Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2368
BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78 (https://dejure.org/1980,2368)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1980 - 1 C 22.78 (https://dejure.org/1980,2368)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1980 - 1 C 22.78 (https://dejure.org/1980,2368)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2368) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Importeur von Fertigpackungen - Füllmenge - Normadressat der Füllmengenregelung - Zahlung von Gebühren - Füllmengenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    "Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170];… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff. 90 ff.).

    Ihre besondere Zweckbestimmung, Einnahme zu erzielen, um speziell die Kosten der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken, unterscheidet die Gebühr regelmäßig von der Steuer (vgl. auch § 3 Abs. 1 Abgabenordnung; BVerfGE 20, 257 [269]).".

  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    "Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170];… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff. 90 ff.).

    Schließlich steht der Erhebung von Gebühren auch nicht entgegen, daß die gebührenpflichtige Amtshandlung überwiegend oder gar ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt (BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 58.70 - [a.a.O.] m.w.N.; früher schon BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [164]; 13, 214 [219]) oder daß es sich um eine Verwaltungsleistung handelt, die dem - gegebenenfalls untätigen oder jedenfalls sich leistungsneutral verhaltenden - Gebührenschuldner aufgedrängt wird (BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [163 f.]; 34, 248 [251]).

  • BVerwG, 15.12.1972 - I C 58.70

    Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen - …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    So führt das Fehlen einer Veranlassung im finalen Sinne - also eines zielgerichteten Verhaltens des Gebührenschuldners im Hinblick auf die Amtshandlung - nicht dazu, daß die Erhebung von Gebühren unzulässig wird (so schon BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 58.70 - [Buchholz 418.42 § 18 BSeuchG Nr. 3 - NJW 1973, 725]; ferner für die Abschiebungskosten eines Ausländers; BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1979 - BVerwGE 59, 13 [20 ff.] -).

    Schließlich steht der Erhebung von Gebühren auch nicht entgegen, daß die gebührenpflichtige Amtshandlung überwiegend oder gar ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 58.70 - [a.a.O.] m.w.N.; früher schon BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [164]; 13, 214 [219]) oder daß es sich um eine Verwaltungsleistung handelt, die dem - gegebenenfalls untätigen oder jedenfalls sich leistungsneutral verhaltenden - Gebührenschuldner aufgedrängt wird (BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [163 f.]; 34, 248 [251]).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    Diese Grenzen werden durch die Merkmale gezogen, die als Ausfluß des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes sowie zur Wahrung der Steuergesetzgebungskompetenzen von Verfassungs wegen dem Gebührenbegriff immanent sind, den das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 50, 217 (226) wie folgt bestimmt hat:.
  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    Schließlich steht der Erhebung von Gebühren auch nicht entgegen, daß die gebührenpflichtige Amtshandlung überwiegend oder gar ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt (BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 58.70 - [a.a.O.] m.w.N.; früher schon BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [164]; 13, 214 [219]) oder daß es sich um eine Verwaltungsleistung handelt, die dem - gegebenenfalls untätigen oder jedenfalls sich leistungsneutral verhaltenden - Gebührenschuldner aufgedrängt wird (BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [163 f.]; 34, 248 [251]).
  • BVerfG, 04.02.1958 - 2 BvL 31/56

    Badische Weinabgabe

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    "Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170];… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff. 90 ff.).
  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    "Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170];… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff. 90 ff.).
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    Schließlich steht der Erhebung von Gebühren auch nicht entgegen, daß die gebührenpflichtige Amtshandlung überwiegend oder gar ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt (BVerwG…, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 58.70 - [a.a.O.] m.w.N.; früher schon BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [164]; 13, 214 [219]) oder daß es sich um eine Verwaltungsleistung handelt, die dem - gegebenenfalls untätigen oder jedenfalls sich leistungsneutral verhaltenden - Gebührenschuldner aufgedrängt wird (BVerwGE 8, 93 [95]; 12, 162 [163 f.]; 34, 248 [251]).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 C 48.75

    Erstattung der Abschiebungskosten durch den Arbeitgeber - Vereinbarkeit von § 24 …

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    So führt das Fehlen einer Veranlassung im finalen Sinne - also eines zielgerichteten Verhaltens des Gebührenschuldners im Hinblick auf die Amtshandlung - nicht dazu, daß die Erhebung von Gebühren unzulässig wird (so schon BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1972 - BVerwG 1 C 58.70 - [Buchholz 418.42 § 18 BSeuchG Nr. 3 - NJW 1973, 725]; ferner für die Abschiebungskosten eines Ausländers; BVerwG, Urteil vom 3. Oktober 1979 - BVerwGE 59, 13 [20 ff.] -).
  • BVerfG, 24.02.1970 - 2 BvL 12/69

    Postgebühren

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1980 - 1 C 22.78
    "Gebühren sind öffentlich-rechtliche Geldleistungen, die aus Anlaß individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfGE 7, 244 [254]; 18, 392 [396]; 20, 257 [269]; 28, 66 [86 ff.]; BVerwGE 5, 136 [141]; 12, 162 [170];… Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, 1973, S. 16 ff., 24 ff., 55 ff. 90 ff.).
  • BVerwG, 27.06.1956 - I A 13.55
  • BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 2 S 2874/20

    Bemessung einer Zeitgebühr für die Durchführung einer …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 07.11.1980 (1 C 22.78) könnten Gebühren auch für Amtshandlungen erhoben werden, die der Kostenschuldner nicht beantragt habe.

    Rn. 56 a) Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtslage ist der Zeitpunkt der Vornahme der gebührenpflichtigen Amtshandlung und damit hier der Zeitpunkt der Fertigpackungskontrolle im November 2018 (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 07.11.1980 - 1 C 22.78 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 29.09.2020 - 1 S 2999/19 - juris Rn. 37 ).

    Rn. 61 Für die hier zu beurteilende Füllmengenkontrolle ist die erforderliche besondere Verantwortlichkeit des Produzenten zu bejahen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 07.11.1980 - 1 C 22.78 - juris Rn. 22 ff.).

    Indem die Klägerin vorverpackte Wurstwaren vertreibt, die nicht wie Endprodukte über geeichte Wagen dem Verbraucher zugewogen werden können, bietet sie Anlass für den Gesetzgeber, zum Schutz des Verbrauchers diese Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge einer repressiven behördlichen Kontrolle zu unterstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.1980, aaO juris Rn. 24).

    Denn fast alle gebührenpflichtigen Handlungen erfolgen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.1980, aaO juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 2036/07 - juris Rn. 27 zur entsprechenden Problematik bei der Erhebung einer Gebühr für die hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz).

  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 2207/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Erheblichkeitsschwelle; Gebühren für amtliche …

    Das BVerwG (Urteil vom 7. November 1980 zum Az. 1 C 22.78) habe zwar in früheren Entscheidungen die Betätigung der allgemeinen Handlungsfreiheit als Auslöser für die Kontrolle angeführt, diese Formulierung werde jedoch heute nicht mehr verwendet.

    Auch für den vorliegenden Fall gelten die vom Bundesverwaltungsgericht niedergelegten Grundsätze, dass dem Gesetzgeber ein weitgehendes Ermessen zusteht, den Zusammenhang zwischen der gebührenpflichtigen Leistung und der Person des Gebührenpflichtigen im Sinne einer individuellen Zurechenbarkeit anhand einer Vielzahl von - sich teilweise überschneidenden und überlagernden - Gesichtspunkten herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 7. November 1980 - 1 C 22/78 - , juris Rn. 23).

  • VG München, 09.03.2016 - M 7 K 15.2530

    Wirtschaftlicher Nutzen der Amtshandlung als wesentlicher Aspekt bei …

    Der Erhebung einer Verwaltungsgebühr steht generell nicht entgegen, dass eine gebührenpflichtige staatliche Dienstleistung von Gesetzes wegen in Anspruch genommen muss (…vgl. BVerwG, U. v. 25. August 1999 - 8 C 12/98 - juris Rn. 22), oder dass die gebührenpflichtige Amtshandlung überwiegend oder gar ausschließlich im öffentlichen Interesse erfolgt (BVerwG, a. a. O., Rn. 23 m. w. N. und U. v. 7. November 1980 - 1 C 22/78 - juris Rn. 23 m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass eine Gebührenerhebung nicht voraussetzt, dass die Amtshandlung für den Gebührenschuldner vorteilhaft ist (BVerwG, U. v. 7. November 1980 - 1 C 22/78 - juris Rn. 23), wird weiter durch diese öffentliche Leistung die Klägerin allein begünstigt.

  • VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2567/14

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen von …

    Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 1980 - 1 C 22/78 - aus:.
  • BVerwG, 04.05.1982 - 1 C 190.79

    Erstattungsfähigkeit von Prüfungskosten nach dem Gesetz über das Kreditwesen …

    Wie der Senat in seinen Urteilenvom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 und 1 C 22.78 - und in seinemUrteil vom 15. Dezember 1981 - BVerwG 1 C 108.78 - ausgesprochen hat, ist dem Gesetzgeber bei der Regelung von Kostentragungspflichten ein großer Gestaltungsspielraum eingeräumt.
  • VG Oldenburg, 08.09.2015 - 7 A 2983/14

    Allgemeiner Gleichheitssatz; Gebühren für amtliche Kontrollen bei der Einfuhr von …

    Dazu führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. November 1980 - 1 C 22/78 - aus:.
  • VG Oldenburg, 20.10.2017 - 7 A 3076/15

    Bestimmtheitsgrundsatz; Gebühren für amtliche Routinekontrollen; …

    Auch für den vorliegenden Fall gelten die vom Bundesverwaltungsgericht niedergelegten Grundsätze, dass dem Gesetzgeber ein weitgehendes Ermessen zusteht, den Zusammenhang zwischen der gebührenpflichtigen Leistung und der Person des Gebührenpflichtigen im Sinne einer individuellen Zurechenbarkeit anhand einer Vielzahl von - sich teilweise überschneidenden und überlagernden - Gesichtspunkten herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 7. November 1980 - 1 C 22/78 - , juris Rn. 23).
  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 108.78

    Tankstelle - Kraftstoffprobe - Untersuchungskosten

    Wie der Senat in seinen Urteilen vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 und BVerwG 1 C 22.78 - ausgesprochen hat, ist dem Gesetzgeber bei der Regelung von Kostentragungspflichten ein großer Ermessensspielraum eingeräumt.
  • BVerwG, 09.12.1985 - 5 B 77.85

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit der …

    Das Fehlen einer Veranlassung im finalen Sinne, d.h. eines zielgerichteten Verhaltens des Gebührenschuldners im Hinblick auf eine Amtshandlung, führt nämlich nicht dazu, daß die Erhebung von Gebühren unzulässig ist (Urteile vom 7. November 1980 - BVerwG 1 C 46.77 und BVerwG 1 C 22.78 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht