Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,666
BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20 (https://dejure.org/2021,666)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2021 - 1 C 5.20 (https://dejure.org/2021,666)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 (https://dejure.org/2021,666)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,666) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG 2013 § 4 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 15 Abs. 1 und 2, § 27 Abs. 2; BVFG 1993 § 6
    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum (sog. Gegenbekenntnis)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kenntnisse der deutschen Sprache bewirken für sich allein kein Abrücken von einem vorherigen Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Sprachkenntnisse einer Spätaussiedlerin - und ihr früheres Bekenntnis zum russischen Volkstum

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Deutschkenntnisse reichen für Bekenntnis zu deutschem Volkstum nicht aus - Deutschkenntnisse reichen für Bekenntnis zu deutschem Volkstum nicht aus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bei Spätaussiedlern muss Bekenntnis zum deutschen Volkstum erkennbar sein

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 171, 210
  • NVwZ-RR 2021, 592
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94

    Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Hierzu zählten nach der sowjetischen Passverordnung von 1974 nur Abkömmlinge, bei denen beide Elternteile dem deutschen Volkstum zugehörten (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ).

    Rn. 22 aa) In der Angabe einer anderen als der deutschen Volkszugehörigkeit gegenüber amtlichen Stellen liegt grundsätzlich ein die deutsche Volkszugehörigkeit ausschließendes Gegenbekenntnis zu einem fremden Volkstum (BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 zu § 6 BVFG 1993 m.w.N.).

    Hat sich jemand vor amtlichen Stellen ausdrücklich zu einer anderen Nationalität als der deutschen erklärt, schließt dies grundsätzlich aus, gleichzeitig ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum "auf andere Weise" anzunehmen (BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 zu § 6 BVFG 1993).

    Damit ist es - in gleicher Weise wie bei einem bis zum Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abzulegenden Bekenntnis zum deutschen Volkstum - möglich, von einer in früherer Zeit abgegebenen Erklärung zu einer nichtdeutschen Nationalität bis zum maßgebenden Zeitpunkt durch Hinwendung zum deutschen Volkstum abzurücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 zu § 6 BVFG 1993).

    Vielmehr bedarf es eines darüber hinausgehenden positiven Verhaltens, aus dem sich eindeutig der Wille ergibt, nur dem deutschen Volk und keinem anderen Volkstum zuzugehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 zu § 6 BVFG 1993).

    Das bis zum 31. Dezember 1992 geltende Recht unterschied zwischen bekenntnisfähigen Personen, nämlich solchen, die bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen für ein Bekenntnis reif genug waren, zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekenntnisfähigen Personen (sog. bekenntnisunfähige Frühgeborene) und nach diesem Zeitpunkt geborenen Personen (sog. Spätgeborene; vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ).

    Denn nach sowjetischen Recht hatten Kinder aus gemischtnationalen Ehen ein Wahlrecht und konnten sich bei Vollendung des 16. Lebensjahrs und Ausstellung des ersten Inlandspasses selbst wirksam für die Nationalität des einen oder des anderen Elternteils entscheiden (BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 ).

    Das für eine Abkehr von einem Gegenbekenntnis erforderliche positive Verhalten, aus dem sich eindeutig der Wille ergibt, nur dem deutschen Volk und keinem anderen Volkstum zuzugehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 - BVerwGE 99, 133 zu § 6 BVFG 1993), kann in der Regel auch durch Bemühungen zu einer Änderung von nichtdeutschen Nationalitäteneintragungen in den wesentlichen amtlichen Dokumenten belegt werden.

  • BVerwG, 29.10.2019 - 1 C 43.18

    Spätaussiedlereigenschaft erfordert Abstammung von einem deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Denn es hat nicht geprüft, ob die Mutter der Klägerin oder - angesichts des dem Vertriebenenrecht zugrunde liegenden generationenübergreifenden Abstammungsbegriffs (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff. und vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 11 ff.) - ein sonstiger Vorfahre im maßgeblichen Zeitpunkt der Geburt der Klägerin 1961 als berücksichtigungsfähige Bezugsperson deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit war.

    Für die Frage, ob die Klägerin deutscher Abstammung ist, kommt es hingegen auf die deutsche Volkszugehörigkeit einer Bezugsperson im Zeitpunkt der Geburt der Klägerin im Jahre 1961 an (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 25).

    Dabei ist in rechtlicher Hinsicht auf § 6 BVFG in der vor dem 1. Januar 1993 geltenden Fassung abzustellen (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 26).

  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 21.16

    Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bescheinigungsverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Personen, die - wie die Klägerin - bei ihrer Einreise lediglich in den Aufnahmebescheid einer Bezugsperson einbezogen waren (vgl. § 27 Abs. 2 BVFG), kann nach § 15 Abs. 2 Satz 2 BVFG eine solche Bescheinigung nur ausgestellt werden, wenn die Erteilung eines Aufnahmebescheides beantragt und nicht bestands- oder rechtskräftig abgelehnt worden ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 - BVerwGE 160, 128 Rn. 14).

    Für die Frage, ob ein Aufnahmebescheid beantragt, aber nicht bestandskräftig abgelehnt worden ist, ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 - BVerwGE 160, 128 Rn. 15).

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Somit konnte auch ein Kind aus einer Familie mit gemischtem Volkstum deutscher Volkszugehörigkeit sein, wenn der die Familie prägende Elternteil deutscher Volkszugehöriger war (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1974 - 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 S. 26 f., vom 23. Februar 1988 - 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 und vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Somit konnte auch ein Kind aus einer Familie mit gemischtem Volkstum deutscher Volkszugehörigkeit sein, wenn der die Familie prägende Elternteil deutscher Volkszugehöriger war (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1974 - 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 S. 26 f., vom 23. Februar 1988 - 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 und vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Somit konnte auch ein Kind aus einer Familie mit gemischtem Volkstum deutscher Volkszugehörigkeit sein, wenn der die Familie prägende Elternteil deutscher Volkszugehöriger war (BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1974 - 8 C 97.73 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27 S. 26 f., vom 23. Februar 1988 - 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 und vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70 ).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Während des Revisionsverfahrens eingetretene Rechtsänderungen sind allerdings zu berücksichtigen, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (BVerwG, Urteil vom 11. September 2007 - 10 C 8.07 - BVerwGE 129, 251 Rn. 19).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 29.14

    Alter; bekenntnisfähiges; Aufnahme; Aufnahmebescheid; Aussiedlungsgebiet; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Diese Fixierung des Zeitpunktes, nach dem sich entscheidet, ob eine Person Spätaussiedler geworden ist, auf den Zeitpunkt der Aufenthaltnahme gründet im Spätaussiedlerbegriff selbst und damit im materiellen Recht (BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 - BVerwGE 152, 283 Rn. 38).
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Denn es hat nicht geprüft, ob die Mutter der Klägerin oder - angesichts des dem Vertriebenenrecht zugrunde liegenden generationenübergreifenden Abstammungsbegriffs (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197 Rn. 12 ff. …und vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 - BVerwGE 167, 9 Rn. 11 ff.) - ein sonstiger Vorfahre im maßgeblichen Zeitpunkt der Geburt der Klägerin 1961 als berücksichtigungsfähige Bezugsperson deutscher Staats- oder Volkszugehörigkeit war.
  • BVerwG, 28.05.2015 - 1 C 24.14

    Angehörigenbescheinigung; Bekenntnis nur zum deutschen Volkstum; deutscher …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 5.20
    Rn. 16 Ob eine Person nach §§ 4, 6 BVFG Spätaussiedler ist, richtet sich - auch im Bescheinigungsverfahren - grundsätzlich nach der Rechtslage bei Aufnahme in das Bundesgebiet (BVerwG, Urteile vom 12. März 2002 - 5 C 45.01 - BVerwGE 116, 119 und vom 28. Mai 2015 - 1 C 24.14 - BVerwGE 152, 164 Rn. 20).
  • BVerwG, 12.03.2002 - 5 C 45.01

    Bescheinigung der Spätaussiedlereigenschaft; Erwerb der …

  • BVerwG, 23.03.2000 - 5 C 25.99

    Spätaussiedlerin aus der früheren Sowjetunion - Aufnahmebescheid, - Angabe einer …

  • BSG, 12.06.2025 - B 1 KR 10/23 R

    Zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen nach Erlass der …

    Denn maßgeblich ist hier der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem BSG am 12.6.2025 (…vgl BSG vom 18.12.2018 - B 1 KR 31/17 R - BSGE 127, 181 = SozR 4-2500 § 284 Nr. 4, RdNr 14;… BSG vom 12.8.2010 - B 3 KR 9/09 R - SozR 4-2500 § 125 Nr. 6 RdNr 26; BVerwG vom 26.1.2021 - 1 C 5.20 - BVerwGE 171, 210 RdNr 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2025 - 11 A 2449/24

    Abstammung; Änderung; Aufnahmebescheid; Bekenntnis; deutsches Volkstum; …

    Rn. 56 Vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1988 - 9 C 41.87 -, BVerwGE 79, 73 = juris, Rn. 11 f., vom 16. Februar 1993 - 9 C 25.92 -, BVerwGE 92, 70 (73) = juris, Rn.14, vom 29. Oktober 2019 - 1 C 43.18 -, BVerwGE 167, 9 = juris, Rn. 29, und vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, BVerwGE 171, 210 = juris, Rn. 26.

    Rn. 60 Vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, BVerwGE 171, 210 = juris, Rn. 26 f.

    Rn. 126 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, BVerwGE 171, 210 = juris, Rn. 25, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23. März 2000 - 5 C 25.99 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 92 = juris, Rn. 12.

    Die neue Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -) werte dagegen "das reine Umschreiben der Unterlagen noch dazu im Zusammenhang mit dem Spätaussiedlerantragsverfahren als nicht ausreichend für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum." Es sei ausdrücklich zu regeln, "dass bei Eintrag einer deutschen Volkszugehörigkeit in einer Nationalitätenerklärung das frühere Gegenbekenntnis nicht mehr beachtlich im Sinne des Gesetzes ist." Hiermit könne die Verwaltung "zu ihrer vormaligen Praxis zurückkehren" (…BT-Drucksache 20/8537, S. 14 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2021 - 11 A 4703/19

    Erfolglose Berufung gegen die Versagung der Aufnahme nach dem …

    Rn. 47 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, juris, Rn. 21.

    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, juris, Rn. 22, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133 (141) = juris, Rn. 22.

    Rn. 53 Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 C 5.20 -, juris, Rn. 23 und 25, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 29. August 1995 - 9 C 391.94 -, BVerwGE 99, 133 (146) = juris, Rn. 29.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht