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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.03.1961

Rechtsprechung
   BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60   

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https://dejure.org/1961,275
BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60 (https://dejure.org/1961,275)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1961 - I C 37.60 (https://dejure.org/1961,275)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1961 - I C 37.60 (https://dejure.org/1961,275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Rechtmäßigkeit einer Enteignung von Bundeswasserstraßengrundstücken - Beschränkung des Eigentums mit beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zugunsten von Rohrkreuzungen für Gasfernleitungen - Erforderlichkeit einer ...

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 13, 75
  • MDR 1962, 329
  • DÖV 1962, 183
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.03.1955 - I C 149.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60
    Über die Erforderlichkeit einer Enteignung als Voraussetzung für ihre materiell-rechtliche Zulässigkeit hat der Senat im Urteil vom 26. März 1955 (BVerwGE 2, 36 [38]) ausgeführt, es folge aus dem Wesen der grundgesetzlichen Eigentumsgarantie, daß eine Enteignung so lange unzulässig sei, als der Zweck, dem sie dienen solle, auch auf andere, weniger schwer in die Rechte des einzelnen eingreifende Weise erreicht werden könne, ohne daß es zu unvertretbaren Schwierigkeiten komme.
  • BVerwG, 07.11.1959 - I C 1.58

    Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung als energieversorgendes …

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1961 - I C 37.60
    Den gleichen Inhalt hat der Begriff der Erforderlichkeit - unabhängig von der Frage, ob der Grundrechtsschutz des Art. 14 GG sich auf öffentliche Sachen erstreckt - auch als Tatbestandsmerkmal des § 11 Abs. 1 EnergG (s. dazu Urteil des Senats vom 7. November 1959, BB 1960 S. 647 = Ztschr.
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Das entspricht gesicherter Rechtsprechung zur Administrativenteignung (BVerwGE 2, 36 [38]; 13, 75 [77]; 19, 171 [177]; 21, 191 [193]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Für die gerichtliche Überprüfung des enteignenden Eingriffs ist § 11 Abs. 1 EnWG ebenfalls von Bedeutung: Die Rechtmäßigkeit der Feststellung der Zulässigkeit der Enteignung ist in dem gegen die konkrete Enteignungsmaßnahme gerichteten Rechtsschutzverfahren (inzident) zu prüfen; denn sie kann als solche mangels unmittelbarer Rechtswirkung gegenüber dem einzelnen Grundstückseigentümer von diesem nicht angefochten werden (vgl. BVerwGE 13, 75 [76]).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 100.65

    Bestehen einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für Versorgungsunternehmen …

    Die Erreichbarkeit des Enteignungszwecks setzt voraus, daß der schuldrechtliche Gestattungsvertrag im Hinblick auf diesen Zweck anderen Maßnahmen gegenüber gleichwertig und seine Annahme dem Versorgungsunternehmen zumutbar ist, die Begründung des obligatorischen Nutzungsverhältnisses also nicht "zu unvertretbaren Schwierigkeiten" führt (vgl. Urteile vom 26. März 1955 - BVerwG I C 149.55 - BVerwGE 2, 36 [38] und vom 27. September 1961 - BVerwG I C 37.60 - BVerwGE 13, 75 [77]).

    Es ist den Versorgungsunternehmen regelmäßig zuzumuten, das Kostenrisiko für eine etwaige durch eine Straßenänderung notwendig werdende Verlegung der Leitung selbst zu tragen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. September 1961, a.a.O.).

  • BGH, 24.01.1969 - V ZR 74/65

    Abwasserkanal im Straßenkörper einer Bundesstraße

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  • BVerwG, 04.03.1983 - 4 C 9.80

    Verlegung von Energieversorgungsleitungen über Gemeindegrundstücke; …

    Von diesen durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG 1 C 37.60 - BVerwGE 13, 75 ; Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG 4 C 100.65 - BVerwGE 29, 248 [254]) geklärten Grundsätzen geht das Berufungsgericht zutreffend aus.
  • BVerwG, 24.02.2005 - 10 B 3.05

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit einer …

    Entsprechendes gilt schließlich für die weiter gerügte Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom "27.09.1961, BVerwG I C 37/69" (DÖV 1962, 183).

    Abgesehen davon, dass die Beschwerde das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, von dem das Flurbereinigungsgericht abgewichen sein soll, nicht eindeutig bezeichnet hat, weil Urteilsdatum und Aktenzeichen unterschiedliche Entscheidungen betreffen, enthält das von der Beschwerde wohl gemeinte Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG 1 C 37.60 - (BVerwGE 13, 75) offensichtlich keine divergenzfähigen Rechtssätze zu den Verhältnismäßigkeitsgrenzen der Grundstücksneugestaltung in einem Flurbereinigungsverfahren, denn es befasst sich mit der Zulässigkeit der Enteignung für eine Gasfernleitung nach dem damaligen Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft.

  • BGH, 04.10.1979 - III ZR 28/78

    Entschädigung für einen enteignenden Eingriff in das Nutzungsrecht an einem …

    Dieses Prinzip ist jedoch im bürgerlichen Recht nicht verankert (vgl. BGHZ 51, 319; BGH LM § 10 LStrG NW Anm. Hill; BVerwGE 13, 75 und 29, 248; OVG Münster VkBl 1975, 663;… Kodal a.a.O. S. 532).
  • OLG Naumburg, 09.03.2005 - 1 W 4/05

    Zur Ausnahme vom Anwaltszwang bei Verfahren vor dem Landgericht und dem …

    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140, 143; 2, 36, 38; 13, 75, 77).
  • BVerwG, 18.08.1964 - I C 48.63

    Enteignungszweck durch ein obligatorisches Nutzungsverhältnis in Verbindung mit …

    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140 [143]; 2, 36 [38]; 13, 75 [77]).
  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 2/01

    Voraussetzungen für eine Enteignung

    Sie ist daher unzulässig, wenn der Zweck, dem sie dienen soll, auch auf eine andere, weniger schwer in die Rechte des Betroffenen eingreifende Weise erreicht werden kann (BVerwGE 1, 140 [143]; 2, 36 [38]; 13, 75 [77]).
  • OLG Naumburg, 17.04.2002 - 1 U (Baul) 4/00

    Enteignung für Straßenbau

  • BVerwG, 23.10.1968 - IV C 84.67
  • BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65

    Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines …

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/78

    Anspruch auf Übernahme der Kosten der Verlegung einer Ortsnetzfreileitung für die …

  • BVerwG, 26.04.1968 - IV C 156.65
  • BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 204.65

    Befristung und Auflage bei Bewilligung - Beweislastverteilung bei …

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   BVerwG, 22.03.1961 - I C 37.60   

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BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1961 - I C 37.60 (https://dejure.org/1961,3400)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1961 - I C 37.60 (https://dejure.org/1961,3400)
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