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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3389
BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79 (https://dejure.org/1981,3389)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1981 - 1 C 227.79 (https://dejure.org/1981,3389)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1981 - 1 C 227.79 (https://dejure.org/1981,3389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Ausweisung eines Asylbewerbers bzw. Asylberechtigten - Auslegung des § 11 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG) - Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Eingeschränkter Beurteilungsspielraum der ausweisenden Behörde - Umfang des Grundrechts ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207];Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 undvom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205];Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinemUrteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207];Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 undvom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205];Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinemUrteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

  • BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80

    Rechtsschutz im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Das Bundesverfassungsgericht weise in seinemBeschluß vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80, 1 BvR 768/80, 1 BvR 820/80 - darauf hin, daß die Ausländerbehörden gegen Asylsuchende vor Durchführung des Anerkennungsverfahrens keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen ergreifen dürften.

    Dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1981 - 1 BvR 413/80, 1 BvR 768/80, 1 BvR 820/80 - läßt sich nichts entnehmen, was dem widerspräche; dieser Beschluß befaßt sich nicht mit der Problematik des § 11 Abs. 2 AuslG, sondern mit der hier nicht interessierenden Frage, ob die Ausländerbehörde Asylanträge wegen Rechtsmißbrauchs so behandeln darf, als wären sie nicht vorhanden.

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Dieser Schutz vor Abschiebung in ein Verfolgungsland ist mit einer Entscheidung über die Asylberechtigung nicht identisch; er stellt einerseits nur einen Teil (den Kern) dessen dar, was das Asylrecht nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205];Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -) an Rechtsvorteilen bietet, und gebührt andererseits auch solchen Ausländern, die zwar in gewissen Staaten im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bedroht sind, volles Asylrecht aber dennoch nicht beanspruchen können, weil sie jedenfalls in ihrem Heimatland keiner Verfolgung ausgesetzt sind oder in einem Drittland bereits Schutz vor Verfolgung gefunden haben (vgl. § 28 AuslG).

    Im selben Sinne beeinflußt Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG die Ermessenshandhabung: Wie der Senat im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [205 f.]) in seinemUrteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 - ausgeführt hat, verbürgt das Grundrecht auf Asyl demjenigen, der in der Bundesrepublik Deutschland vor politischer Verfolgung Zuflucht sucht, nicht nur vollen Verfolgungsschutz, sondern auch einen gewissen aufenthaltsrechtlichen Schutz; dieser liegt darin, daß dem Asylberechtigten im Regelfall ein rechtlich gesicherter Aufenthalt verschafft und daß dieses Aufenthaltsrecht nur aus gewichtigen Gründen und unter grundsätzlicher Wahrung des Verfolgungsschutzes vorenthalten oder entzogen wird.

  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207];Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 undvom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).

    Da die Rechtsstellung des Asylbewerbers nicht weiterreichen kann als die des anerkannten Asylberechtigten (Urteil vom 11. November 1980 a.a.O.), ist der Asylbewerber keinesfalls schlechthin gegen eine Ausweisung geschützt.

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Senats mit dem Grundrecht auf Asyl (Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG) vereinbar (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75] [207];Urteile vom 11. November 1980 - BVerwG 1 C 46.74 - DÖV 1981, 421 undvom 17. März 1981 - BVerwG 1 C 74.76 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Andererseits gehören im Regelfall die Fälle mittlerer und schwerer Kriminalität in den Bereich der schwerwiegenden Gründe" (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [138]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 227.79
    Damit sei, wie sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1979 (BVerwGE 58, 352 [BVerwG 16.10.1979 - 1 C 20/75]) ergebe, den Schutzpflichten gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG genügt.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2021 - 12 S 2505/20

    Ausweisung aus dem Bundesgebiet

    Da seine Rechtsstellung nicht über die eines anerkannten Asylberechtigten hinausgehen kann, war eine Ausweisung aus den Erwägungen heraus möglich, die auch für eine Ausweisung von Asylberechtigten griffen (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.05.1981 - 1 C 169.79 -, juris Rn. 13 ff., und - 1 C 227/79 -, juris Rn. 12 ff., BVerwG…, Beschluss vom 15.08.1985 - 1 B 65.85 -, juris Rn. 3 ff.; Renner, Grenzfragen des Asylrechts und des allgemeinen Ausländerrechts, NVwZ 1983, 649, 654 f.).
  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung …

    Er war nämlich als Asylsuchender, der unmittelbar aus dem angeblichen Verfolgungsland kam (vgl. dazu Urteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 227.79 - Buchholz 402.24 § 40 AuslG Nr. 3), vom Sichtvermerkszwang befreit.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1999 - 18 B 2097/98

    Anhörung zur gleichzeitig beabsichtigten Versagung einer Aufenthaltsgenehmigung …

    Rn. 17 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1981 - 1 C 227.79 -, InfAuslR 1981, 271.
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