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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.11.1999

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99   

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BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99 (https://dejure.org/2000,382)
BVerwG, Entscheidung vom 21.03.2000 - 1 C 23.99 (https://dejure.org/2000,382)
BVerwG, Entscheidung vom 21. März 2000 - 1 C 23.99 (https://dejure.org/2000,382)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AuslG § 8 Abs. 1 Nr. 4; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 39 Abs. 1; ; AuslG § 40; ; AuslG § 41 Abs. 1; ; AuslG § 55 Abs. 1; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AuslG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; PaßG § 6 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsandrohung - Duldung - Tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung - Aussetzung der Abschiebung - Ausweispflicht - Ungeklärte Identität - Identitätsfeststellung - Ungeklärte Staatsangehörigkeit - Ausweisersatz - Unzulässige Rechtsausübung

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AuslG § 55 Abs. 2; AuslG § 41 Abs. 1
    D (A), Abschiebungsandrohung, Duldung, Tatsächliche Unmöglichkeit, Aussetzung der Abschiebung, Ausweispflicht, Identitätstäuschung, Identität ungeklärt, Identitätsfeststellung, Staatsangehörigkeit ungeklärt, Ausweisersatz, unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebungsandrohung; Duldung; tatsächliche Unmöglichkeit der Abschiebung; Aussetzung der Abschiebung; Ausweispflicht; ungeklärte Identität; Identitätsfeststellung; ungeklärte Staatsangehörigkeit; Ausweisersatz; unzulässige Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Duldungsanspruch bei ungeklärter Identität eines Ausländers

  • zaoerv.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Ausweisung - Abschiebung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 111, 62
  • NVwZ 2000, 537
  • NVwZ 2000, 938
  • DVBl 2000, 1527
  • DÖV 2001, 35
 
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Wird zitiert von ... (93)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
    Maßgeblich ist allein, ob der Abschiebung tatsächliche Hindernisse entgegenstehen, die es der Ausländerbehörde unmöglich machen, ihrer Abschiebeverpflichtung nachzukommen (vgl. hierzu und zum folgenden Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 3.97 - BVerwGE 105, 232 ).

    Damit überträgt der Verwaltungsgerichtshof auf das Vollstreckungsrecht wertende Elemente, die in ihm nicht angelegt sind (vgl. Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 236 f.).

    Die gegenüber § 55 Abs. 2 AuslG engeren Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 AuslG erklären sich aus dem Umstand, daß die Aufenthaltsbefugnis - anders als die Duldung - die Ausreisepflicht beseitigt und einen rechtmäßigen Aufenthalt begründet (vgl. Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 237).

    Das Ausländergesetz versagt bei ungeklärter Identität oder Staatsangehörigkeit vielmehr lediglich die Aufenthaltsgenehmigung (vgl. die bereits erwähnte Vorschrift des § 8 Abs. 1 Nr. 4 AuslG), nicht aber die Duldung, deren Voraussetzungen - abgesehen von dem Fall der gesetzlichen Duldung des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG - in § 55 AuslG abschließend geregelt sind (vgl. Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 236).

    d) Die Ausländerbehörde hat in bezug auf die Erteilung einer Duldung nicht nur zu untersuchen, ob die Abschiebung des Ausländers überhaupt durchgeführt werden kann, sondern auch zu prüfen, innerhalb welchen Zeitraums dies möglich ist (vgl. im einzelnen Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 238).

    Ob auch die (weiteren) Voraussetzungen einer Abschiebung für einen Duldungsanspruch nach § 55 Abs. 2 AuslG vorliegen müssen, kann offenbleiben (vgl. auch Urteil vom 25. September 1997, a.a.O., S. 239).

  • BVerwG, 24.01.2000 - 1 C 28.99
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
    Der Wert des Streitgegenstandes wird unter entsprechender Änderung des Streitwertbeschlusses der Vorinstanz für alle Rechtszüge auf je 4 000 DM festgesetzt (§ 13 Abs. 1 Satz 2, § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG; vgl. Beschluß vom 24. Januar 2000 - BVerwG 1 C 28.99, 1 B 81.99 -).
  • VGH Bayern, 27.07.1999 - 10 B 98.2555
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
    BVerwG 1 C 23.99 VGH 10 B 98.2555.
  • VGH Bayern, 14.07.1998 - 10 B 98.1389
    Auszug aus BVerwG, 21.03.2000 - 1 C 23.99
    Zur Begründung hat er unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 14. Juli 1998 - VGH 10 B 98.1389 - im wesentlichen ausgeführt: Der Kläger könne derzeit nicht abgeschoben werden.
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b …

    Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2000 - 1 C 23.99 - BVerwGE 111, 62 ), kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (…so auch Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 2019, § 25b AufenthG Rn. 10).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Auch kann sich das Bayerische Oberste Landesgericht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt berufen, die im Anschluss an die von dem Beschwerdeführer für seine Ansicht angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 111, 62 ff.) getroffen worden ist und gleichwohl an der Annahme einer Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG festgehalten hat (…vgl. NStZ-RR 2001, S. 57;… ebenso KG, NStZ-RR 2002, S. 220).

    Rn. 39 Da der Ausländer auch zu dulden ist, wenn er die Entstehung des Hindernisses (z.B. durch Mitführen gefälschter Papiere bei der Einreise) oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung (etwa durch unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung notwendiger Identitätspapiere) zu vertreten hat (vgl. BVerwGE 111, 62 ), ist keine Konstellation vorstellbar, in der der Ausländer nicht einen Anspruch auf Erteilung einer Duldung hätte.

  • OLG München, 03.05.2018 - 4 OLG 13 Ss 54/18

    Unerlaubter Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel - Revision der …

    Rn. 45 Der die Strafbarkeit entfallen lassende Anspruch auf Erteilung einer Duldung besteht unabhängig davon, ob der Ausländer die Entstehung des Abschiebungshindernisses oder dessen nicht rechtzeitige Beseitigung durch Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht (§ 70 AuslG) durch die Inanspruchnahme des Kirchenasyls zu vertreten hatte oder nicht (…BVerwGE 105, 232 ff, zitiert über juris Rn. 16 ff; BVerwGE 111, 62 ff, zitiert über juris Rn. 12 ff).
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   BVerwG, 23.11.1999 - 1 PKH 12.99, 1 C 23.99   

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BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1999 - 1 PKH 12.99, 1 C 23.99 (https://dejure.org/1999,25196)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1999 - 1 PKH 12.99, 1 C 23.99 (https://dejure.org/1999,25196)
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