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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,970
BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72 (https://dejure.org/1976,970)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1976 - I C 3.72 (https://dejure.org/1976,970)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1976 - I C 3.72 (https://dejure.org/1976,970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gegenstand und Dauer einer Befugnis zur Depotprüfung - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Depotprüfungen - Einstellung des Bankgeschäftes - Befugnis der Aufsichtsbehörde - Effektengeschäfte - Depotgeschäfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    KWG § 30 Abs. 1 S. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 222
  • BVerwGE 50, 223
  • JR 1976, 347
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.09.1975 - I C 2.71

    Vorbeugende Untersagung verbotener Geschäfte - Voraussetzungen einer fiktiven …

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1976 - I C 3.72
    Das Bundesaufsichtsamt ist auf Grund seiner allgemeinen Aufsichtsbefugnisse aus § 6 des Gesetzes über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961 (BGBl. I S. 881) - KWG - befugt, die zum Vollzug und zur Durchführung der Vorschriften dieses Gesetzes nötigen Verwaltungsakte zu erlassen (vgl. das Urteil des Senats vom 30. September 1975 - BVerwG I C 2.71 -).
  • VG Frankfurt/Main, 21.02.2008 - 1 E 5085/06

    Nichtigkeit von Einlagengeschäften wegen Verstoßes gegen § 32 Abs 1 KredWG

    Im Sinne des § 37 KWG in der aktuellen Fassung "betrieben" werden aufgenommene Bankgeschäfte vielmehr solange, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).

    Ein - u.U. in diesem Zusammenhang auftauchender - Mangel an Zahlungsmittel oder verwertbaren Vermögensgegenständen kann allerdings nicht von einer Einlagenrückzahlungsverpflichtung befreien und ist ohne Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückabwicklungsanordnung (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 11.11.1983, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 Seite 223, 226).

  • BVerwG, 06.11.2006 - 6 B 82.06

    Abberufung; Belehrung; Geschäftsleiter; Hinweis; Verwarnung.

    Denn diese Bestimmung berechtigt die Aufsichtsbehörde nicht nur dazu, die zum Vollzug und zur Durchführung der Vorschriften des Gesetzes nötigen Verwaltungsakte zu erlassen (s. § 6 Abs. 3 KWG sowie zur früheren Rechtslage Urteile vom 30. September 1975 - BVerwG 1 C 2.71 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 7 S. 10 und vom 24. Februar 1976 - BVerwG 1 C 3.72 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 8 S. 24), sondern auch zu Maßnahmen im Vorfeld des Erlasses von Verwaltungsakten, wenn sie im Aufgabenbereich der Beklagten liegen und die weiteren Voraussetzungen des § 6 KWG vorliegen (…vgl. Fülbier, in: Boos/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, 2. Aufl. 2004, § 6 Rn. 23, 55, 61).
  • VG Frankfurt/Main, 05.06.2008 - 1 E 968/07

    Finanzdienstleistungsaufsicht

    Im Sinne des § 37 KWG in der aktuellen Fassung "betrieben" werden aufgenommene Bankgeschäfte vielmehr solange, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).

    Der vom Kläger behauptete Mangel an Zahlungsmittel oder verwertbaren Vermögensgegenständen kann den Kläger nicht von seiner Einlagenrückzahlungsverpflichtung befreien und ist ohne Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückabwicklungsanordnung (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 11.11.1983, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 Seite 223, 226).

  • VG Frankfurt/Main, 11.03.2010 - 1 L 271/10

    Nichtigkeit unerlaubter Verträge über Einlagengeschäfte

    Rn. 25 Ein Bankgeschäft wird im Sinne des § 37 KWG solange betrieben, bis es vollständig abgewickelt ist (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).
  • VG Frankfurt/Main, 18.09.2006 - 1 G 2815/06

    Kein nachträglicher Wegfall unerlaubter Einlagengeschäfte durch …

    Im Sinne des § 37 KWG in der aktuellen Fassung "betrieben" werden aufgenommene Bankgeschäfte vielmehr solange, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).

    Rn. 50 Auch der vom Antragsteller betonte Mangel an Zahlungsmittel oder verwertbaren Vermögensgegenständen kann den Antragsteller nicht von seiner Einlagenrückzahlungsverpflichtung befreien und ist ohne Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückabwicklungsanordnung (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 11.11.1983, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 Seite 223, 226).Die Antragsgegnerin durfte auch gem. § 37 Abs. 1 S. 2 KWG den Antragsteller anweisen, die vollständige Rückzahlung der angenommenen Gelder innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang des Bescheides vom 09.05.2006 durch geeignete Belege nachzuweisen.

  • VG Frankfurt/Main, 10.01.2007 - 1 G 5083/06

    Untersagung eines ohne Genehmigung betriebenen Einlagengeschäfts.

    Im Sinne des § 37 KWG in der aktuellen Fassung "betrieben" werden aufgenommene Bankgeschäfte vielmehr solange, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. Beschl. des OVG Berlin v. 11.11.1983, OVG I S. 16/83, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 S. 223, 226).

    Rn. 71 Ein Mangel an Zahlungsmittel oder verwertbaren Vermögensgegenständen kann nicht von einer Einlagenrückzahlungsverpflichtung befreien und ist ohne Bedeutung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rückabwicklungsanordnung (vgl. OVG Berlin, Beschluss v. 11.11.1983, Beckmann/Bauer, Bankaufsichtsrecht, Entscheidungssammlung, § 37 Nr. 24 unter Bezugnahme auf BVerwGE 50 Seite 223, 226).

  • VG Berlin, 22.02.1999 - 25 A 276.95

    Erlaubnispflichtige "Einlagen" nach dem KWG bei Veräußerung von …

    Denn das unerlaubte Einlagengeschäft besteht weiter bis zur restlosen Rückzahlung, weil Bankgeschäfte so lange als solche behandelt und beaufsichtigt werden müssen, bis sie vollständig abgewickelt sind (vgl. OVG Berlin in: Beckmann/Bauer, aaO., Nr. 24 sowie BVerwGE 50, 223, 226).
  • VG Berlin, 08.11.2024 - 4 K 177.23

    Einlagensicherungssystem der Banken; Beitragspflicht eines CRR-Kreditinstitut

    Hieraus folgt, dass das Unternehmen bis zur Beendigung der Abwicklung als CRR-Kreditinstitut im Sinne von § 1 Abs. 3d S. 1 KWG anzusehen ist und dem aufsichtsrechtlichen Regime unterworfen bleibt (…Müller-Grune, in: Beck/Samm/Kokemoor, Kreditwesengesetz mit CRR, 191. Aktualisierung, § 38 KWG Rn. 19;… im Ergebnis ebenso: Fischer/Krolop, in: Fischer/Schulte-Mattler, 6. Auflage 2023, § 38 KWG Rn. 6; ebenso zur Depotprüfung nach § 30 KWG a.F.: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1976 - BVerwG I C 3.72 - juris, Rn. 30).
  • BVerwG, 04.07.1974 - III CB 46.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …

    Das Verwaltungsgericht kann sich zwar ebenso wie das Revisionsgericht (vgl. Urteile vom 22. November 1968 - BVerwG III C 100.67 - [BVerwGE 31, 72-79] und vom 25. Mai 1971 - BVerwG III C 104.67 - [Buchholz 427.207 § 1 Nr. 20], vom 12. September 1968 - BVerwG VIII C 99.67 - [BVerwGE 50, 225 [BVerwG 24.02.1976 - I C 3/72]]) zur Ermittlung des historischen Geschehensablaufs ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellen lassen; es ist dazu aber nicht verpflichtet.
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