Straßenverkehrs-Ordnung
| I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
1Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. 2Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. 3Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-
Rückhaltesysteme, Schutzhelme § 22Ladung § 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden § 24Besondere Fortbewegungsmittel § 25Fußgänger § 26Fußgängerüberwege § 27Verbände § 28Tiere § 29Übermäßige Straßenbenutzung § 30Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 31Sport und Spiel § 32Verkehrshindernisse § 33Verkehrs-
beeinträchtigungen § 34Unfall § 35Sonderrechte
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Rechtsprechung zu § 10 StVO
1.468 Entscheidungen zu § 10 StVO in unserer Datenbank:
- OLG Celle, 10.11.2021 - 14 U 96/21
Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall; Kriterien für eine ...
- VGH Bayern, 07.08.2026 - 8 B 24.1470
Nichtigkeit der Widmung zur Ortsstraße (verneint), Anliegergebrauch, ausreichende ...
- KG, 18.02.2019 - 25 U 16/18
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines vom ...
- KG, 04.11.2021 - 22 U 48/18
Anforderungen an Radfahrer beim Einfahren auf Fahrbahn bei schlechter Sicht
- KG, 09.07.2018 - 25 U 159/17
Grundsatz "rechts vor links" bei Parkhausausfahrten
- OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; ...
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2026 - 13 S 2096/25
Rechtmäßigkeit eines straßenverkehrsrechtlichen Durchfahrtsverbots; ...
- OLG München, 03.03.2021 - 10 U 4990/20
Haftungsverteilung bei Kinderunfall - Abfahrt vom Gehweg
- OLG Brandenburg, 18.01.2024 - 12 U 116/22
Zahlung von Schmerzensgeld und materiellen Schadensersatz in Form von ...
- OLG Saarbrücken, 13.08.2020 - 4 U 6/20
Haftungsverteilung im Falle einer Kollision beim Rückwärtsausparken
§ 10 StVO in Nachschlagewerken
- § 10 StVO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verkehrsberuhigter Bereich
Querverweise
Auf § 10 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 StVO:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 8 (Vorfahrt)