Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1957 - I C 24.55 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 5, 171
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 21.09.1967 - I C 98.61
Rechtsmittel
Das Verbot sei ein geeignetes Mittel; der an der Aufforstung Gehinderte könne sein Land nicht - wie in BVerwGE 5, 171 (175) [BVerwG 04.07.1957 - I C 24/55] angenommen - brachliegen lassen, vielmehr sei nach Art. VII des Kontrollratsgesetzes Nr. 45 die Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung zu erzwingen.Als eine Bestimmung von Schranken des Eigentums ist das Verbot nur zulässig, wenn es unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Einklang mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums dazu dient, das Eigentum gegen über- oder gleichgeordnete, kollidierende Werte abzugrenzen (BVerwGE 5, 171 [175] und 7, 297 [299]; BVerfGE 8, 71 [80]; 14, 263 [278]; 21, 73 [82], 150 [154 f.]).
Die Möglichkeit, den an der Aufforstung gehinderten Eigentümer zur Fortsetzung der landwirtschaftlichen Nutzung zu zwingen, die das Berufungsgericht, abweichend von BVerwGE 5, 171 (175) [BVerwG 04.07.1957 - I C 24/55], noch angenommen hat, ist dadurch mindestens entfallen.
Für die Revisionsentscheidung ist jedenfalls davon auszugehen, daß die Aufforstungsbeschränkung ihren Zweck, die Ernährungsgrundlage durch flächenmäßige Erhaltung des landwirtschaftlich genutzten Bodens zu sichern, ebensowenig zu erfüllen vermag wie das in BVerwGE 5, 171 behandelte Verbot der Neuanpflanzung von Weinreben.
- BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58
Bestimmtheit einer Rechtsverordnung
Rn. 20 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. Juli 1957 (BVerwGE 5, 171) § 2 Nr. 1 und 2 der Ersten Anordnung nicht angewandt, weil diese Bestimmungen mit Art. 14 GG nicht vereinbar seien. - BVerwG, 22.08.2000 - 1 C 7.00
Deutscher Weinfonds; Abgabe; Weinbergsfläche; Rebfläche; Ertragsrebfläche; …
Die genannte Verordnung, mit der sich der Senat im Urteil vom 4. Juli 1957 - BVerwG 1 C 24.55 - (BVerwGE 5, 171) befasst hat, war Grundlage für eine Anordnung des Verwaltungsamtes des "Reichsbauernführers" zur Verordnung über den Anbau von Weinreben vom 1. April 1937 (RNVBl S. 145), die das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 10. Juli 1958 - 1 BvF 1/58 - BVerfGE 8, 71) für nichtig erklärt hat.
- BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59
Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …
Auch eine Verletzung des Art. 12 GG scheidet aus, weil das Verbot der Errichtung von Werbeanlagen in einem räumlich eng begrenzten Bereich sich innerhalb der nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zulässigen gesetzlichen Regelung der Berufsausübung hält (BVerfGE 7, 377 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56] [405 f.]; 9, 73 [79]; 213 [221 f.]; 10, 185 [197]; BVerwGE 5, 171 [174]). - BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59
Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf …
Diese Frage ist auch im vorliegenden Falle von Bedeutung, obwohl der Kläger zum Beruf des Verkehrsunternehmers bereits Zugang gefunden hatte; ein sachlicher Grund dafür, daß wohl der beabsichtigten Erweiterung eines Omnibusunternehmens, nicht aber seiner Neubegründung die Interessen des öffentlichen Verkehrs entgegengehalten werden dürfen, besteht nicht, dies kann nur einheitlich beurteilt werden (vgl. BVerwGE 5, 171 [177] und 286 [291]). - BVerwG, 27.01.1959 - I C 250.54
Rechtsmittel
Nach der Rechtsprechung des Senats ist als "Beruf" im Sinne des Art. 12 GG jede auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung anzusehen (BVerwGE 5, 171 [177]). - BVerwG, 20.11.1959 - I C 7.57
Rechtsmittel
Beruf ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jede auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 114 [116]; 5, 171 [177]). - BVerwG, 10.07.1958 - I C 205.55
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Art. 12 GG grundsätzlich auch die Erweiterung der gewerblichen Betätigung auf einen von dem Unternehmer bisher nicht erfaßten örtlichen Bereich gewährleistet, weil kein sachlicher Grund für eine andere Handhabung erkennbar ist (BVerwGE 5, 286 [291] und 5, 171 [177]). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1979 - 2 A 60/78
Rechtswidrigkeit der Versagung einer beantragten Erlaubnis zur Rechtsberatung ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 20.11.1959 - I C 50.57
Rechtsmittel
Düe Tätigkeit als Prüfingenieur ist Beruf im Sinne dieser Vorschrift, da es sich nicht nur um eine gelegentliche, sondern um eine auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 171 [177]). - BVerwG, 20.11.1959 - VII C 11.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.09.1963 - I C 102.59
Verbot von Anlagen der Außenwerbung in 20-m-Streifen neben Bundesstraßen - …
- BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58
Berechtigung eines Prüfingenieures zur Prüfung von durch einen nahen Verwandten …
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