Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.1983 - 1 C 13.83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 18 A 5101/96
Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Beihilfe zur unerlaubten …
Rn. 40 Vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, NJW 1982, 2425; BVerwG, Beschlüsse vom 14. April 1978 - 1 B 113.78 -, BayVBl. 1978, 474, vom 22. Mai 1981 - 6 B 41.81 -, NVwZ 1982, 35 und vom 30. Mai 1983 - 1 C 13.83 -, Buchholz 303 § 85 ZPO Nr. 2. - BVerwG, 27.07.1984 - 8 B 131.84
Anforderung an die Darlegung der Voraussetzungen für die Beiordnung eines …
Soweit die Versäumung der Beschwerdefrist auf dem Verschulden der Prozeßbevollmächtigten des Klägers beruht, steht deren Verschulden bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Verschulden der Partei gleich (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 C 13.83 - Buchholz 303 § 85 ZPO Nr. 2 S. 1 n.L.). - BVerwG, 14.06.1984 - 9 B 121.83
Versäumung von Beschwerdefrist - Zurechnung von Verschulden des …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden ist, steht des Verschulden des Bevollmächtigten bei der Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand dem Verschulden der Partei gleich (vgl. Beschluß vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 C 13.83 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 131).
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