Rechtsprechung
| BVerwG, 30.09.1975 - I C 2.71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorbeugende Untersagung verbotener Geschäfte - Voraussetzungen einer fiktiven Bankbetriebserlaubnis - Inhalt und Reichweite des Verbots der Tätigkeit einer gemischten Hypothekenbank - Genehmigung zur Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen auf Grund hypothekarischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 02.11.1967 - III A 139.66
- OVG Berlin, 23.07.1970 - V B 67.69
- BVerwG, 30.09.1975 - I C 2.71
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 06.11.2006 - 6 B 82.06
Abberufung; Belehrung; Geschäftsleiter; Hinweis; Verwarnung.
Denn diese Bestimmung berechtigt die Aufsichtsbehörde nicht nur dazu, die zum Vollzug und zur Durchführung der Vorschriften des Gesetzes nötigen Verwaltungsakte zu erlassen (s. § 6 Abs. 3 KWG sowie zur früheren Rechtslage Urteile vom 30. September 1975 - BVerwG 1 C 2.71 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 7 S. 10 und vom 24. Februar 1976 - BVerwG 1 C 3.72 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 8 S. 24), sondern auch zu Maßnahmen im Vorfeld des Erlasses von Verwaltungsakten, wenn sie im Aufgabenbereich der Beklagten liegen und die weiteren Voraussetzungen des § 6 KWG vorliegen (…vgl. Fülbier, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, 2. Aufl. 2004, § 6 Rn. 23, 55, 61). - BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72
Gegenstand und Dauer einer Befugnis zur Depotprüfung - Voraussetzungen für die …
Das Bundesaufsichtsamt ist auf Grund seiner allgemeinen Aufsichtsbefugnisse aus § 6 des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (BGBl. I S. 881) - KWG - befugt, die zum Vollzug und zur Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes nötigen Verwaltungsakte zu erlassen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. September 1975 - BVerwG I C 2.71 -).
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