Rechtsprechung
| BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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AuslG § 3 Abs. 5; ; AuslG § 20 Abs. 4 Nr. 1; ; DVAuslG a.F. § 2 Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Erlaubnisfreier Aufenthalt - Aufenthaltsbeschränkung - Ermessensentscheidung - Familiäre Belange - Kindernachzug - Nachzugsregelungen - Integration - Integrationsvoraussetzungen - Integrationsprognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausländerrecht - Ermessensentscheidung bei Aufenthaltsbeschränkung hinsichtlich des erlaubnisfreien Aufenthalts eines ausländischen Kindes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.03.1995 - 6 K 3611/94
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 1089/95
- BVerwG, 04.07.1996 - 1 C 5.96
- BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 586 (Ls.)
- DVBl 1998, 731
Wird zitiert von ... (36) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 1089/95
Beschränkung eines genehmigungsfreien Aufenthaltes; Familiennachzug
Auszug aus BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96
BVerwG 1 C 5.96 VGH 11 S 1089/95.
- VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22
Verfassungsrichter zu Gast im Bundeskanzleramt
Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung von durch den Prozess aufgeworfenen schwierigen Rechtsfragen allein mit Blick auf den § 161 Abs. 2 VwGO nicht mehr veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 C 5.96 - juris, Rn. 2). - VerfGH Bayern, 12.09.2024 - 44-VI-22
Objektiv willkürliche Kostenentscheidung
Nach allgemeiner Auffassung sind in der Regel die Verfahrenskosten entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO demjenigen aufzuerlegen, der ohne die Erledigung voraussichtlich unterlegen wäre (…BVerfG vom 25.12.2016 NJW 2017, 947 Rn. 13; BVerwG vom 6.4.1989 BVerwGE 81, 356/363; vom 24.3.1998 DVBl. 1998, 731;… Clausing in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 161 VwGO Rn. 23;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 75;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 161 Rn. 16). - VG Halle, 27.08.2010 - 4 A 15/10
Gewerberecht: Festsetzung eines Wochenmarktes
Weitere Ermittlungen oder Erwägungen sind insoweit nicht angezeigt, denn der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 24. März 1998 - BVerwG 1 C 5.96 - DVBl. 1998, 731;… Jörg Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 161 Rn. 16).
- VGH Bayern, 24.06.2016 - 20 B 16.1178
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
- VGH Bayern, 24.02.2015 - 20 ZB 14.1573
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
- VGH Bayern, 24.06.2016 - 20 B 16.1179
Kostenverteilung nach Erledigungserklärung
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2114
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
- VG Augsburg, 16.06.2015 - Au 3 K 14.1138
Heimaufsichtliche Anordnung (bewohnerspezifisch)
Im Rahmen des vorliegend analog anzuwendenden § 161 Abs. 2 VwGO sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.1998 - 1 C 5/96 - DVBl 1998, 731).Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.1998 - 1 C 5/96 - DVBl 1998, 731; B.v. 31.5.1979 - I WB 202.77 - BVerwGE 63, 234).
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2130
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2072
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …
Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).
- VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2129
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …
- VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733
Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung
- BVerwG, 28.05.2026 - 9 A 32.26
Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Einstellung des Verfahrens
- OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10
Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung …
- VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714
Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA
- VGH Hessen, 31.05.2000 - 12 TZ 119/00
Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte für Jugendliche aus Anwerbestaaten nach …
- VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.2612
Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation
- VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; voraussichtliches Unterliegen
- VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; voraussichtliches Unterliegen
- VG München, 14.01.2015 - M 24 K 14.3629
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2025 - 14 O 1/25
Ablehnende Entscheidung; Abschluss Disziplinarverfahren; Beschwerde; gerichtliche …
- VG München, 11.03.2020 - M 24 K 17.5612
Keine rückwirkende Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden …
- VG Chemnitz, 27.06.2018 - 4 K 108/15
Türkei: Bescheidaufhebung; Offensichtlichkeitsentscheidung und …
- VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196
Der Betrieb eines Pfandleihgeschäfts unter der 11. Bayerischen …
- VG München, 03.05.2016 - M 24 K 16.726
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- VG München, 30.11.2015 - M 24 E 15.5076
Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- VG München, 07.07.2014 - M 24 S 14.1866
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung
- VG München, 11.05.2022 - M 8 K 21.1082
Übereinstimmende Erledigungserklärungen, Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens …
- VG Regensburg, 24.03.2022 - RO 3 K 22.222
Streitwertfestsetzung, Verpflichtungsklage, Widerspruchsverfahren, …
- VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 15.00981
Anrechnung von freiwilligen Rücknahmemengen auf Abholverpflichtungen nach dem …
- VG Ansbach, 15.04.2025 - AN 13b D 25.191
Kostenentscheidung nach beiderseitiger Erledigungserklärung in einem …
- VG Köln, 09.11.2022 - 22 K 5669/22
- VG München, 31.05.2016 - M 24 S 16.1018
Kostenauferlegung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender …
- VG Regensburg, 26.04.2023 - RN 3 K 18.1115
Feststellungsklage auf Zulassung eines Betriebes als Prüfstützpunkt für die …
- VG Köln, 09.11.2022 - 22 L 1676/22
- VG München, 27.05.2013 - M 24 K 13.299
Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; übereinstimmende …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1996 - 1 C 5.96 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 24.03.1995 - 6 K 3611/94
- VGH Baden-Württemberg, 23.11.1995 - 11 S 1089/95
- BVerwG, 04.07.1996 - 1 C 5.96
- BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96
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