Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Straßenverkehrs-Ordnung

   I. - Allgemeine Verkehrsregeln (§§ 1 - 35)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/StVO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ StVO (https://dejure.org/gesetze/StVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ StVO
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßenverkehrs-Ordnung (https://dejure.org/gesetze/StVO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Straßenverkehrs-Ordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 15a
Abschleppen von Fahrzeugen

(1) Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs ist die Autobahn (Zeichen 330.1) bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen.

(2) Beim Abschleppen eines außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs darf nicht in die Autobahn (Zeichen 330.1) eingefahren werden.

(3) Während des Abschleppens haben beide Fahrzeuge Warnblinklicht einzuschalten.

(4) Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 15a StVO

16 Entscheidungen zu § 15a StVO in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Alle 16 Entscheidungen

§ 15a StVO in Nachschlagewerken

Querverweise

Auf § 15a StVO verweisen folgende Vorschriften:

    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
      I. - Allgemeine Verkehrsregeln
        § 16 (Warnzeichen)
     
      III. - Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
        § 46 (Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise)
        § 49 (Ordnungswidrigkeiten)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht