Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,30039
OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22 (https://dejure.org/2023,30039)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.10.2023 - 14 U 157/22 (https://dejure.org/2023,30039)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 14 U 157/22 (https://dejure.org/2023,30039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,30039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Verkehrsunfall, berührungsloser Unfall, kindlicher Radfahrer, Vertrauensgrundsatz, Fußgängerüberweg, Haftungsquote

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StVG § 7 Abs. 1; StVG § 9; BGB § 254 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 2a; StVO § 10 S. 1; StVO § 26 S. 1; StVG § 18 Abs. 1
    Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; Haftungsverteilung nach einem Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Pkw und einem 12-jährigen Rad fahrenden Kind auf einem Fußgängerüberweg

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall mit Kind: Haftungsquote geklärt

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Haftung nach Verkehrsunfall mit Kind/Radfahrer - Abwägung Betriebsgefahr/Verschulden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • OLG Celle, 08.07.2020 - 14 U 27/20

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei unstreitigem Anspruchsgrund; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17, juris Rn. 15; Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 juris Rn. 61).

    Gleiches gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht Tatsachenvortrag der Parteien übergangen oder von den Parteien nicht vorgetragene Tatsachen verwertet hat (Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 aaO, mwN zur ständigen Rspr. des BGH).

    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Feststellungen können sich auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung ergeben, insbesondere daraus, dass das Berufungsgericht das Ergebnis einer erstinstanzlichen Beweisaufnahme anders würdigt als das Gericht der Vorinstanz (Senat, Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 aaO).

  • OLG Schleswig, 15.07.1987 - 9 U 108/86
    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    "Geboten im Sinne des § 3 Abs. 2a StVO sind insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Beobachtung auch der angrenzenden Straßenteile (KG VRS 74, 257), insbesondere am Fahrbahnrand stehender Kinder (OLG Schleswig ZfS 1988, 380 = VRS 75, 282) und vorsichtige Fahrweise (BGH VRS 26, 348), auch rechtzeitige erhebliche Verminderung der sonst zulässigen Geschwindigkeit (BGH VRS 62, 166; OLG Düsseldorf VRS 63, 257), wenn diese nach den Umständen nicht schon gering genug ist, insbesondere der überhöhten (KG VRS 74, 257) unter Umständen bis auf Schrittgeschwindigkeit (OLG Hamm NZV 1993, 397) und stete Bremsbereitschaft (BayObLG …

    Er hat sein Fahrverhalten auf diese Möglichkeit einzustellen (OLG Schleswig, Urteil vom 15. Juli 1987 - 9 U 108/86, juris).

  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Danach muss der Fahrer besondere Vorkehrungen für seine Fahrweise aber nur dann treffen, wenn das Verhalten der Kinder oder die Situation, in der sie sich befinden, Auffälligkeiten zeigt, die zu einer Gefährdung führen können (BGH, Urteil vom 01. Juli 1997 - VI ZR 205/96, NJW 1997, 2756).

    Anders als ein Radweg, der in eine auf der Fahrbahn aufgezeichnete Furt mündet (vgl. BGH, Urteil vom 01.07.1997 - VI ZR 205/96, NJW 1997, 2756), vermag ein die Fahrbahn querender Fußgängerüberweg auch bei verkehrsungewandten Radfahrern nicht die Vorstellung zu erwecken, sie hätten Vorrecht, zumal eine solche Wertung der Verkehrslage mit der eindeutigen Regelung des § 26 S.1 StVO nicht vereinbar wäre, wonach gerade keine Radfahrer vom Schutzbereich des § 26 S. 1 StVO erfasst und damit bevorrechtigt sind.

  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Kinder sind durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen wegen der fehlenden Eingewöhnung und Erfahrung im Straßenverkehr erheblich stärker gefährdet als Erwachsene (BGH, Urteil vom 13. Februar 1990 - VI ZR 128/89, Rn. 22, juris).

    Soweit sich in deren Unfallbeitrag altersgemäße Defizite der Integrierung in den Straßenverkehr und seine Gefahren auswirken, stellt dieser Beitrag auch dann nicht von der Haftung nach § 7 StVG frei, wenn er objektiv als grob verkehrswidrig erscheint und deshalb, wäre ein Erwachsener geschädigt worden, die Haftung für den Halter entfallen lassen würde (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1990, aaO).

  • BGH, 16.06.1981 - VI ZR 3/80

    Anforderungen und Aufmerksamkeit der Kraftfahrer gegenüber Kindern im

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    "Geboten im Sinne des § 3 Abs. 2a StVO sind insbesondere erhöhte Aufmerksamkeit, Beobachtung auch der angrenzenden Straßenteile (KG VRS 74, 257), insbesondere am Fahrbahnrand stehender Kinder (OLG Schleswig ZfS 1988, 380 = VRS 75, 282) und vorsichtige Fahrweise (BGH VRS 26, 348), auch rechtzeitige erhebliche Verminderung der sonst zulässigen Geschwindigkeit (BGH VRS 62, 166; OLG Düsseldorf VRS 63, 257), wenn diese nach den Umständen nicht schon gering genug ist, insbesondere der überhöhten (KG VRS 74, 257) unter Umständen bis auf Schrittgeschwindigkeit (OLG Hamm NZV 1993, 397) und stete Bremsbereitschaft (BayObLG …

    Geboten ist indes dann eine erhöhte Aufmerksamkeit (BGH, Urteil vom 16. Juni 1981 - VI ZR 3/80, Rn. 7, juris) und auch Beobachtung der angrenzenden Straßenteile, wenn insbesondere Kinder am Fahrbahnrand stehen.

  • BGH, 21.03.2018 - VII ZR 170/17

    Entfallen der Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Zweifel im Sinne von § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO liegen vor, wenn aus der für das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 - VII ZR 170/17, juris Rn. 15; Senat, Urteil vom 08. Juli 2020 - 14 U 27/20 juris Rn. 61).
  • OLG Hamm, 11.04.2005 - 13 U 133/04

    Kinder als schutzbedürftige Verkehrsteilnehmer, mitwirkendes Verschulden eines

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Diese besonderen Sorgfaltspflichten setzen allerdings voraus, dass das Kind nach dem äußeren Erscheinungsbild als solches erkennbar war (OLG Hamm NZV 2006, 151; OLG Schleswig VersR 87, 825)" (Senat, Urteil vom 19. Mai 2019 - 14 U 129/20, Rn. 6, juris).
  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Ein Mitverschulden von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Abwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB ist in der Regel jedoch geringer zu bewerten als das entsprechende Mitverschulden eines Erwachsenen (BGH, Urteil vom 18. November 2003 - VI ZR 31/02, NZV 2004, 187).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Ein Feststellungsinteresse ist nur zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2001 - VI ZR 325/99, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99, juris, Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2000 - VI ZR 268/99

    Anforderung an die Sorgfaltspflicht eines Kraftfahrers gegenüber einem

    Auszug aus OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
    Auch gegenüber Kindern darf an die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrers keine überspannten Anforderungen gestellt werden, wenn nach der gewöhnlichen Lebenserfahrung eine Gefährdung nicht zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2000 - VI ZR 268/99, NJW 2001, 152).
  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

  • OLG Karlsruhe, 14.07.1981 - 1 U 105/81
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 276/03

    Haftungsverteilung bei Beschädigung eines parkenden Kraftfahrzeugs durch ein

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

  • BGH, 06.03.1964 - 4 StR 28/64

    Kinder an der Fahrbahn - Kraftfahrer - Aufmerksames Verhalten - Vorsichtige

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

  • OLG Celle, 19.05.2021 - 14 U 129/20

    Mitverschulden eines 11 Jahre alten Kindes hinsichtlich einer Kollision mit einem

  • OLG Celle, 10.05.2023 - 14 U 36/20

    Bahnunfall; Bahn; Zug; Bus; Gelenkbus; Haftungseinheit; Zurechnungseinheit;

  • BGH, 30.11.2004 - VI ZR 335/03

    Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1982 - 24 U 44/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit die Straße überquerenden

  • OLG Hamm, 10.03.2000 - 9 U 128/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines aus einer Einmündung auffahrenden mit

  • KG, 23.11.1987 - 12 U 2544/87

    Geschwindigkeit; Motorradfahrer; Gebrechlicher Fußgänger

  • OLG Düsseldorf, 11.10.2011 - 1 U 173/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Bundesstraße überquerenden Radfahrers

  • OLG Stuttgart, 30.11.1982 - 11 U 144/82
  • OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 1 U 52/85

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn auf

  • BGH, 04.04.2023 - VI ZR 11/21

    Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hinsichtlich des verkehrsgerechten

  • OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20

    Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei

  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 31 U 23/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall

  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 9 U 54/17

    Rechtsstellung eines Pedelec- bzw. Radfahrers an einem Fußgängerüberweg

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht