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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1946
BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89 (https://dejure.org/1992,1946)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1992 - 1 C 36.89 (https://dejure.org/1992,1946)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1992 - 1 C 36.89 (https://dejure.org/1992,1946)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinreichende Bestimmtheit einer gegen einen Handwerker gerichteten Untersagungsverfügung - Zuordnung der Arbeit mit Natursteinplatten am Bau zum Fliesenlegerhandwerk, Plattenlegerhandwerk und Mosaiklegerhandwerk oder zum Steinmetzhandwerk und Steinbildhauerhandwerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1993, 1220 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.12.1990 - 1 C 41.88

    Berufsbild des Restaurators von Steinbildwerken

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ;… Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

    Gleiches gilt für das Aufstellen und Beschriften von Naturstein-Grabmälern, soweit es sich insoweit überhaupt um einen zum Kernbereich des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks gehörende Tätigkeit handelt (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1990 - BVerwG 1 C 41.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 21).

  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 55.88

    Handwerk Straßenbau - Beiladung Handwerkskammer - Rechtsmitteleinlegung - Erlaß …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Zur Ermittlung des Inhalts der behördlichen Anordnung darf ergänzend die Begründung des nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO maßgeblichen Widerspruchsbescheides herangezogen werden (vgl. Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 22).

    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ; Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit verlangt, daß insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, daß er sein Verhalten danach richten kann (vgl. BVerwGE 31, 15 [BVerwG 05.11.1968 - I C 29.67] ).
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65

    Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Sie enthalten nämlich erläuternde Einzelheiten über das Arbeitsgebiet und die zu dessen Bewältigung benötigten Fertigkeiten und Kenntnisse (BVerwGE 25, 66 [BVerwG 16.09.1966 - I C 53.65] ; 87, 191 ;… Urteil vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 55.88 - a.a.O.).
  • BVerwG, 22.09.1970 - I C 57.69

    Verbot der selbstständigen Ausübung des Tischlerhandwerks - Untersagungsverfügung …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Aufgrund des § 16 Abs. 3 Satz 1 HwO kann lediglich die Fortsetzung eines konkreten Handwerksbetriebes, nicht aber die Ausführung eines Handwerks schlechthin untersagt werden (vgl. Urteil vom 22. September 1970 - BVerwG 1 C 57.69 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 1 ).
  • BVerwG, 08.06.1962 - VII C 89.59

    Abgrenzung des Kleingewerbes von der Handwerksausübung - Vereinbarkeit der §§ 1, …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    § 16 Abs. 3 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 HwO bieten keine Grundlage für ein Verbot von Tätigkeiten, die ohne Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeiten einwandfrei ausgeübt werden können (vgl. Urteil vom 8. Juni 1962 - BVerwG 7 C 89.59 - Buchholz 451.45 § 1 HwO Nr. 3).
  • BVerwG, 16.01.1968 - I C 58.65

    Tätigsein als Fensterputzer ohne Eintragung in der Handwerksrolle - Reinigung …

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1992 - 1 C 36.89
    Zum Umgang des Klägers mit Fensterbänken aus Natursteinplatten ist schließlich folgendes anzumerken: Geht man insoweit mit dem Berufungsgericht von einer minderhandwerklichen Tätigkeit aus, so darf diese - selbst wenn man entsprechend der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts den Umgang mit größerformatigen Natursteinplatten ausschließlich dem Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerk zuordnete und von der Unbestimmtheit der Regelung im vorliegenden Fall absähe - nicht von der Untersagungsverfügung umfaßt werden (vgl. Urteil vom 16. Januar 1968 - BVerwG 1 C 58.65 - GewArch 1968, 161).
  • VG Ansbach, 12.08.2014 - AN 4 K 13.01634

    Betrieb einer On-Board-Kamera in einem Pkw; Zur Bestimmtheit …

    In diesem Zusammenhang ist nicht erforderlich, dass der wesentliche Inhalt der Regelung getrennt von den übrigen Teilen des Verwaltungsakts, vor allem auch von seiner Begründung, in einem besonderen Entscheidungssatz nach Art eines Urteilstenors zusammengefasst ist, der alle wesentlichen Punkte vollständig und aus sich allein heraus verständlich wiedergibt (BVerwG, U.v. 29.09.1992 - 1 C 36/89 - GewArch 1993, 117).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …

    Inhaltlich hinreichende Bestimmtheit setzt voraus, dass insbesondere für den Adressaten des Verwaltungsakts die von der Behörde getroffene Regelung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, dass er sein Verhalten danach richten kann (vgl. Urteil vom 29. September 1992 - BVerwG 1 C 36.89 - Buchholz 451.45 § 16 HwO Nr. 8 S. 5).
  • VG Köln, 05.09.2017 - 2 K 6600/15

    Keine naturschutzrechtliche Befreiung für einen Friedwald in Swisttal

    Rn. 48 vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Dezember 2003 - 6 C 20/02; BVerwG, Beschluss vom 09. Oktober 2012 - 7 VR 10/12 -, juris; BVerwG, Urteil vom 29. September 1992 - 1 C 36/89 -, juris.
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