Rechtsprechung
| BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 33.88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Steuerberatungsgesetz - Sozietät Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaft - Anzeigepflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StBerg §§ 49, 55a
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Steuerberatung; Sozietät zwischen Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaft
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.05.1987 - 4 K 1094/84
- VGH Baden-Württemberg, 13.04.1988 - 9 S 1824/87
- BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 33.88
Papierfundstellen
- BVerwGE 88, 221
- NJW 1991, 2657
- ZIP 1991, 1360
- MDR 1992, 416
- DVBl 1991, 948
- BB 1991, 2178
- DB 1991, 2589
- DÖV 1991, 934
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 33.88
Wie das Bundesverfassungsgericht für die anwaltlichen Standesrichtlinien klargestellt hat, sind derartige berufliche Standesrichtlinien keine rechtsverbindlichen Regeln, sondern ein "bloßer Niederschlag vorhandener Standesauffassungen"; sie sind auch nicht ohne weiteres Bestandteil der berufsrechtlichen Generalklauseln (BVerfGE 76, 171 ). - BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 575/62
Verfassungsmäßigkeit des § 17 StBerG hinsichtlich Steuerbevollmächtigter
Auszug aus BVerwG, 28.05.1991 - 1 C 33.88
Dies hätte den Gesetzgeber an sich berechtigt, an dem Prinzip festzuhalten, daß die Steuerberatung nur höchstpersönlich auszuüben und die Gründung von Gesellschaften ausgeschlossen sei (BVerfGE 21, 227 ).
- BVerfG, 18.03.1997 - 1 BvR 420/97
Befristete einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit Frischzellen-Verordnung
Die Verwaltungsgerichte könnten insoweit zwischen den Beteiligten ein konkretes, feststellungsfähiges streitiges Rechtsverhältnis annehmen über die einer öffentlichen rechtlichen Regelung unterliegende Erlaubtheit einer beruflichen Betätigung (vgl. BVerwGE 88, 221;… VGH München, NJW 1987, S. 2605). - VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 867/10
Schulrecht
Ein Hinweis auf einen Rechtsschutz der Klägerin gegen eine Aufsichtsmaßnahme bezüglich der Pflicht zur Beschäftigung von Lehrkräften im Angestelltenverhältnis verfängt nicht, da sich im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht abzeichnet, dass in absehbarer Zeit eine Mängelbeseitigungsaufforderung erlassen wird (vgl. hierzu: BVerwG…, Urteil vom 7. Mai 1987 - BVerwG 3 C 1.86 -, BVerwGE 77, 214, juris Rn. 29; BVerwG, Urteil vom 28. Mai 1991 - BVerwG 1 C 33.88 -, BVerwGE 88, 221, juris Rn. 12;… Pietzker in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 43 Rn. 50). - VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 14 S 269/93
Zum Betriebsleiter bei einer juristischen Person
Eine Klärung ihrer handwerklichen Befugnisse nach der Bestellung des Zeugen G. zum Betriebsleiter ist für sie dringlich, um ihre gewerbliche Betätigung hierauf einzurichten und um der Gefahr zu entgehen, künftig mit Verfügungen der Beklagten konfrontiert zu werden, durch die ihre Befugnis zum selbständigen Betrieb eines Handwerks (vgl. § 1 Abs. 1 HwO) in Frage gestellt wird (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.05.1991, DVBl. 1991, DVBl. 1991, 948; Hess.VGH, Urteil vom 17.12.1985, 445). - FG Berlin, 16.08.1996 - III 386/93 Die Möglichkeit der Sozietät zwischen einem Steuerberater und einer Steuerberatungsgesellschaft hat das Bundesverwaltungsgericht -;BVerwG-; bereits ausdrücklich anerkannt (ZIP 1991, 1360 [BVerwG 28.05.1991 - BVerwG 1 C 33.88] ).
- VG Karlsruhe, 02.03.1994 - 10 K 10964/92
Vorlage eines Sozietätsvertrages an eine Steuerberaterkammer; …
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Rechtsprechung
| AG Rockenhausen, 29.02.1988 - 1 C 33/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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