303]; 60, 75 [80]; 61, 32 [39]).Der Ermessensentscheidung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 AuslG, bei der ebenfalls der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Schutzgebot des Artikel 6 Abs. 1 GG zu beachten sind, muß dagegen die Sachlage im Zeitpunkt ihres Ergehens zugrunde gelegt werden (BVerwGE 60, 75 [81]).
- BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81
Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Art. 2 Abs. 1 Satz 1 NV hindert die Behörde nicht, von den ihr nach einer strafgerichtlichen Verurteilung des Ausländers gem. § 10 Abs. 1 Nr. 2 AuslG eröffneten Ausweisungsermessen in den Grenzen des innerstaatlichen Rechts aus generalpräventiven Gründen Gebrauch zu machen (BVerwGE 64, 13 [17]).Nach der Rechtsprechung des Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen über fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]).
- BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76
Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Ist einem Ausländer über lange Zeit ermöglicht worden, sich im Bundesgebiet eine wirtschaftliche Lebensgrundlage aufzubauen und diese zu festigen, und ist er vor allem infolge langjähriger beruflicher Tätigkeit in den hiesigen Lebensverhältnissen verwurzelt, so darf ihm seine so geschaffene wirtschaftliche und soziale Existenz nur aus entsprechend gewichtigen Gründen genommen werden (BVerwGE 59, 112 [114]).Nach einem so langen Aufenthalt IST regelmäßig anzunehmen, daß der Ausländer seine wirtschaftliche Lebensgrundlage im Bundesgebiet gefunden hat und in den hiesigen Lebensverhältnissen verwurzelt ist (BVerwGE 59, 112 [115]).
- BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 14.81
Zulässigkeit der Ausweisung eines Ausländers wegen mehrfacher Vorstrafen - …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Wie der erkennende Senat im Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - (DVBl. 1933, 752 = InfAuslR 1983, 170) im einzelnen dargelegt hat, genügt entgegen der Ansicht des Klägers schon eine kurzfristige Unterbrechung der Ordnungsmäßigkeit des Aufenthalts, um die Vergünstigung des Art. 2 Abs. 3 NV auszuschließen.Für diesen Zeitpunkt legt sich der Beitrittsvertrag vom 28. Mai 1979 (BGBl. 1980 II S. 229) keine Rechtsgeltung bei (Urteil vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 14.81 - a.a.O.).
- BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 238.78
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Auch dieser Umstand ist bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der behördlichen Reaktion zu berücksichtigen (vgl. etwa Beschluß vom 2. Februar 1979 - BVerwG 1 B 238.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 59). - BVerwG, 28.04.1982 - 1 B 38.82
Klageart - Wirkungen der Ausweisung - Befristung der Wirkungen - Teilaufhebung …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen für jeden Rechtszug auf 4.000 DM festgesetzt (vgl. Beschluß vom 28. April 1982 - BVerwG 1 B 38.82 - Buchholz 402.24 § 9 AuslG Nr. 3). - BVerwG, 16.09.1980 - 1 C 28.78
Ausländerin - Zulässigkeit der Erwerbstätigkeit - Unerlaubte Ausübung einer …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Für die Abwägung ist insbesondere erheblich, ob den Familienangehörigen zugemutet werden kann, dem Ausgewiesenen ins Ausland zu folgen oder gegebenenfalls eine Trennung in Kauf zu nehmen (BVerwGE 48, 299 [303]; 60, 75 [80]; 61, 32 [39]). - BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
- BVerwG, 30.06.1965 - V C 29.64
Verletzung des rechtlichen Gehörs als absoluter Revisionsgrung bei Nachholung …
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Die Verletzung des rechtlichen Gehörs ist unter diesen Umständen kein absoluter Revisionsgrund im Sinne des § 138 Nr. 3 VwGO (BVerwGE 21, 274 [275 f.]). - BVerwG, 16.02.1971 - I C 43.70
Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 1 C 123.80
Nach der Rechtsprechung des Senats muß der Aufenthalt im Zeitpunkt der Ausweisung ununterbrochen über fünf Jahre ordnungsmäßig gewesen sein (BVerwGE 37, 227 [230]; 64, 13 [17]). - BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79
Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit - …
- BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 191.77
- BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84
Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung …
Auch bei rein ausländischen Ehen und Familien muß danach die Ausweisung nach Maßgabe einer solchen Abwägung durch ein entsprechend gewichtiges öffentliches Interesse gerechtfertigt sein, und zwar auch im Hinblick auf die Belange der mit den Ausländer im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen einschließlich der Binder, die mithin im Rahmen der Abwägung keine bloßen "Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (vgl. z.B. BVerwGE 61, 32 [40]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 [S. 64]; Beschluß vom 27. Juli 1981 - BVerwG 1 CB 34.81 -). - BVerwG, 05.04.1984 - 1 C 57.81
Ausländer - Ausweisung - Befristung - Sperrwirkung - Ermessen
Soll einem ausgewiesenen Ausländer der (erlaubnisbedürftige) rechtmäßige Aufenthalt wieder ermöglicht werden, so geschieht dies nach der Rechtsprechung des Senats auch dann, wenn der Ausländer nicht ausgereist ist, im Wege der Befristung der Sperrwirkung der Ausweisung und der anschließenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (BVerwGE 60, 75 [81]; 60, 133 [138 f.]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 [S. 65]). - BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 85.86
Klagebefugnis der Ehefrau gegen eine gegen ihren Ehemann gerichtete …
Art. 6 Abs. 1 GG gebietet, das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem besonderen Interesse an der Erhaltung von Ehe und Familie abzuwägen (…Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - Buchholz a.a.O.), und zwar auch im Hinblick auf die Belange der Kinder, die mithin im Rahmen der Abwägung keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98;… Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz a.a.O.).
- BVerwG, 29.05.1987 - 1 B 45.87
Ausweisung eines Ausländers - Veruteilung wegen eines Waffendelikts - Führen …
Das gilt nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats namentlich für Fälle des unerlaubten Waffenbesitzes und Waffenführens (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72]; Beschlüsse vom 23. Januar 1974 - BVerwG 1 B 97.73 -, vom 28. Januar 1977 - BVerwG 1 B 4.77 -, Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nrn. 32, 42, 98). - BVerwG, 10.05.1988 - 1 B 48.88
Grundsätzliche Bedeutung der Frage, ob ein türkischer Staatsangehöriger ohne …
Im übrigen ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, daß bei der Ausübung des Ausweisungsermessens das öffentliche Interesse an der Entfernung des Ausländers nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes mit dem besonderen Interesse an dessen Verbleib abzuwägen ist und in diesem Rahmen nach Art. 6 Abs. 1 GG auch die Belange von Kindern berücksichtigt werden müssen, die insoweit keine "bloßen Anhängsel" des Ausgewiesenen sind (BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98; Beschluß vom 17. Oktober 1984 - BVerwG 1 B 61.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 104; Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 85.86 -). - BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 56.86
Anforderungen an die Art und Schwere einer Straftat die die Ausweisung eines …
Gründen einer generellen Beantwortung, die über die Ergebnisse der bisherigen Rechtsprechung hinausgeht (vgl. z.B. Urteile vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 90.76 - BVerwGE 60, 75 [BVerwG 26.02.1980 - 1 C 90/76]; vom 1. März 1983 - BVerwG 1 C 216.79 - NJW 1983, 1989; vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98; vgl. ferner BVerfG, Beschluß vom 13. Juni 1983 - 2 BvR 779/83 -). - BVerwG, 17.09.1987 - 1 B 101.87
Verhältnis des Grundrechtes des Schutzes von Ehe und Familie zu der Ausweisung …
Für die Abwägung ist insbesondere erheblich, ob den Familienangehörigen zugemutet werden kann, dem Ausgewiesenen ins Ausland zu folgen oder gegebenenfalls eine - u.U. vorübergehende - Trennung in Kauf zu nehmen (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Urteil vom 16. September 1980 - BVerwG 1 C 28.78 - BVerwGE 61, 32 [BVerwG 16.09.1980 - 1 C 28/78]; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98). - BVerwG, 29.01.1985 - 1 B 10.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Dabei hatte sich aufgrund des abwehrenden Eingreifens eines Dritten ein Schuß gelöst, durch den ein Anwesender erheblich verletzt wurde." Daß unter solchen Umständen eine mit generalpräventiven Erwägungen begründete Ausweisung auch dann zulässig sein kann, wenn der Ausländer Familie hat und schon viele Jahre im Bundesgebiet ansässig ist, hat der beschließende Senat in seinem vom Berufungsgericht zitierten Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 1 C 123.80 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 98 = DÖV 1984, 171 = InfAuslR 1983, 308) im einzelnen dargelegt.
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