Straßenverkehrs-Ordnung
| I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35) |
(1) 1An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. 2Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.
(2) Stockt der Verkehr, dürfen Fahrzeuge nicht auf den Überweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssten.
(3) An Überwegen darf nicht überholt werden.
(4) Führt die Markierung über einen Radweg oder einen anderen Straßenteil, gelten diese Vorschriften entsprechend.
Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-
Rückhaltesysteme, Schutzhelme § 22Ladung § 23Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden § 24Besondere Fortbewegungsmittel § 25Fußgänger § 26Fußgängerüberwege § 27Verbände § 28Tiere § 29Übermäßige Straßenbenutzung § 30Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot § 31Sport und Spiel § 32Verkehrshindernisse § 33Verkehrs-
beeinträchtigungen § 34Unfall § 35Sonderrechte
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Rechtsprechung zu § 26 StVO
192 Entscheidungen zu § 26 StVO in unserer Datenbank:
- OLG München, 16.02.2022 - 10 U 6245/20
Sorgfaltsanforderungen an Fußgängerfurt - Haushaltsführungsschaden bei ...
- LG Lübeck, 29.09.2023 - 3 O 336/22
Verkehrsunfall im Bereich einer Straßenkreuzung mit einem Fußgänger durch ...
- OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; ...
- OLG Stuttgart, 04.04.2017 - 12 U 193/16
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Verhalten an ...
Zum selben Verfahren:
- VG Neustadt, 08.09.2025 - 5 L 971/25
Vorerst keine gewerblichen E-Scooter-Touren in Bad Dürkheimer Weinbergen
- AG Ludwigsburg, 16.05.2025 - 3 C 2052/24
Unfall mit einem E-Scooter: Wer haftet beim Fahren auf dem Gehweg?
- AG Hamburg, 10.03.2016 - 16 C 35/14
Verkehrsunfall - Radfahrerkollision mit links abbiegendem Fahrzeug
- VG Koblenz, 02.03.2017 - 4 K 1111/16
Kreis muss Schülerbeförderungskosten übernehmen
- BGH, 21.05.2015 - 4 StR 164/15
Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefährdung einer Person oder einer Sache von ...
§ 26 StVO in Nachschlagewerken
- § 26 StVO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Fußgängerüberweg
Querverweise
Auf § 26 StVO verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
- § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
Redaktionelle Querverweise zu § 26 StVO:
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- I. - Allgemeine Verkehrsregeln
- § 5 (Überholen) (zu § 26 III)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 315c I Nr. 2 c) (Gefährdung des Straßenverkehrs)