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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1710
BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90 (https://dejure.org/1991,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1991 - 1 C 42.90 (https://dejure.org/1991,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1991 - 1 C 42.90 (https://dejure.org/1991,1710)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtshaftungsanspruch - Versagung einer Spielhallenerlaubnis - Enteignungsgleicher Eingriff - Entschädugungsanspruch - Entgangener Gewinn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 378
  • DÖV 1992, 1069
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.06.1990 - III ZR 74/88

    Abgrenzung zwischen Berufsausübungsregelung und enteignungsgleichem Eingriff

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Daher erstreckt sich die eigentumsmäßig geschützte Rechtsposition eines Gewerbetreibenden nicht auf künftige Chancen und Erwerbsmöglichkeiten oder auf beabsichtigte Betriebserweiterungen (vgl. BGHZ 92, 34 ; 111, 349 ;… Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, Rdnr. 89 f., 411).

    Der Umstand, daß die rechtswidrige Versagung einer Gewerbeerlaubnis einen Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) darstellt, ist nach ständiger Rechtsprechung nicht geeignet, einen Entschädigungsanspruch zu begründen (vgl. dazu BGHZ 111, 349).

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Die beabsichtigte Nutzungsänderung sei nämlich im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 81, 111) bahnfremd und schon aus diesem Grund im Bahnhofsgebäude solange unzulässig, als der betreffende Teil der Bahnanlage nicht förmlich entwidmet sei.
  • BGH, 28.06.1984 - III ZR 35/83

    Drittbezogenheit von Amtspflichten einer Gemeinde im Planaufstellungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Daher erstreckt sich die eigentumsmäßig geschützte Rechtsposition eines Gewerbetreibenden nicht auf künftige Chancen und Erwerbsmöglichkeiten oder auf beabsichtigte Betriebserweiterungen (vgl. BGHZ 92, 34 ; 111, 349 ;… Nüßgens/Boujong, Eigentum, Sozialbindung, Enteignung, 1987, Rdnr. 89 f., 411).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Die Klägerin hat die Umstände darzulegen, die ihr Feststellungsinteresse ergeben sollen (vgl. BVerwGE 53, 134 ; Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 31.86

    Amtshaftungsprozess - Entschädigungsprozess - Aussichtslosigkeit - Kompensation …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein solches Feststellungsinteresse dann nicht als berechtigt im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO anerkannt werden, wenn der beabsichtigte Amtshaftungs- oder Entschädigungsprozeß offensichtlich aussichtslos wäre (vgl. Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.08.1990 - 1 B 94.90

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis wegen Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Diese Regel ist nur dann nicht anwendbar, wenn besondere Umstände dafür sprechen, daß der Beamte es "besser" als das Kollegialgericht hätte wissen müssen (vgl. Beschluß vom 9. August 1990 - BVerwG 1 B 94.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 220 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage, zu der die Klägerin wegen der Erledigung des Verpflichtungsbegehrens übergegangen ist (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. Urteil vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 206 m.w.N.), kann jedoch gleichfalls keinen Erfolg haben.
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Die Klägerin hat die Umstände darzulegen, die ihr Feststellungsinteresse ergeben sollen (vgl. BVerwGE 53, 134 ; Urteil vom 15. November 1990 - BVerwG 3 C 49.87 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 224).
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89

    Ständige Anwesenheit von zwei Aufsichtspersonen zum Zweck des Jugendschutzes als …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Diesen Betrag schätzt der Senat bei einer Spielhalle der hier gegebenen Größe (Grundfläche von 156 qm) auf 40.000 DM (vgl. Beschluß vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 22.89 -).
  • BGH, 29.05.1972 - III ZR 119/70

    Genehmigung zum Betrieb des Automaten "Bingo Royal" - Rechtswidrige Vorenthaltung …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 42.90
    Ist für die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit - wie hier für den geplanten Betrieb einer neuen Spielhalle - eine behördliche Erlaubnis erforderlich, so bildet deren (rechtswidrige) Versagung noch keinen Eingriff in das Eigentum; ein auf dieser Versagung beruhender Gewinnentgang kann somit im enteignungsrechtlichen Sinne nicht entschädigt werden (vgl. BGH DVBl. 1972, 827;… Nüßgens/Boujong, a.a.O., Rdnr. 89).
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Beamtenrecht - Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin

    Es ist dabei Sache des Klägers, die Umstände darzulegen, aus denen sich sein Feststellungsinteresse ergibt (BVerwG, U.v. 17.12.1991 - 1 C 42.90 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 37.93

    Nachträgliche Kraftloserklärung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung

    Im vorliegenden Fall mögen zwar Amtshaftungsansprüche der Klägerin mangels Verschuldens der Beklagten schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der Verwaltungsgerichtshof die Kraftloserklärung der Abgeschlossenheitsbescheinigungen und die Versagung neuer Abgeschlossenheitsbescheinigungen als rechtmäßig beurteilt hat (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 183.81 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 131 S. 23 [24 f.], vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 C 42.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 238 S. 75 [76] und vom 27. August 1992 - BVerwG 2 C 29.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 250 S. 98 [99 f.] m.w.N.; st.Rspr.).

    Freilich setzt der Entschädigungsanspruch wegen enteignungsgleichen Eingriffs voraus, daß unmittelbar in eine durch Art. 14 Abs. 1 GG eigentumsmäßig geschützte Rechtsposition eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 1984 - III ZR 35/83 - BGHZ 92, 34 [41] m.w.N.; st.Rspr.; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - BVerwG 1 C 42.90 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 238 S. 75 [77]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2021 - 5 A 2000/20

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …

    Rn. 38 Vgl. zur Maßgeblichkeit des Vortrags für die Umstände, aus denen sich das Festsetzungsinteresse ergeben soll: BVerwG, Urteile vom 17. Dezember 1991 - 1 C 42/90 -, juris, Rn. 13, und vom 15. November 1990 - 3 C 49/87 -, juris, Rn. 25; Beschluss vom 4. März 1976 - I WB 54/74 -, BeckRS 2014, 57530; Wolff, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 113 Rn. 267.
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