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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4216
BVerwG, 24.03.1998 - 1 C 5.96 (https://dejure.org/1998,4216)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 C 5.96 (https://dejure.org/1998,4216)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 C 5.96 (https://dejure.org/1998,4216)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    AuslG § 3 Abs. 5; ; AuslG § 20 Abs. 4 Nr. 1; ; DVAuslG a.F. § 2 Abs. 2 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Erlaubnisfreier Aufenthalt - Aufenthaltsbeschränkung - Ermessensentscheidung - Familiäre Belange - Kindernachzug - Nachzugsregelungen - Integration - Integrationsvoraussetzungen - Integrationsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Ermessensentscheidung bei Aufenthaltsbeschränkung hinsichtlich des erlaubnisfreien Aufenthalts eines ausländischen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 586 (Ls.)
  • DVBl 1998, 731
 
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Wird zitiert von ... (36)Zitiert selbst (1)

  • VG Karlsruhe, 14.06.2022 - 4 K 233/22

    Verfassungsrichter zu Gast im Bundeskanzleramt

    Nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Verfahrensbeteiligten ist eine Klärung von durch den Prozess aufgeworfenen schwierigen Rechtsfragen allein mit Blick auf den § 161 Abs. 2 VwGO nicht mehr veranlasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. März 1998 - 1 C 5.96 - juris, Rn. 2).
  • VerfGH Bayern, 12.09.2024 - 44-VI-22

    Objektiv willkürliche Kostenentscheidung

    Nach allgemeiner Auffassung sind in der Regel die Verfahrenskosten entsprechend dem Grundsatz des § 154 Abs. 1 VwGO demjenigen aufzuerlegen, der ohne die Erledigung voraussichtlich unterlegen wäre (…BVerfG vom 25.12.2016 NJW 2017, 947 Rn. 13; BVerwG vom 6.4.1989 BVerwGE 81, 356/363; vom 24.3.1998 DVBl. 1998, 731;… Clausing in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, § 161 VwGO Rn. 23;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 161 Rn. 75;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 161 Rn. 16).
  • VG Halle, 27.08.2010 - 4 A 15/10

    Gewerberecht: Festsetzung eines Wochenmarktes

    Weitere Ermittlungen oder Erwägungen sind insoweit nicht angezeigt, denn der Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache von dem Gebot, anhand eingehender Erwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 24. März 1998 - BVerwG 1 C 5.96 - DVBl. 1998, 731;… Jörg Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 161 Rn. 16).
  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 20 B 16.1178

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).

    Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).

  • VGH Bayern, 24.02.2015 - 20 ZB 14.1573

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).

    Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).

  • VGH Bayern, 24.06.2016 - 20 B 16.1179

    Kostenverteilung nach Erledigungserklärung

    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).

    Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a. a. O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2114

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …

    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).

    Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).

  • VG Augsburg, 16.06.2015 - Au 3 K 14.1138

    Heimaufsichtliche Anordnung (bewohnerspezifisch)

    Im Rahmen des vorliegend analog anzuwendenden § 161 Abs. 2 VwGO sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.1998 - 1 C 5/96 - DVBl 1998, 731).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG, B.v. 24.3.1998 - 1 C 5/96 - DVBl 1998, 731; B.v. 31.5.1979 - I WB 202.77 - BVerwGE 63, 234).

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2130

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …

    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).

    Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2072

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …

    Danach sind in der Regel die Kosten demjenigen aufzuerlegen, der im Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre (vgl. BVerwG vom 24.3.1998, DVBl 1998, 731).

    Bleiben die Erfolgsaussichten offen, sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben oder dem Kläger oder dem Beklagten je zur Hälfte aufzuerlegen (vgl. § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO; s. auch BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O. für den Fall der Hauptsacheerledigungserklärung im wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassenen Rechtsmittelverfahren).

    Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit den Senat nach Erledigung des Rechtsstreits von dem Gebot, anhand eingehender Abwägungen abschließend über den Streitstoff zu entscheiden und noch schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (vgl. BVerwG vom 24.3.1998 a.a.O.; vom 2.7.1980 BVerwG 9 B 374.80; vom 31.5.1979 BVerwGE 63, 234/237).

  • VGH Bayern, 16.11.2010 - 20 BV 10.2129

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Grundsatz der …

  • VG Augsburg, 29.03.2016 - Au 3 K 15.1733

    Betriebsuntersagung eines LKW wegen nicht erfolgter Mängelbeseitigung

  • BVerwG, 28.05.2026 - 9 A 32.26

    Entscheidung über die Kosten des Verfahrens nach Einstellung des Verfahrens

  • OVG Sachsen, 27.01.2012 - 5 A 157/10

    Verfahrenskosten bei Fortführung eines Rechtsstreits zum Zweck der Herbeiführung …

  • VG München, 08.12.2020 - M 32 K 17.4714

    Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DPMA

  • VGH Hessen, 31.05.2000 - 12 TZ 119/00

    Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte für Jugendliche aus Anwerbestaaten nach …

  • VGH Bayern, 24.02.2016 - 21 ZB 15.2612

    Aufhebung der Anordnung des Ruhens der Approbation

  • VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1378

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; voraussichtliches Unterliegen

  • VGH Bayern, 05.01.2015 - 20 ZB 14.1374

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; voraussichtliches Unterliegen

  • VG München, 14.01.2015 - M 24 K 14.3629

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.08.2025 - 14 O 1/25

    Ablehnende Entscheidung; Abschluss Disziplinarverfahren; Beschwerde; gerichtliche …

  • VG München, 11.03.2020 - M 24 K 17.5612

    Keine rückwirkende Prozesskostenhilfe nach übereinstimmenden …

  • VG Chemnitz, 27.06.2018 - 4 K 108/15

    Türkei: Bescheidaufhebung; Offensichtlichkeitsentscheidung und …

  • VG München, 28.01.2021 - M 26a E 21.196

    Der Betrieb eines Pfandleihgeschäfts unter der 11. Bayerischen …

  • VG München, 03.05.2016 - M 24 K 16.726

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG München, 30.11.2015 - M 24 E 15.5076

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG München, 07.07.2014 - M 24 S 14.1866

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • VG München, 11.05.2022 - M 8 K 21.1082

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen, Aussetzung des Baugenehmigungsverfahrens …

  • VG Regensburg, 24.03.2022 - RO 3 K 22.222

    Streitwertfestsetzung, Verpflichtungsklage, Widerspruchsverfahren, …

  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 15.00981

    Anrechnung von freiwilligen Rücknahmemengen auf Abholverpflichtungen nach dem …

  • VG Ansbach, 15.04.2025 - AN 13b D 25.191

    Kostenentscheidung nach beiderseitiger Erledigungserklärung in einem …

  • VG Köln, 09.11.2022 - 22 K 5669/22
  • VG München, 31.05.2016 - M 24 S 16.1018

    Kostenauferlegung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender …

  • VG Regensburg, 26.04.2023 - RN 3 K 18.1115

    Feststellungsklage auf Zulassung eines Betriebes als Prüfstützpunkt für die …

  • VG Köln, 09.11.2022 - 22 L 1676/22
  • VG München, 27.05.2013 - M 24 K 13.299

    Nachträgliche Befristung einer Aufenthaltserlaubnis; übereinstimmende …

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.07.1996 - 1 C 5.96   

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BVerwG, 04.07.1996 - 1 C 5.96 (https://dejure.org/1996,32408)
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BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 1 C 5.96 (https://dejure.org/1996,32408)
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