Straßenverkehrs-Ordnung
| I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-
Rückhaltesysteme, Schutzhelme § 22Ladung § 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden § 24Besondere Fortbewegungsmittel § 25Fußgänger § 26Fußgängerüberwege § 27Verbände § 28Tiere § 29Übermäßige Straßenbenutzung § 30Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 31Sport und Spiel § 32Verkehrshindernisse § 33Verkehrs-
beeinträchtigungen § 34Unfall § 35Sonderrechte
Rechtsprechung zu § 10 StVO
1.267 Entscheidungen zu § 10 StVO in unserer Datenbank:
- OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 6/20
1. Auf das Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf eine Fahrbahn ist nicht § 9 Abs. ...
- OLG München, 28.07.2021 - 10 U 767/21
Betriebsgefahr, Revision, Unrichtigkeit, Zulassung, Kostenentscheidung, Schaden, ...
- KG, 09.07.2018 - 25 U 159/17
Grundsatz "rechts vor links" bei Parkhausausfahrten
- OLG Celle, 23.06.2021 - 14 U 186/20
Anwendbarkeit des § 18 Abs. 3 StVO bei Stau auf der bevorrechtigten Fahrspur
- OLG Hamm, 02.03.2018 - 9 U 54/17
Rechtsstellung eines Pedelec- bzw. Radfahrers an einem Fußgängerüberweg
Zum selben Verfahren:
- LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16
Benutzung des Zebrastreifens mit dem fahrenden Pedelec von einem anderen ...
- LG Arnsberg, 07.03.2017 - 4 O 111/16
- OLG Nürnberg, 28.07.2014 - 14 U 2515/13
Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtmissachtung auf einem Großparkplatz
- KG, 14.12.2017 - 22 U 31/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines ausparkenden mit einem den ...
- BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17
Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer ...
- AG Brandenburg, 09.04.2019 - 31 C 168/18
Haftung bei einer Fahrt in Gegenrichtung der Einbahnstraße
§ 10 StVO in Nachschlagewerken
- § 10 StVO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verkehrsberuhigter Bereich
Querverweise
Auf § 10 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 StVO:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 8 (Vorfahrt)