Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.03.1989 - 7 K 2725/89
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 11 S 901/90
- BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
- BVerwG, 20.10.1995 - 1 C 4.93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 07.07.1992 - C-370/90
The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
Damit liegen keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor, die Veranlassung gegeben hätten, in Erwägungen darüber einzutreten, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein aus Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 abzuleitender Anspruch auf Zubilligung eines Bleiberechts an dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs scheitern müßte (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 7. Juli 1992 - C-370/90 - [Slg. 1992, 4265, 4295 Nr. 24] = NVwZ 1993, 261 [262]). - BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94
Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Entscheidungen vom 20. September 1990 [InfAuslR 1991, 2], vom 16. Dezember 1992 [InfAuslR 1993, 41] und vom 3. Oktober 1994 [InfAuslR 1994, 385]), der sich der erkennende Senat inzwischen angeschlossen hat (Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -), vermittelt dieser Anspruch zugleich ein ausländerrechtliches Bleiberecht, dem die Ausländerbehörde durch Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in dem erforderlichen Umfang Rechnung tragen muß. - BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94
Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Entscheidungen vom 20. September 1990 [InfAuslR 1991, 2], vom 16. Dezember 1992 [InfAuslR 1993, 41] und vom 3. Oktober 1994 [InfAuslR 1994, 385]), der sich der erkennende Senat inzwischen angeschlossen hat (Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -), vermittelt dieser Anspruch zugleich ein ausländerrechtliches Bleiberecht, dem die Ausländerbehörde durch Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in dem erforderlichen Umfang Rechnung tragen muß. - EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Entscheidungen vom 20. September 1990 [InfAuslR 1991, 2], vom 16. Dezember 1992 [InfAuslR 1993, 41] und vom 3. Oktober 1994 [InfAuslR 1994, 385]), der sich der erkennende Senat inzwischen angeschlossen hat (Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -), vermittelt dieser Anspruch zugleich ein ausländerrechtliches Bleiberecht, dem die Ausländerbehörde durch Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in dem erforderlichen Umfang Rechnung tragen muß. - BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94
Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (Entscheidungen vom 20. September 1990 [InfAuslR 1991, 2], vom 16. Dezember 1992 [InfAuslR 1993, 41] und vom 3. Oktober 1994 [InfAuslR 1994, 385]), der sich der erkennende Senat inzwischen angeschlossen hat (Urteile vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - vom 22. Februar 1995 - BVerwG 1 C 11.94 - und vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 -), vermittelt dieser Anspruch zugleich ein ausländerrechtliches Bleiberecht, dem die Ausländerbehörde durch Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung in dem erforderlichen Umfang Rechnung tragen muß.
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1996 - 10 A 12882/95 Schließlich sei noch ergänzend darauf hingewiesen, daß man, wenn allein das Vorliegen einer wirksamen, wenn auch wegen ihrer Erwirkung durch Vortäuschung einer Ehe rechtswidrigen Aufenthaltsgenehmigung für die Zeit der im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 maßgeblichen Beschäftigung ausreichend sein sollte, um das supranationale Aufenthaltsrecht nach dieser Bestimmung zur Entstehung gelangen zu lassen, dem türkischen Arbeitnehmer schwerlich wegen des Erschleichens der für die Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung vorausgesetzten Aufenthaltsgenehmigung die Berufung auf dieses Bleiberecht aus Gründen des Rechtsmißbrauchs wird versagen können, wie das das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Juni 1995 - 1 C 4.93 -, InfAuslR 1995, S. 393, angedeutet hat.
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.1996 - 10 B 10137/96
Türkischer Arbeitnehmer; Ordnungsgemäße Beschäftigung; Arbeitserlaubnis ; …
Schließlich sei noch ergänzend darauf hingewiesen, daß man, wenn allein das Vorliegen einer wirksamen, wenn auch wegen ihrer Erwirkung durch Vortäuschung einer Ehe rechtswidrigen Aufenthaltsgenehmigung für die Zeit der im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 maßgeblichen Beschäftigung ausreichend sein sollte, um das supranationale Aufenthaltsrecht nach dieser Bestimmung zur Entstehung gelangen zu lassen, dem türkischen Arbeitnehmer schwerlich wegen des Erschleichens der für die Ordnungsgemäßheit der Beschäftigung vorausgesetzten Aufenthaltsgenehmigung die Berufung auf dieses Bleiberecht aus Gründen des Rechtsmißbrauchs wird versagen können, wie das das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 21. Juni 1995 - 1 C 4.93 -, InfAuslR 1995, S. 393, angedeutet hat. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1996 - 18 B 3074/95
Anforderungen an eine Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei Falschangaben in dem …
Rn. 6 Vgl. in diesem Sinne OVG NW, Urteil vom 5. April 1995 - 17 A 274/91 - und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Januar 1994 - 1 S 1053/93 -, InfAuslR 1994, 171 = EZAR 025 Nr. 9; offen gelassen: BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 1 C 4.93 -, InfAuslR 1995, 393, und Senatsbeschluß vom 18. Dezember 1995 - 18 B 2779/95 -.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.10.1995 - 1 C 4.93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.03.1989 - 7 K 2725/89
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.1992 - 11 S 901/90
- BVerwG, 21.06.1995 - 1 C 4.93
- BVerwG, 20.10.1995 - 1 C 4.93
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 18.11.2002 - 4 C 5.01
Rechtsmittel
Das ist das Gericht des ersten Rechtszuges, das hierfür nach § 164 VwGO das sachnächste ist, da sich bei ihm nach Abschluss des Verfahrens die Sachakten befinden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Mai 1974 BVerwG 8 C 167.69 Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 10 und vom 20. Oktober 1995 BVerwG 1 C 4.93 Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 110). - BVerwG, 11.10.2007 - 8 B 32.07
Wirkungen der Rücknahme einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; …
Sie ist Teil des Kostenfestsetzungsverfahrens, für das nach § 164 VwGO das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist (Beschluss vom 20. Oktober 1995 - BVerwG 1 C 4.93 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 110; ebenso BFH, Beschluss vom 18. Juli 1967 - GrS 5, 6 und 7/66 - BFHE 90, 150). - VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 11 S 1005/19
Zuständigkeit des Berichterstatters gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO nach Annahme …
In Rechtsprechung und Literatur werden unterschiedliche Auffassungen zu der Frage vertreten, ob nach Erledigung des Verfahrens in der Rechtsmittelinstanz das Verwaltungsgericht oder das Rechtsmittelgericht für die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren (§ 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO) zuständig ist, wenn der entsprechende Antrag beim Rechtsmittelgericht bereits vor Erledigung des Rechtsmittelverfahrens gestellt worden war (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschlüsse vom 11.10.2007 - 8 B 32.07 -, juris Rn. 4, und vom 20.10.1995 - 1 C 4.93 -, juris Rn. 2; Bay. VGH…, Beschluss vom 25.03.2009 - 8 B 07.197 -, juris Rn. 2; OVG NRW…, Beschluss vom 10.10.2001 - 12 A 4148/99 -, juris Rn. 4 ff.; Hess. VGH…, Beschluss vom 30.08.1988 - 4 UE 2766/86 -, juris Rn. 10 f.;… wohl für eine ausschließliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts: Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 118).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2006 - 9 L 37.05
Vorverfahren, Hinzuziehung eines Bevollmächtigten, Kostenfestsetzung, …
Der Ausspruch nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO ist kein Teil der Kostenlastentscheidung, die nach § 161 Abs. 1 VwGO bei Abschluss des Verfahrens zu treffen ist, sondern ein vorgezogener Teil des Kostenfestsetzungsverfahrens zum Umfang der Erstattungspflicht (st. Rspr., zuletzt BVerwG, Beschlüsse vom 18. November 2002 - 4 C 5.01 - NVwZ-RR 2003, 246 und vom 20. Oktober 1995 - 1 C 4.93 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 110). - OVG Hamburg, 07.12.2001 - 1 Bf 134/01
Widerruf der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis eines Angestellten im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Magdeburg, 11.06.2021 - 15 A 14/19
Zuständigkeit für den Antrag, die Zuziehung eines Bevollmächtigten im …
Rn. 4 Entgegen der Ansicht des Klägers folgt aus den von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B. v. 28.05.1974 - VIII C 167.69 - B. v. 20.10.1995 - 1 C 4.93 - 18.11.2003 - 4 C 5.01 - alle juris) keine Zuständigkeit des Rechtsmittelgerichts während der dortigen Anhängigkeit der Hauptsache. - OVG Sachsen, 08.10.2012 - 5 E 42/12
Festsetzung zu erstattender Vorverfahrenskosten, Anrechnung auf die Gebühr des …
Zum einen ist dafür das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig, wenn der Antrag wie hier erst nach Ende des Hauptsacheverfahrens gestellt wird (BVerwG, Beschl. v. 20. Oktober 1995 - 1 C 4/93 -, juris Rn. 2). - VG München, 11.10.2012 - M 8 K 06.983
Erklärung der Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren …
Rn. 8 1. Für die nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu treffende Entscheidung ist, da der Antrag erst nach Abschluss des Hauptverfahrens gestellt wurde, nicht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, der die abschließende Entscheidung getroffen hat, sondern - wie aus § 164 VwGO zu folgern ist - das Gericht des ersten Rechtszuges zuständig, da die Entscheidung ihrer Natur nach nicht dem Erkenntnisverfahren zuzurechnen ist, sondern dem Kostenfestsetzungsverfahren (BVerwG, Beschl. v. 20.10.1995 - 1 C 4/93). - VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 BV 16.2488
Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren
Insoweit entscheidungsbefugt ist dann aber nicht der Verwaltungsgerichtshof, sondern gemäß § 164 VwGO das Verwaltungsgericht, weil im Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung als dem Ende der Rechtshängigkeit kein derartiger Antrag vorlag (vgl. BVerwG, B.v. 20.10.1995 - 1 C 4.93 - Buchholz 310 § 162 Nr. 32;… B.v. 11.10.2007 - 8 B 32.07 - BayVBl 2008, 185 Rn. 4 m.w.N.).
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