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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 49.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3066
BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 49.82 (https://dejure.org/1984,3066)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 C 49.82 (https://dejure.org/1984,3066)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 C 49.82 (https://dejure.org/1984,3066)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Waffenrecht - Sammlung - Waffen - Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1984, 981
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 28.04.1987 - 1 C 18.84

    Einreiseverbot für gefährliche EU-Bürger

    Dem Sammlungsziel "Faustfeuerwaffen der Systeme Colt und Browning" fehlt der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (So auch BVerwG, 10.07.1984, 1 C 108/79, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 37; So auch BVerwG, 10.07.1984, 1 C 49/82, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 38; So auch BVerwG, 30.04.1985, 1 C 33/83, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 42) erforderliche Grad der Thematisierung und Systematisierung; es erfüllt daher nicht das Tatbestandsmerkmal der "kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung" im Sinne des WaffG § 32 Abs. 1 Nr. 4 J: 1976.

    Ein Bedürfnis kann nach dieser Vorschrift vielmehr auch bereits dann vorliegen, wenn der Antragsteller aufgrund der beantragten Waffenbesitzkarte eine Sammlung erst anlegen will (BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 49.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 38 ).

    Dem Sammlungsbegriff wohnt vielmehr eine gewisse Thematisierung und Systematisierung des Sammlungsguts inne, durch die der Inbegriff der zusammengetragenen Gegenstände als Sammlung zutreffenderweise gekennzeichnet wird" (Senatsurteil vom 30. April 1985 - BVerwG 1 C 33.83 - Buchholz a.a.O. Nr. 42 unter Hinweis auf die Senatsurteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 108.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 37 und - BVerwG 1 C 49.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 38 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2006 - 20 A 3994/04

    Anforderungen an eine wissenschaftlich-technische Waffensammlung; Erfordernis …

    Rn. 42 Vgl. so bereits zur alten Rechtslage: BVerwG, Urteile jeweils vom 10. Juli 1984 - 1 C 108.79 -, DVBl. 1984, 1073, und 1 C 49.82 -, DöV 1984, 981.

    Rn. 44 Vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1984 - 1 C 49.82 -, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 25. August 1982 - 4 A 1698/81 -.

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.83

    Waffenrecht - Waffenerlaubnis - Rechtswidrigkeit - Rücknahme - …

    Ausgenommen Waffen, die unter das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen fallen." und in den 1978 angemeldeten Waffen des Klägers zum Ausdruck kommende Sammlungsprinzip würde nicht den in der Rechtsprechung des erkennenden Senats entwickelten Forderungen entsprechen, die an eine Sammlung im Sinne des § 32 Abs. 1 Nr. 4 WaffG zu richten sind (vgl. die Urteile vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 108.79 - und 1 C 49.82 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 37 und 38).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 4 LA 38/21

    Erlaubnis zum Sammeln von Schusswaffen und Munition

    Mit diesem Verweis auf die von anderen Behörden geübte Praxis untermauert er lediglich die von ihm selbst vertretene Rechtsauffassung, stellt jedoch keinen das Urteil tragenden Rechtssatz in Frage, wenn das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.07.1984 - 1 C 49/82 -, BeckRS 1984, 31288636 Rn. 37) eine konkretere Systematisierung des Sammelguts und einen nachvollziehbaren Bezug zwischen der vom Sachverständigen erstellten Beschreibung des Themas und des beigefügten, vom Kläger selbst zusammengestellten Sammelplans verlangt.
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