Rechtsprechung
| AG Lörrach, 23.05.2000 - 1 C 175/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Potsdam, 28.08.2012 - 3 O 250/10
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines von einem Parkplatz …
Fährt ein Fahrzeugführer von einem Parkplatz in einen verkehrsberuhigten Bereich ein, findet § 10 StVO Anwendung (vgl. OLG Hamburg v. 16.3.2005, 306 O 225/04, BeckRS 2011, 17271; AG Lörrach v. 23.5.2000, 1 C 175/00; AG Kelheim v. 30.10.2008, 2 C 577/08).61 § 10 StVO ist vorliegend einschlägig (für Anwendbarkeit von § 10 StVO beim Einfahren in verkehrsberuhigten Bereich offenbar auch OLG Hamburg v. 16.3.2005, 14 U 225/04, BeckRS 2011, 17271; dort wurde § 10 StVO nur verneint, weil der Radfahrer dort nicht fuhr, sondern sein Rad aus dem Grundstück heraus schob; dafür auch AG Lörrach v. 23.5.2000, 1 C 175/00; Ag Kelheim v. 30.10.2008, 2 C 577/08), weil der Kläger von "einem anderen Straßenteil" im Sinne des § 10 StVO auf die "Fahrbahn" einfuhr.
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