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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,929
BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89 (https://dejure.org/1992,929)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1992 - 1 C 31.89 (https://dejure.org/1992,929)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1992 - 1 C 31.89 (https://dejure.org/1992,929)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Handwerk - Innung - Innungsbezirk - Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde - Befugnis zur Satzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 88
  • NVwZ 1993, 675
  • DÖV 1992, 875
 
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Wird zitiert von ... (51)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO dient ferner der Durchsetzung des allgemein anerkannten Postulats der Einräumigkeit der staatlichen Verwaltung, zu der die Innungen als Körperschaften des öffentlichen Rechts gehören (§ 53 HwO, vgl. dazu BVerfGE 68, 193 ).

    Handwerksinnungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, somit Teil der staatlichen Verwaltung und insofern nicht grundrechtsfähig (BVerfGE 68, 193 ).

    Andererseits nehmen sie die gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der in ihnen zusammengeschlossenen Handwerker wahr; insoweit mögen sie als Träger bestimmter Grundrechte in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 70, 1 ).

  • BVerwG, 25.04.1972 - I C 3.70
    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Diese Maßstäbe gelten nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die gesamte Dauer ihres Bestehens (so hinsichtlich § 52 Abs. 2 Satz 1 HwO bereits Urteil vom 25. April 1972 - BVerwG 1 C 3.70 - GewArch 1972, 333).

    Demgemäß kann es grundsätzlich keinen Bestandsschutz oder Vertrauensschutz für die Innung dahin geben, daß die ursprünglichen Grenzen ihres Bezirks unverändert bleiben, wenn sie den erwähnten Kriterien nicht mehr entsprechen (so sinngemäß schon Urteil vom 25. April 1972, a.a.O. S. 334 f.).

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Jedenfalls von diesem Zeitpunkt an läßt sich nur noch der Rechtssatz selbst - und nicht mehr der einzelne Akt, der zu seiner Entstehung beigetragen hat - aufheben oder ändern (BVerwGE 75, 142 ).
  • BVerwG, 12.02.1991 - 1 C 4.89

    Spezialmärkte - Jahrmärkte - Marktveranstaltung - Zeitabstand

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Der Senat teilt die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO entsprechend ihrem Wortlaut als Sollvorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, d.h. als eine Vorschrift, die zwar im Regelfall für die Innung rechtlich zwingend ist, ihr in Sonderfällen aber gestattet, von der Regel abzuweichen (vgl. BVerwGE 64, 318 ; 88, 1 ).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Der Senat teilt die Ansicht des Berufungsgerichts, daß die Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 2 HwO entsprechend ihrem Wortlaut als Sollvorschrift im verwaltungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, d.h. als eine Vorschrift, die zwar im Regelfall für die Innung rechtlich zwingend ist, ihr in Sonderfällen aber gestattet, von der Regel abzuweichen (vgl. BVerwGE 64, 318 ; 88, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Andererseits nehmen sie die gemeinsamen berufsständischen und wirtschaftlichen Interessen der in ihnen zusammengeschlossenen Handwerker wahr; insoweit mögen sie als Träger bestimmter Grundrechte in Betracht kommen (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 70, 1 ).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Übrigens ist es den Mitgliedern einer Innung und sonstigen Handwerkern unbenommen, ohne Rücksicht auf § 52 HwO einen Arbeitgeberverband zu bilden oder in einen bestehenden einzutreten und durch ihn einen Tarifvertrag abzuschließen (BVerfGE 20, 312 ).
  • BVerwG, 14.04.1961 - VII C 124.59

    Rechtliche Ausgestaltung der Abgrenzung eines Innungsbezirks und seiner …

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1992 - 1 C 31.89
    Die verschiedenen Grundsätze des § 52 Abs. 2 und 3 HwO geraten im Normalfall, namentlich bei häufiger vertretenen Handwerken (vgl. Urteil vom 14. April 1961 - BVerwG 7 C 124.59 - GewArch 1962, 90 ), nicht miteinander in Konflikt.
  • VGH Hessen, 28.06.2005 - 12 A 8/05

    Eingriff in Schutzgebiete; Eingriffsverbot; Planfeststellung; Opferung von …

    Die abschließende Abwägung besteht hier in der Entscheidung, dass das raumordnerische Anliegen der Walderhaltung grundsätzlich uneingeschränkt umzusetzen ist und lediglich in atypischen Ausnahmefällen das vorgegebene Abwägungsergebnis überwunden werden kann (…vgl. so zu Soll-Vorschriften allgemein Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Auflage, § 7 Rdnr. 11; s. auch die Rechtsprechung des BVerwG zu Soll-Vorschriften z. B. Urteil v. 17.03.1992 - 1 C 31.89 - BVerwGE 90, 88, 93; Urteil v. 25.06.1975 - VIII C 77.74 -, BVerwGE 49, 16, 23).
  • VG Hannover, 16.03.2011 - 11 A 6258/08

    Erweiterung eines Innungsbezirks

    Berücksichtigt man, dass sich die Umstände , von denen Leistungsfähigkeit, Integrationskraft, Deckungsgleichheit und Nichtüberschreiten des Kammerbezirks abhängen, während des meist langen Bestehens einer Innung ändern können, erscheint es sinnvoll, diese Maßstäbe nicht nur für den Gründungszeitpunkt der Innung, sondern darüber hinaus für die gesamte Dauer ihres Bestehens gelten zu lassen (…so bereits: BVerwG, Urt. v. 25.04.1972 - 1 C 3/70 - GewArch.1972, 333, 335; ausführlich: BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 - nach juris).

    Das bedeutet, dass die Vorschrift nach dem in ihr beschriebenen Regelfall für die Innung zwingend ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 - BVerwGE 90, 88, 93, zu § 52 Abs. 2 Satz 2 a.F.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird dem Postulat der Einräumigkeit der staatlichen Verwaltung besonderes Gewicht beigemessen, wenn zwischen verschiedenen Verwaltungseinheiten eine Aufgabenverflechtung besteht (BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 - BVerwGE 90, 88, 92).

    Wenn diese aber als Interessenvertretung der in ihr vereinigten Innungen nach § 87 Abs. 1 Ziffer 1 HwO grundsätzlich das Gebiet eines Stadt- oder Landkreises umfasst, erscheint es sinnvoll, dass auch die Bezirke der Innungen jeweils mit dem betreffenden Stadt- oder Landkreis übereinstimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.03.1992 - 1 C 31/89 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2009 - 3 S 2110/08

    Die Planaussagen des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg 2002 sind Ziele …

    Liegen keine Umstände vor, die den Fall als atypisch erscheinen lassen, so bedeutet das "Soll" ein "Muss" (BVerwG, Urteil vom 14.01.1982 - 5 C 70.80 -, BVerwGE 64, 318; Urteil vom 17.03.1992 - 1 C 31.89 -, BVerwGE 90, 88 = NVwZ 1993, 675; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2001 - 3 S 605/01 -, VBlBW 2002, 200 m.w.N. [zur Zielaussage einer "Soll"-Vorschrift]).
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