Rechtsprechung
| AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Schätzung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs
- ra.de
- minderwert.de
Zeitgemäße Bestimmung des Minderwerts mittels BVSK, Heintges und MFM
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- vogel.de (Kurzinformation)
Wertminderung ist Einzelfall-Berechnung - Keine pauschale Ermittlung nach Standartverfahren
- vogel.de (Kurzinformation)
Merkantile Wertminderung: Berechnungsmethoden - Minderwert lässt sich nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen berechnen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Geschädigten auf Erstattung des merkantilen Minderwerts seines Unfallfahrzeugs; Gerichtliche Abwägung der Schätzmethoden bei Ermittlung des merkantilen Minderwerts eines verunfallten Fahrzeugs auf der Basis eines Sachverständigengutachtens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13
17 Die Festlegung der merkantilen Wertminderung beruht auf einer Schätzung zukünftiger Schäden in Form der Einbuße beim Weiterverkauf des Unfallwagens, so dass dem Gericht gemäß § 287 ZPO ein Entscheidungsermessen eröffnet ist (vgl. BGH NJW 2005, 277). - BGH, 18.09.1979 - VI ZR 16/79
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13
Rn. 31 Entsprechend der vom BGH im Urteil vom 18.09.1979, Az. VI ZR 16/79 vertretenen Ansicht, lässt sich der merkantile Minderwert nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen berechnen. - BGH, 17.05.1966 - VI ZR 252/64
Bemessung des Schadensersatzes für ein zerstörtes Kraftfahrzeug
Auszug aus AG Pfaffenhofen/Ilm, 11.07.2014 - 1 C 430/13
Rn. 19 Bei der Bewertung von Sachschäden ist eine Objektivierung, die von individuellen Besonderheiten absieht und sich an die im Verkehr geltenden Wertmaßstäbe hält, unerlässlich (vgl. Urteil BGH vom 17.05.1966, Az. VI ZR 252/64).
- AG Marbach, 20.03.2019 - 1 C 457/18
Verkehrsunfall - Schätzung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs
f) Soweit hingegen vereinzelt unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgeführt wird, dass ein Sachverständigengutachten sogar stets erforderlich wäre (vgl. AG Pfaffenhofen, Urteil vom 11. Juli 2014 - 1 C 430/13 -, Rn. 31, juris: "Entsprechend der vom BGH im Urteil vom 18.09.1979, Az. VI ZR 16/79 vertretenen Ansicht, lässt sich der merkantile Minderwert nicht ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen berechnen"), so ist dies unzutreffend.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".