Rechtsprechung
| BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Metallhüttenwerk - Bleigewinnung - Feiertagsschutz - Sonntagsschutz - Sonntagsarbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit im Gewerbebetriebe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 23.10.1986 - 1 K 2568/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.1988 - 4 A 2864/86
- BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 554
- NVwZ-RR 1991, 554
- NVwZ-RR 554, 556
- DB 1990, 1874
- DÖV 1991, 216
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.03.1988 - 1 C 25.84
Gesetzgeberisches Ermessen im Feiertagsschutz - Ermessen bei Durchsetzung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88
Wie der Senat (BVerwGE 79, 118 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 25/84]; Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 14.88 - NJW 1990, 1061 = GewArch 1990, 66) ausgesprochen hat, ist hiernach der Sonntagsschutz durch den Gesetzgeber zu bewirken; Art, Umfang, Intensität und nähere inhaltliche Ausgestaltung des gesetzlichen Sonntagsschutzes stehen im gesetzgeberischen Ermessen. - BVerwG, 14.11.1989 - 1 C 14.88
Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Einschränkung des …
Auszug aus BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 21.88
Wie der Senat (BVerwGE 79, 118 [BVerwG 15.03.1988 - 1 C 25/84]; Urteil vom 14. November 1989 - BVerwG 1 C 14.88 - NJW 1990, 1061 = GewArch 1990, 66) ausgesprochen hat, ist hiernach der Sonntagsschutz durch den Gesetzgeber zu bewirken; Art, Umfang, Intensität und nähere inhaltliche Ausgestaltung des gesetzlichen Sonntagsschutzes stehen im gesetzgeberischen Ermessen.
- BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90
Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen - …
Die Grenzen gesetzgeberischen Ermessens zum Sonn- und Feiertagsschutz hat der Senat dahin umschrieben, daß einerseits die durch das Grundgesetz festgelegte besondere Zweckbestimmung der Sonn- und Feiertage hinreichend gewährleistet und insoweit diese Tage als Institution geschützt sein müssen, andererseits die zum Schutz der Sonn- und Feiertage getroffenen Regelungen nicht unverhältnismäßig sein dürfen (BVerwGE 79, 118 ; 79, 236 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - Buchholz 451.20 §§ 105 a-i GewO Nr. 10). - BVerwG, 17.05.1991 - 1 B 43.91
Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung von sonntäglichen …
Dieser Schutz ist in der Verfassung - Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 WRV - verankert, im einzelnen aber durch den Gesetzgeber zu bewirken, dem dabei ein weites Ermessen zukommt (vgl. BVerwGE 79, 118 ; Urteil vom 29. Mai 1990 - BVerwG 1 C 21.88 - GewArch 1990, 357). - BVerwG, 03.02.2021 - 8 C 2.20
Bewilligung längerer täglicher Arbeitszeiten für Saison- und Kampagnebetriebe
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.01.2015 - 2 L 40/12
Anordnung einer Werkfeuerwehr in einem immissionsschutzrechtlichen …
Zur Betriebsweise gehören auch die Arbeitsabläufe und die Betriebszeiten (…Jarass, a.a.O. § 4 RdNr. 57; BVerwG, Urt. v. 29.05.1990 - BVerwG 1 C 21/88 -, Juris RdNr.12 zu den Betriebszeiten). - OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10942/19
Begriff des Saison- und Kampagnenbetriebes; Arbeitszeitverlängerung bei erhöhtem …
Der Begriff "Kampagnebetrieb" wurde dabei im Gesetz zwar nicht verwendet, jedoch damit umschrieben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1990 - 1 C 21.88 -, juris, Rn. 19). - OVG Saarland, 08.08.1991 - 1 R 147/90
Gewerberecht: Untersagung des Betriebs einer Spielhalle am Allerseelentag
Indes ist die entsprechende wertende Entscheidung dem jeweiligen Landesgesetzgeber vorbehalten, dem insoweit ein weites Gestaltungsermessen zukommt, das die Gerichte zu respektieren haben (…ebenso zum allgemeinen Sonntagsschutz, BVerwG, Urteile vom 15.3.1988, a.a.O., und vom 29.5.1990, GewA 1990, 357, sowie Beschluß vom 17.5.1991 -- GewA 1991, 302). - VG Hamburg, 13.09.2012 - 21 E 2277/12
Öffnung eines Ladens am Sonntag
Zu berücksichtigen ist dabei, dass Schutzkonzepte für die Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe diese Tage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel erheben müssen (…BVerfG, Urt. v. 1.12.2009, 1 BvR 2857/07, juris; BVerwG, Urt. v. 29.5.1990, 1 C 21/88, juris).
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